

Sie haben Fragen zum Bewerbungsprozess? Einige Anforderungen sind Ihnen unklar? Hier finden Sie Antworten auf typische Fragen. Falls Ihr Anliegen nicht dabei sein sollte, kontaktieren Sie gerne die Koordinatorin, Dr. Anna Thiemann.
Fristen
Wann ist die Bewerbungsfrist im regulären Verfahren?
Ende Mai für die Zulassung zum darauffolgenden Wintersemester und Ende November für die Zulassung zum darauffolgenden Sommersemester.
Kann ich Bewerbungsunterlagen nach Ende der Bewerbungsfrist nachreichen?
Nur die folgenden Unterlagen können in begründeten Ausnahmefällen nachgereicht werden: Gutachten, Sprachnachweise (sofern bereits ein annähernd hohes Sprachniveau vorliegt, Abschlusszeugnisse (wenn stattdessen ein vorläufiges Zeugnis und Transcript of Records vorgelegt wird) und die Betreuungszusage für die Erstbetreuung. Eine Zulassung kann erst erteilt werden, wenn sämtliche Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen.Promotionsfach
Kann ich mein Promotionsfach frei wählen?
Nein. In der Regel erfolgt die Promotion in dem Fach, das im Bachelor und Master studiert wurde. Ausnahmen sind möglich bei entsprechender fachlicher und persönlicher Eignung.
Der Gegenstand der Promotion sollte entsprechend dazu passen und setzt gewisse fachliche und sprachliche Kenntnisse voraus. So erfordert etwa eine Promotion in der Deutschen Philologie sehr gute Deutschkenntnisse sowie eine fundierte fachliche Vorbildung im Bereich der deutschen Literaturwissenschaft.Sprachkenntnisse
Welche Sprachkenntnisse benötige ich, um mich bewerben zu können?
Voraussetzung für das Promotionsstudium an der GSPoL sind Englischkenntnisse auf B2-Niveau, Deutschkenntnisse auf A1-Niveau sowie weitere fachspezifische Sprachkenntnisse gemäß Anhang A der Promotionsordnung. Darüber hinaus können weitere, durch den Gegenstand der Promotion erforderlichen Sprachkenntnisse in der Betreuungsvereinbarung festgehalten werden. Die Deutschkenntnisse sollen bei Abschluss des dritten Semesters mindestens das B1-Niveau erreicht haben.
Meine Sprachnachweise liegen zur Bewerbungsfrist noch nicht vor. Kann ich sie später nachreichen?
Die erforderlichen Sprachnachweise können auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden, sofern die Bewerber*innen bereits über ein gewisses Sprachniveau verfügen und dieses durch Unterlagen nachweisen können. In dem Anschreiben sollte überdies überzeugend dargelegt werden, dass die erforderlichen Nachweise spätestens am 30. September (für die Zulassung zum Wintersemester) bzw. am 30. März (für die Zulassung zum Sommersemester) vorliegen werden.Betreuung
Wie viele Betreuer*innen haben die Promovierenden an der GSPoL?
Die Promovierenden der GSPoL haben ein individuelles interdisziplinäres Betreuungspanel, das aus drei Hochschullehrenden besteht: dem*der Erstbetreuer*in, der*die an der Universität Münster das Promotionsfach vertritt, sowie zwei weiteren Hochschullehrenden, die mindestens ein weiteres literaturwissenschaftliches Fach sowie eine andere Hochschule vertreten.
Benötige ich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon eine Betreuungszusage?
Die Suche nach einer geeigneten Erstbetreuung kann vor oder im Bewerbungsprozess erfolgen. Falls zum Bewerbungszeitpunkt noch keine Betreuungszusage vorliegt, können Bewerber*innen eine Betreuungsperson vorschlagen. Es ist nicht erforderlich, mit dieser Person im Vorfeld der Bewerbung Kontakt aufzunehmen.Empfehlungsschreiben / Gutachten
Soll ich die Gutachten in die Bewerbung integrieren?
Diese Dokumente sollten von den Gutachter*innen separat an die Koordinatorin der GSPoL geschickt werden.
Meine Gutachten werden nicht rechtzeitig zum Bewerbungsschluss vorliegen. Kann ich sie nachreichen?
Es ist möglich, Gutachten bis zur ersten Sitzung des Auswahlausschusses nachzureichen.Bewerbung während des Masterstudiums
Ich bin in der Endphase meines Masterstudiums, das aber erst nach Bewerbungsfrist abgeschlossen sein wird. Kann ich mich trotzdem bewerben - und wenn ja, mit welchen Dokumenten? Bis wann muss ich meinen Abschluss erworben haben?
Bewerber*innen können sich auch dann um einen Platz im Promotionsprogramm bewerben, wenn sie ihr Masterstudium zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch nicht beendet haben. Anstelle des Abschlusszeugnisses können Sie ein vorläufiges Zeugnis und Transcript of Records einreichen (vgl. Promotionsordnung der GSPoL, §5 Abs. 4). Das endgültige Zeugnis muss vor Semesterbeginn (1. Oktober oder 1. April) vorgelegt werden, um zugelassen zu werden.
