Leistungsanmeldung

Alle Studien- und Prüfungsleistungen müssen im Campus Management System (CMS) über die entsprechende Kachel angemeldet werden, damit die Leistungen im Studienkonto verbucht werden können.

  • Die Anmeldung ist nur in der zentralen Frist des jeweiligen Semesters möglich. Sie finden die aktuellen Fristen auf der Homepage des Prüfungsamts I.
  • Studien- und Prüfungsleistungen, die in dieser Zeit angemeldet wurden, können noch bis 14 Tage nach Ende der Anmeldefrist im System wieder abgemeldet werden.
  • Abmeldungen von Prüfungsleistungen, für die laut Prüfungsordnung als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist, sind ohne Angabe von Gründen bis zum siebten Kalendertag vor dem Prüfungstermin möglich.
  • Wenn Sie eine angemeldete Leistung aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen nicht antreten können, müssen Sie dies beim Prüfungsamt I durch Vorlage eines Abmeldeformulars und Nachweises (z.B. eines ärztlichen Attests) glaubhaft machen. Näheres dazu erfahren Sie hier.
  • Nicht absolvierte und nicht fristgerecht bzw. begründet abgemeldete Leistungen werden als nicht bestanden verbucht. Für das Bestehen einer Prüfungsleistung stehen drei Versuche zur Verfügung, die Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Die Versuche zum Bestehen einer Studienleistung sind nicht begrenzt.

Nähere Informationen zum CMS finden Sie in der FAQ-Liste.

Wenn Sie Fragen zur Buchung von Studien- und Prüfungsleistungen in den sonderpädagogischen Fachrichtungen haben, wenden Sie sich gerne an die Beratung der Geschäftsstelle Sonderpädagogik.