Doppelstudium für Incomings von der UniTO

Sie wollen nicht nur ein Auslandsjahr an der Universität Münster verbringen, sondern haben auch Interesse an einem Master im Deutschen Recht? Sie studieren an der Università di Torino oder der Radboud Universiteit Nijmegen? Dann absolvieren Sie unser gemeinsames Doppelabschlussprogramm!

Die Anerkennung Ihrer an Ihrer Heimatuniversität bereits erbrachten Studienleistungen für den Studienabschluss an der Universität Münster ist verbindlich geregelt und wird von der Universität Münster vertraglich garantiert. Somit können Sie in deutlich kürzerer Zeit neben Ihrem Studienabschluss an Ihrer Heimatuniversität einen weiteren rechtswissenschaftlichen Studienabschluss in Deutschland erwerben.

Derartige Doppelabschlussprogramme bieten wir derzeit in Zusammenarbeit mit zwei Partneruniversitäten an:

  • Università di Torino (UniTO)
  • Radboud Universiteit Nijmegen

Doppelstudium für Incomings von der Università di Torino (UniTO)

Studienplan

1. – 6. Semester an der UniTO

7. und 8. Semester an der Universität Münster (Austauschstudium)

9. – 11. Semester an der UniTO

12. Semester an der Universität Münster (Masterarbeit)

Vertrag Vertrag zwischen der Universität Münster und der Università di Torino (Englisch, PDF)

 

Um den Doppelabschluss an unserer Fakultät abschließen zu können, nachdem Sie schon einen ERASMUS+ Aufenthalt an unserer Universität verbracht haben, müssen Sie wie folgt vorgehen:

I. Bewerbung und Einschreibung

Bewerben Sie sich bis zum 15.09. für einen Studienstart zum Wintersemester bzw. zum 15.03. für einen Studienstart zum Sommersemester für den Master Deutsches Recht. Beachten Sie hierbei, dass Sie – sofern Ihnen Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt – eine Bescheinigung zum Erhalte des Masterzeugnisses (Englisch, DOCX) einreichen müssen. Das Abschlusszeugnis müssen Sie sodann bis spätestens 6 Monate nach der Einschreibung in unserem Studierendensekretariat nachreichen. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie unter "Bewerbung und Zulassung".

II. Anrechnung der Leistungen aus Ihrem Erasmus+ Aufenthalt

Sobald Sie an unserer Universität als Masterstudierende eingeschrieben sind, können Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer Leistungen, die Sie während Ihres Erasmus-Aufenthaltes erbracht haben, stellen. Einen Vordruck hierfür finden Sie auf der Seite "Prüfungen".

III. Masterarbeit

Die Masterarbeit kann entweder nach Ihrer Einschreibung an der Universität Münster oder vor Ihrer Einschreibung an der Università die Torino geschrieben werden.

1. Schreiben der Masterarbeit an der Universität Münster

Sobald Ihre Leistungen angerechnet wurden, können Sie das Thema Ihrer Masterarbeit offiziell beantragen. Dieses müssen Sie vorher mit Ihrem:ihrer Betreuer:in absprechen. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite "Prüfungen". Anschließend fertigen Sie die Masterarbeit innerhalb der fünfmonatigen Bearbeitungszeit an und reichen sie in schriftlicher sowie elektronischer Form (gerne per E-Mail) im SIZ ein. Wir leiten die Arbeit zur Begutachtung an Ihre:Ihren Betreuer:in weiter.

2. Schreiben der Masterarbeit an der Università di Torino

Sie können Ihre Masterarbeit auch an der Università di Torino schreiben. In diesem Fall muss die Masterarbeit einen rechtsvergleichenden Charakter haben und einen Bezug zu den an der Universität Münster absolvierten Lehrveranstaltungen aufweisen. Für die Anerkennung der Masterarbeit an der Universität Münster nach Ihrer Einschreibung in den Masterstudiengang "Deutsches Recht" ist ebenfalls der Vordruck zu verwenden, den Sie auf der Seite "Prüfungen".

IV. Mündliche Prüfung

Schließlich müssen Sie noch eine mündliche Prüfung an der Universität ablegen, an der Sie auch Ihre Masterarbeit geschrieben haben.

1. Mündliche Prüfung an der Universotät Münster

Nach der Erstbegutachtung Ihrer Masterarbeit durch Ihre:Ihren Betreuer:in kann schließlich die mündliche Abschlussprüfung stattfinden. Achtung: Hierfür muss das Zweitgutachten noch nicht vorliegen! Sollten Sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Deutschland befinden, kann die Prüfung auf Antrag auch digital durchgeführt werden.

2. Mündliche Prüfung an der Università die Torino

Auch die mündliche Prüfung kann  an der Università di Torino absolviert werden. Für die Anerkennung der mündlichen Prüfung an der Universität Münster nach Ihrer Einschreibung in den Masterstudiengang "Deutsches Recht" ist ebenfalls der Vordruck zu verwenden, den Sie auf der Seite "Prüfungen" finden.

V. Abschlussdokumente

Nach Eingang des Prüfungsprotokolls der mündlichen Abschlussprüfung und des Zweitgutachtens bzw. nach Anerkennung aller Kurse und Ihrer Masterarbeit und der mündlichen Prüfung erstellen wir Ihre Abschlussdokumente und versenden diese per Post an die von Ihnen angegebene Adresse.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Abschluss Ihres Studiums (in der Regel mit der mündlichen Abschlussprüfung) immatrikuliert sein müssen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Semesterbeitrag für jedes Semester, in dem Sie eingeschrieben sind, zu entrichten ist. Sollten Sie also beispielsweise am 1.10. die mündliche Prüfung ablegen, müssen Sie dennoch den Semesterbeitrag für das gesamte Wintersemester bezahlen.
Sofern Sie sich länger als 4 Monate pro Semester außerhalb des Einzugsgebiets des Semestertickets (NRW) aufhalten, können Sie jedoch den hierfür entrichteten Anteil unter Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung beim AStA zurückerstattet bekommen. Eine solche Bescheinigung erhalten Sie im Studieninformationszentrum (siz@uni-muenster.de).

Wichtig: Auch wenn Sie sowohl Ihre Masterarbeit als auch Ihre mündliche Prüfung an der Università di Torino ablegen, müssen Sie sich noch einmal an der Universität Münster bewerben und für den Masterstudiengang einschreiben, um Ihre Kurse aus dem ERASMUS-Aufenthalt, Ihre Masterarbeit und Ihre mündliche Prüfung anerkennen zu lassen und sich Ihre Abschlussdokumente ausstellen zu lassen.

VI. Haben Sie noch weitere Fragen?

Informationen zu den Programmen erhalten Sie auch im Studieninformationszentrum (siz@uni-muenster.de).