
Promotionsfeier 2025
Am Samstag, den 29. November 2025 fand in der Aula des Schlosses die feierliche Promotionsfeier statt, verbunden mit der Ehrung der Gold- und Silberdoktor:innen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Der Dekan Prof. Dr. Peter Oestmann eröffnete die feierliche Veranstaltung und begrüßte die Gäste. In seiner Ansprache betonte er, dass die Promotionsfeier im Vergleich zur Examensfeier durch weniger Lockerheit und mehr Reife geprägt sei. Schließlich bedeute „Promotion“ wörtlich auch „Fortbewegung“.

Während das Examen vergangene Leistung anerkenne, verleihe die Promotion eine besondere akademische Würde und knüpfe ein dauerhaftes Band zwischen den Promovierten und ihrer Universität. In Cambridge etwa werde die Doktorwürde bis heute in einer feierlichen Zeremonie verliehen. Die Verbundenheit zwischen Universität und Promovierten bestehe häufig ein Leben lang.
Den Festvortrag zum Thema „Ausstrahlung des deutschen Rechts auf die polnische Rechtsordnung“ hielt Prof. Dr. Aleksandra Oniszczuk, Assistent Professorin an der Universität in Warschau und Fellow am Käte Hamburger Kolleg Münster. Sie zeichnete die historischen Linien des Einflusses des deutschen Rechts seit dem Mittelalter nach.

Sie erläuterte, dass das Ius Magdeburgense als eine bedeutende Errungenschaft der deutschen Rechtskultur im Mittelalter die Praxis in vielen Städten des späteren Polens geprägt habe.
In der Zeit, als Polen zwischen 1772 und 1918 zu Preußen und dem deutschen Reich gehörte, habe deutsches Recht erneut an Bedeutung gewonnen. So seien umfassende Rechtsreformen entstanden. Ein Beispiel für eine autoritäre Persönlichkeit zu dieser Zeit sei der polnische Rechtsgelehrte Romuald Hube, der Vorträge bei Carl von Savigny besucht habe.
Im wiedergegründeten Polen nach 1918 habe deutsches Recht als wichtiger Integrationsfaktor fungiert.
Seit 1989, im Zuge des demokratischen Wandels und der europäischen Integration, diene das Grundgesetz als bedeutender Bezugspunkt der polnischen Verfassungslehre.
Prof. Dr. Aleksandra Oniszczuk kam zu dem Schluss, die Bedeutung der Doktor:innen gehe in der Rechtswissenschaft weit über Westfalen hinaus.

Anschließend wurden die Gold- und Silberdoktor:innen sowie die Promovierten des Studienjahres 2024/25 geehrt und ihnen ihre Urkunden überreicht. Zudem wurde die Preisträgerin des Dissertationspreises der Universität Münster, Dr. Victoria Dawn Lacis, bekanntgegeben.
Daraufhin nahm Prof. Dr. Petra Pohlmann, Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung zur Förderung der Dissertationspreise der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Verleihung der diesjährigen Dissertationspreise vor.

Preisträger:innen sind in diesem Jahr : Dr. Christina Marie Koch (3.), Dr. Roman Hensel (2.), Dr. Karl Döding (1.).

Dr. Dr. h.c. Paul-Otto Faßbender, jahrzehntelanges Mitglieds des Kuratoriums und Vorsitzender der „Dr. Paul Otto Faßbender Stiftung für Bildung und Wissenschaft“, richtete ein weiteres Grußwort an die Anwesenden.
Musikalisch wurde die Veranstaltung von Bernhard Schwarz (Cello) und Rainer Klaas (Klavier) begleitet. Sie spielten die Sonate in C für Violoncello und Klavier, op. 98 Nr. 2, von dem Komponisten Stefan Heucke, der seine Cellosonaten in starkem Gedenken an Beethoven geschrieben habe.
