Berichtswesen Klimaneutrale Landesverwaltung

Treibhausgasbilanzierung der Hochschulen in NRW

Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Um ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz gegenüber Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in NRW gerecht zu werden, muss die Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen deutlich reduzieren. Einen großen THG-Anteil tragen die Hochschulen in NRW. Während die sieben staatlichen Kunst- und Musikhochschulen sowie die vier Verwaltungshochschulen unmittelbar Teil der Klimaneutralen Landesverwaltung sind, nehmen die 29 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz in eigener Verantwortung wahr, unterstützt von der Landesregierung. Seit 2024 nehmen alle 14 Universitäten und 15 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften am Berichtswesen der Klimaneutralen Landesverwaltung teil. Die Bilanzierung der Treibhausgas-Emissionen nach einheitlichen Standards und in enger Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und mit der Landesregierung schafft für die Hochschulen eine transparente Grundlage für weitere Klimaschutzmaßnahmen.

Ergebnisse 2019-2021

Am 17. April 2026 ist der erste THG-Gesamtbericht der NRW Hochschulen erschienen. Darin wurden die Jahre 2019-2021 bilanziert. Der Bericht umfasst die Emissionen von rund 660.000 Studierenden, 81.000 Mitarbeitenden sowie über 1.750 Gebäuden. Die Bilanzierung erfolgte nach dem international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG) und betrachtet insbesondere die Handlungsfelder Gebäude und dienstliche Mobilität. Der Gesamtbericht ist hier abrufbar.

Die unten abgebildeten Scorecards stellen die zentralen Ergebnisse der Universität Münster für das jeweilige Jahr dar. Ein FAQ ordnet die wichtigsten Fragen ein und für Details steht der Einzelbericht im Bereich Downloads zur Verfügung.

Für Fragen und Anregungen steht die Abteilung Nachhaltigkeit gerne zur Verfüfung. 

  • Scorecard 2019

     

    © Uni Münster
  • Scorecard 2020

    © Uni Münster
  • Scorecard 2021

    © Uni Münster

FAQ

  • Die Universität bezieht seit 2009 Ökostrom. Wieso sind die Emissionen für Strom in der Bilanz dennoch so hoch?

    Die Berechnung der THG-Emissionen für Liegenschaften mit Ökostrombezug erfolgt nach zwei Methoden: dem ortsbasierten und dem marktbasierten Ansatz. Beim ortsbasierten Ansatz wird davon ausgegangen, dass der tatsächlich verwendete Strom vor Ort dem deutschen Strommix entspricht und dementsprechend mit dem EF für den Strommix bilanziert wird. Beim marktbasierten Ansatz hingegen, wird davon ausgegangen, dass bei der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien keine direkten THG-Emissionen entstehen. Hier wird der Einkauf emissionsfreien Stroms als Marktinstrument berücksichtigt. Für die in den Berichten ausgewiesenen Bilanzen sind beide Ansätze dokumentiert („Dual Reporting“). Dieses Vorgehen entspricht den Leitlinien des GHG Protocols. Daher sind in den Scorecards auch jeweils zwei Balken ausgewiesen, die jeweils die markt- oder ortsbasierten Ansatz darstellen.

  • Was wird alles bilanziert?

    Die Festlegung der Systemgrenze der Organisation erfolgt nach dem Ansatz der operativen Kontrolle. So fallen alle Standorte, Organisationseinheiten und Bereiche, über die die Hochschulen Entscheidungs- und Weisungshoheit haben, unter diesen Ansatz. Bilanziert wurden die Handlungsfelder Gebäude und dienstliche Mobilität. Einen Überblick, welche Daten eingeflossen sind, bietet der veröffentlichte Methodikbericht

  • Wie wurden die Daten erhoben und wie genau sind diese?

    Da als Basisjahr das Jahr 2019 ausgewählt wurde, mussten Daten rückwirkend erhoben bzw. ausgewertet werden. Dadurch gab es herausforderungen in der Datenverfügbarkeit. Zusätlich wurden bestimmte Daten bisher nicht zum Zweck der Bilanzierung erhoben (z.B. Dienstreisen). Daher mussten bestimmte Annahmen herangezogen oder Berechnungen vorgenommen werden. Dennoch schränkt die teilweise mangelnde Datenverfügbarkeit die Genauigkeit und Aussagekraft der THG-Bilanz ein. Um künftig die Datenverfügbarkeit sowie die Datenqualität zu verbessern, ist mit den Hochschulen ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess vereinbart, der auch im Sinne des angewandten GHG Protocols gefordert ist.

     

  • Wie wird mit Datenlücken umgegangen?

    Zur Schließung von Datenlücken modelliert das LANUK fehlende Wärme- und Stromdaten und rechnet in der Gesamtbilanz einen Aufschlag für Unsicherheiten hinzu. Bereits während des Erhebungszeitraums stehen den Hochschulen Hochrechnungsregeln zur Verfügung, die je nach Datenverfügbarkeit selbstständig angewandt werden können.

  • Lassen sich die Bilanzen der Hochschulen untereinander vergleichen?

    Nein. Die THG-Bilanzen der einzelnen Hochschulen stellen sich erwartungsgemäß sehr unterschiedlich dar, da die THG-Emissionen durch eine Vielzahl von Parametern bedingt werden, die je nach Hochschule unterschiedlich ausgeprägt sind. Dabei sind folgende Parameter von besonderer Bedeutung:

    • Anzahl der Hochschulmitglieder

    • Gebäudeflächengröße

    • Gebäudeanzahl

    • Gebäudealtersklassen sowie energetischer Gebäudezustand (Sanierungszustand)

    • Campus-Hochschule vs. dezentrale Standorte

    • unterschiedliche Studienangebote und Forschungsschwerpunkte bedingen unterschiedliche Energieverbräuche und Flächennutzungen

    • Anbindung an Verkehrsinfrastrukturen

    • Anbindung an lokale und regionale Energieinfrastrukturen oder Betrieb eigener Energieinfrastrukturen

    • Eignung der Dach- und Freiflächen (Solarenergie) / der Geologie (Geothermie) / der Topografie (Windkraft, Wasserkraft) für erneuerbare Energien

    • unterschiedliche Lehr- und Lernformen: Präsenz vs. Digitale Lehre

    • Lage von Partner-Hochschulen (im Ausland)

    • mesoklimatische Lage in NRW (Energiebedarf für Heizung und Kühlung)

    Die sehr individuellen Merkmale haben einen signifikanten Einfluss auf den Energie- und Stromverbrauch und damit auf die THG-Emissionen der jeweiligen Hochschule. Da der Strom- und Wärmeverbrauch den überwiegenden Anteil der THG-Emissionen ausmacht, unterscheiden sich die Bilanzen alleine aufgrund der genannten strukturellen Merkmale. Ein Vergleich der Hochschulen untereinander ist deshalb nicht aussagekräftig. Mit der jährlichen THG-Bilanzierung wird über die kommenden Berichtsjahre eine Zeitreihe geschaffen, die für den Vergleich innerhalb einer Hochschule aussagekräftige Ergebnisse zu den THG-Entwicklungen ermöglichen soll.