OVG-Präsident Dr. Carsten Günther referiert zur Verwirklichung des Rechtsstaats in den Verwaltungsgerichten

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Am Dienstag, den 27.1.2026, hielt der neue Präsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Carsten Günther, als Teil der Veranstaltungsreihe Münsterische Gespräche zum Öffentlichen Recht einen Vortrag zum Thema „Die Verwirklichung des Rechtsstaats in den Verwaltungsgerichten – (Ein-)Blick in die Werkstatt“ im Hörsaal JUR 4.

Vor einem Publikum aus Studierenden, Stadtgesellschaft, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Hochschullehrenden begrüßte Prof. Dr. Hinnerk Wißmann auch im Namen der Mitveranstalterin Prof. Dr. Michaela Hailbronner, LL.M. (Yale), Dr. Carsten Günther an dessen Alma Mater.

Dr. Günther stellte schon zu Beginn seines Vortrags klar, dass der Rechtsstaat für ihn ein Herzensanliegen sei und gerade durch den Rechtsstaat das Recht der Stärkeren überwunden werden konnte. Es sei im positiven Sinne eine Herausforderung für den Staat, dass dieser von unabhängigen Richtern überprüft werden könne, wenn Bürger Klage vor den Verwaltungsgerichten erheben.

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Positiv sei in Deutschland hervorzuheben, dass die Verwaltung ein großes Interesse an rechtmäßigen Entscheidungen habe. In den Fällen, in denen die Verwaltung das Verfahren verliere, bestehe eine Wertschätzung dafür, dass künftig bessere und rechtmäßige Entscheidungen mithilfe der Erkenntnisse des Verfahrens getroffen werden können. Das sei in anderen Staaten anders, die größere Schwierigkeiten mit der Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen bei der Verwaltung hätten.

Besonderen Fokus legte der Vortragende auf das in Deutschland höchst wichtige Prinzip des gesetzlichen Richters. Davon ausgehend rief er dazu auf, den Rechtsstaat sichtbarer zu machen und gerade in der Justiz einen großen Beitrag zu einem stärkeren Vertrauen in den Staat zu leisten. Deswegen schloss der Vortrag auch mit einer ausdrücklichen Bitte vor allem an die Studierenden, sich in künftigen Verantwortungspositionen für den Rechtsstaat einzusetzen, den es sich jeden Tag aufs Neue zu verdienen gelte.

An den Vortrag schloss sich eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum an, wobei die Gelegenheit genutzt wurde, zu zahlreichen Themen der Verwaltungsgerichtsbarkeit etwa bezüglich Prozessökonomie, Entscheidungen in Asylverfahren und der personellen Ausstattung der Gerichte Fragen zu stellen. Thematisiert wurden in der Diskussion auch Unterschiede zu anderen Gerichtsbarkeiten und deren Konsequenzen für Zugänglichkeit und Länge des Verfahrens sowie das Verhältnis von subjektivem Rechtsschutz und objektiver Rechtseinhaltung.