Anerkennung
Grundlagen
Grundsätzlich müssen alle Praktika im Lehramtsstudium spätestens 14 Tage vor deren Beginn im ZLB angemeldet werden. Angemeldete und damit im Vorfeld vom ZLB genehmigte Praktika werden nach Vorlage einer Praktikumsbescheinigung durch das ZLB verbucht.
Nicht angemeldete Praxistätigkeiten können nur dann im Nachhinein als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden, wenn sie den Bedingungen entsprechen, die in § 7 Absatz 1 der Bestimmungen zur Durchführung für die Praktikumsmodule ("Praktikumsordnung") definiert werden. Die Prüfung wird durch die BFP-Modulbeauftragten vorgenommen, die ggf. eine Anerkennung ausstellen.
Praktikumsordnung Bachelor - LABG 2009 in der Fassung 2025 (PDF)
Praktikumsordnung Bachelor - LABG 2009 in der Fassung von 2016 (PDF)
Vorgehen
Bitte informieren Sie sich zunächst immer über unsere Homepage und die für Sie geltende Fachprüfungsordnung, ob von Ihnen absolvierte Tätigkeit den allgemeinen Anforderungen an das Praktikum entspricht (Dauer, Umfang, inhaltliche Anforderungen usw.).
Absolvierte Praktika an anderen Hochschulen
Zur Prüfung, ob eine vollständige oder teilweise Anerkennung Ihrer bereits an einer anderen Hochschule absolvierten Praktika möglich ist (Äquivalenz), benötigen wir einen Nachweis der entsprechenden Leistungen. Bitte wenden Sie sich mit den entsprechenden Nachweisen (Transcript of Records, Modulscheine und Praktikumsbestätigung oder Zeugnis der Praktikumseinrichtung) an die unter "Kontakt" genannte E-Mail-Adresse. Ihre Unterlagen werden geprüft und Sie erhalten eine Rückmeldung per E-Mail.Außeruniversitäre Erfahrung
Um die Anerkennungsfähigkeit einer außeruniversitären Tätigkeit als Praktikum prüfen zu lassen, benötigen Sie ein (qualifiziertes) Arbeitszeugnis. Das Arbeitszeugnis muss mindestens folgende Angaben enthalten: Ihren Namen, den Namen der Einrichtung, den Zeitraum (von - bis) Ihrer Tätigkeit, den Stundenumfang sowie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit. Aus der Bescheinigung muss ebenfalls hervorgehen, wer Sie im Praktikum betreut hat und welche Qualifikation diese Person besitzt. (Berufsausbildung/-abschluss). Reichen Sie das Arbeitszeugnis unter unten genannten Kontakt ein, um die Möglichkeit der Anerkennung prüfen zu lassen. Für spezifische Fragen wenden Sie sich auch gern an die Praktikumsberater*innen, die dort ebenfalls aufgeführt sind.Abgeschlossene Berufsausbildung
Im Falle einer abgeschlossenen, staatlich anerkannten Berufsausbildung erfolgt die Prüfung auf Grundlage eines schriftlichen Antrags und des Ausbildungszeugnisses. Für Studienanfänger*innen ab dem SoSe 2026 (Praktikumsordnung 2025) gilt, dass nur noch die Praxisphase, nicht aber das Seminar mit der Prüfungsleistung anerkannt wird.
Informationen zur Anerkennung einer Berufsausbildung (PDF)
Antragsformular zur Anerkennung einer Berufsausbildung (PDF)BFP und Fachpraktische Tätigkeit (BK)
Informationen zum Umgang mit dem BFP im Kontext der Fachpraktischen Tätigkeit im Lehramt BK erhalten Studierende beim Institut für berufliche Lehrerbildung (IBL).
Informationen des IBLBeispiele häufiger Anerkennungsanfragen
Einige Tätigkeiten werden überdurchschnittlich häufig zur Prüfung vorgelegt. In der verlinkten Grafik stellen wir diese Fälle kurz vor und erklären die relevanten Kriterien der Anerkennungsfähigkeit. Die aufgeführten Beispiele ersetzen nicht die Prüfung Ihres individuellen Falls, sondern dienen lediglich der Information.
Beispiele häufiger BFP-Anerkennungsanfragen (PDF)Kontakt
Um die Möglichkeit einer Anerkennung prüfen zu lassen, schicken Sie uns bitte Ihre Daten und die Anerkennungsunterlagen per E-Mail zu und nutzen Sie dafür unbedingt Ihre Uni-E-Mail-Adresse.
- Daten: Matrikelnummer (bzw. für Äquivalenzbescheinigungen die Bewerber*innen-Nummer), Studiengang, Fächer
- Anerkennungsunterlagen: Hinweise im Informationsfeld "Vorgehen"
E-Mail an: anerkennungen.zlb@uni-muenster.de
BK-Studierende wenden sich direkt an das IBL, Frau Sandra Mester.
Folgende Personen helfen Ihnen bei spezifischen Fragen zur Anerkennung des Berufsfeldpraktikums gerne weiter:
Simone Mattstedt | Dr. Andreas Feindt | Sandra Mester (nur für BK-Studierende)