Aufbau des Moduls Berufsfeldpraktikum (6 LP)

Bestandteile Format Anforderung
Seminar Praktikumsseminar zum Berufsfeldpraktikum

Aktive Mitarbeit

Praktikum Außerunterrichtliches Praktikum

4 Wochen und 140 Stunden

Modulabschluss-
prüfung

In Anbindung an Praktikums-
seminar und Praxisphase

Studienstarter*innen ab WS 2025/26: Theoriebasierte Praxisreflexion in Form einer Hausarbeit (8 Seiten, benotet) oder eine Projektarbeit (Dokumentation eines Projekts, 8 Seiten, benotet) oder eine Schriftliche Präsentation mit Konzeptpapier, (ca. 15 Min. + ca. 4 Seiten, benotet)

Studienstarter*innen vor WS 2025/26:
(WiSe 2016/17 bis SoSe 2025)
Schriftliche Praxisreflexion im Portfolio
(6 Seiten, unbenotet)

Ziele

Ziel des Moduls ist eine reflektierende Aufarbeitung von Erfahrungen in einem pädagogischen oder fachlich einschlägigen Praxisfeld. Darüber hinaus zielt das Modul auf eine erneute Überprüfung der Berufswahl und auf den Erwerb eines vertieften Verständnisses für das künftige Arbeiten in multiprofessionellen Teams. In diesem Zusammenhang kann das Modul zudem berufliche Alternativen zum Lehrer*innenberuf aufzeigen. Die Praxisphase wird in Einrichtungen der regionalen Bildungslandschaft oder in Arbeitsfeldern, die dem studierten Unterrichtsfach zuzuordnen sind, oder im Handlungsfeld Schule absolviert. Dabei sollen sie von einer Person angeleitet und begleitet werden, die nicht der Profession Lehrer*in angehört. Dies ermöglicht einen professionsbezogenen Perspektivwechsel und die weitere Differenzierung des Einblicks in multiprofessionelles Arbeiten in und außerhalb von Schule.
Portfolio

Inhalte des Seminars

Sie erarbeiten sich durch Hospitation, Erkundung und Mitwirkung an den Arbeitsaufgaben von institutionenspezifischen Professionen die Grundlagen für eine kritische Analyse des Berufsfeldes sowie der professionsspezifischen Perspektiven. In der Begleitveranstaltung werden verschiedene Möglichkeiten der Erschließung, Dokumentation und Aufbereitung der praktischen Erfahrungen erarbeitet. In diesem Rahmen werden Ansätze der Analyse von Organisation und Institutionen und/oder theoretische Konzepte pädagogischer Professionalität behandelt. Die Bearbeitung der Inhalte des Moduls erfolgt in Anlehnung an didaktische Prinzipien des Forschenden Lernens: Sie entwickeln eigene Fragestellungen auf der Grundlage von theoretischen Vorüberlegungen und Erfahrungen aus Praxisphasen, Sie werten die in der Praxis gewonnenen Eindrücke aus und reflektieren diese systematisch und kriteriengeleitet.

Prüfungsleistung

Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur (Studienbeginn ab WS 2025/26)

Als Prüfungsleistung erbringen Studierende entweder eine Theoriebasierte Praxisreflexion in Form einer Hausarbeit (8 Seiten) oder eine Projektarbeit (Dokumentation eines Projekts, 8 Seiten) oder eine Schriftliche Präsentation mit Konzeptpapier, ca. 15 Min. + ca. 4 Seiten). Die Lehrenden der Praktikumsseminare legen genaue Inhalte, Vorgaben und Kriterien für die Ausgestaltung der Prüfungsleistung fest. Die Abgabe der Leistung muss i.d.R. spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Praxisphase erfolgt sein. Die Korrektur der Leistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.

Prüfungsleistung, Abgabe und Korrektur (Studienbeginn vor WS 2025/26)

Soweit Sie das Studium im Zeitraum vom WiSe 2016/17 bis zum SoSe 2025 aufgenommen haben, gelten folgende Regelungen: Als Prüfungsleistung erbringen Sie eine Hausarbeit in Form einer schriftlichen Praxisreflexion im Portfolio (ca. 6 Seiten, unbenotet). Die Lehrenden der Praktikumsseminare legen genaue Inhalte, Vorgaben und Kriterien für die Ausgestaltung der Prüfungsleistung fest. Die Abgabe der Leistung erfolgt i. d. R. sechs Wochen nach Beendigung der Praxisphase, sofern mit dem*der Lehrenden nachweislich nichts anderes vereinbart wurde. Die Praxisphase muss binnen zweier vorlesungsfreier Zeiten nach der Vorbereitung in der Lehrveranstaltung durchgeführt werden. Die Korrektur der Leistung durch die betreuenden Lehrenden erfolgt i. d. R. bis spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit.

  • Regelungen für abweichende Abgabefristen und Härtefälle

    Von der regelhaften Frist zur Einreichung der Leistung gemäß Praktikumsordnung, die dies sechs Wochen nach Abschluss der Praxisphase vorsieht, kann dann abgewichen werden, wenn

    • Sie formlos nachweisen können, dass mit den Lehrenden eine andere, schriftlich fixierte Terminvereinbarung vorlag

    oder

    • ein Härtefall nachgewiesen werden kann, der die rechtzeitige Einreichung der Leistung verhinderte. Der Härtefall ist vor Ablauf der Abgabefrist bei den Lehrenden anzuzeigen, nach Ablauf der Frist bei den Modulbeauftragten, sofern die Lehrenden nicht mehr erreichbar sind. Es ist mit geeigneten Dokumenten zu belegen, dass die Einhaltung der Frist nicht möglich ist oder war (z. B. bei Krankheit über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

    oder

    • in Anerkennungsfällen sowie in nachbereitenden Seminaren.

    Sofern keiner dieser Fälle vorliegt, gilt die angemeldete Leistung, wenn sie nicht innerhalb eines Studienjahres (ausgehend vom Semester, in dem die Lehrveranstaltung angemeldet wurde) eingereicht wurde, spätestens zwei Durchgänge nach der Lehrveranstaltung als nicht bestanden.

    Zwei Durchgänge bemessen sich wie folgt: Die Prüfungsanmeldung in QISPOS ist veranstaltungsbezogen und kann somit ausschließlich im Semester der Seminarteilnahme erfolgen. Binnen zwei vorlesungsfreier Zeiten nach der Prüfungsanmeldung muss die Praxisphase durchgeführt werden und die Abgabe der Leistung (wie oben ausgeführt) erfolgen.

    Sofern einer der genannten Ausnahmefälle vorliegt und die ursprünglichen Lehrenden nicht mehr zur Verfügung stehen, wird durch die Modulbeauftragten eine neue Prüferin bzw. ein neuer Prüfer zugewiesen. Sie führen dann ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der neuen Prüferin bzw. dem neuen Prüfer, um die Leitlinien für die Erstellung der Leistung zu klären (Seminarinhalte, Aufgabe/n in der Praxisphase, Themenstellung der Ausarbeitung usw.).