BAföG

Wenn Sie BAföG beziehen, wird Sie das Amt für Ausbildungsförderung in der Regel nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester zur Einreichung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG – dem sogenannten Formblatt 5 – auffordern.

  • Das Formblatt 5 müssen Sie sich in der Regel für jedes Fach ausstellen lassen. In jedem Fach werden Ihre jeweiligen Leistungen im Hinblick auf die bis nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester erforderlichen Leistungen überprüft.
  • Die Überprüfung geschieht unabhängig voneinander: Wir überprüfen beispielsweise nur Ihre Leistungen aus den sonderpädagogischen Fachrichtungen und berücksichtigen die aus Ihren Fächern oder den Bildungswissenschaften nicht.
  • Sie sollten sich somit möglichst an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um eine Bestätigung Ihrer Leistungen zu erhalten.
  • Um Ihre Leistungen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen überprüfen zu können, müssten Sie uns Ihren Leistungsnachweis per E-Mail an beratung.sonderpaedagogik@uni-muenster.de senden.
Wenden Sie sich bei Fragen oder bezüglich weiterer Bescheinigungen für das BAföG-Amt gerne (frühzeitig) an die Beratung der Geschäftsstelle Sonderpädagogik.