BAföG
Wenn Sie BAföG beziehen, wird Sie das Amt für Ausbildungsförderung in der Regel nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester zur Einreichung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG – dem sogenannten Formblatt 5 – auffordern.
- Das Formblatt 5 müssen Sie sich in der Regel für jedes Fach (also für Ihre beiden Unterrichtsfächer, die Bildungswissenschaften und die sonderpädagogischen Fachrichtungen) ausstellen lassen. In jedem Fach werden Ihre jeweiligen Leistungen im Hinblick auf die bis nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester erforderlichen Leistungen überprüft.
- Die Überprüfung geschieht unabhängig voneinander: Wir überprüfen beispielsweise nur Ihre Leistungen aus den sonderpädagogischen Fachrichtungen und berücksichtigen die aus Ihren Fächern oder den Bildungswissenschaften nicht.
- Sie sollten sich somit möglichst an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um eine Bestätigung Ihrer Leistungen zu erhalten.
- Damit wir Ihre Anfrage für die sonderpädagogischen Fachrichtungen bearbeiten können, senden Sie bitte folgende Unterlagen an beratung.sonderpaedagogik@uni-muenster.de:
- Ihren Leistungsnachweis (voläufiges ToR; https://www.uni-muenster.de/campusmanagement/info/20240729-services.html)
- das vorausgefüllte Formblatt 5 (Förderungsnummer, Name, Geburtsdatum und -ort, Name und Anschrift der Ausbildungsstätte, Fachrichtung; lassen Sie die Fächer bitte frei!)