Berichtswesen Klimaneutrale Landesverwaltung
Die Landesregierung hat sich mit § 7 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 eine bilanziell klimaneutrale Landesverwaltung zu erreichen. Um ihrer Vorbildrolle im Klimaschutz gegenüber Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in NRW gerecht zu werden, muss die Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen deutlich reduzieren. Einen großen THG-Anteil tragen die Hochschulen in NRW. Während die sieben staatlichen Kunst- und Musikhochschulen sowie die vier Verwaltungshochschulen unmittelbar Teil der Klimaneutralen Landesverwaltung sind, nehmen die 29 öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Trägerschaft des Landes ihre Vorbildfunktion beim Klimaschutz in eigener Verantwortung wahr, unterstützt von der Landesregierung. Seit 2024 nehmen alle 14 Universitäten und 15 Hochschulen für Angewandte Wissenschaften am Berichtswesen der Klimaneutralen Landesverwaltung teil. Die Bilanzierung der Treibhausgas-Emissionen nach einheitlichen Standards und in enger Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und mit der Landesregierung schafft für die Hochschulen eine transparente Grundlage für weitere Klimaschutzmaßnahmen.


