Nachteilsausgleich & Härtefallregelungen
An der Universität Münster gibt es verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung.
Auf den Seiten des Prüfungsamtes erhalten Sie Informationen zu Prüfungen bzw. zum Nachteilsausgleich für das Ablegen von Prüfungen. Bei Anträgen auf Nachteilsausgleich über das Prüfungsamt geht es immer um Studien- und Prüfungsleistungen.
Auf den Seiten der Lehrorganisation des IfE finden Sie Informationen zu Härtefallregelungen bei der Seminaranmeldung. Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen der Seminarplatzvergabe ausschließlich anerkannte Härtefälle berücksichtigt werden können.
Informationen generellerer Art erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung. Hier können Sie auch erfahren, welche weiteren Beratungsangebote für Sie relevant sein könnten.