Erasmus Outgoing

Das Germanistische Institut bietet Erasmus-Studienplätze an diversen Universitäten in ganz Europa. Studierende erhalten nach erfolgreicher Bewerbung nicht nur einen Studienplatz, sondern auch einen finanziellen Zuschuss, der monatlich gezahlt wird, aber nach Land variiert.  (https://www.uni-muenster.de/studium/outgoing/erasmus/erasmus-mit-partnerlaendern.html)

Informationen zum Studium und Praktikum im EU-Ausland finden Sie in der Präsentation unseres letzten Informationsabends (Stand: 12/2025).

Auf der Webseite der Universität Münster finden Sie in der Rubrik Studienaustausch Erasmus und unter der Rubrik Erasmus mit Partnerländern vollumfänglich alle Informationen zusammengestellt. Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, finden Sie  Wichtige To-Dos für die Erasmus+Förderung ebenfalls dort.

  • Bewerbungen

    Wo gebe ich meine Bewerbung ab?
    Die digitale Bewerbungsmappe muss vollständig und fristgerecht per E-Mail eingereicht werden. Die E-Mail-Adresse lautet: erasgerm@uni-muenster.de.

    Welche Sprachkenntnisse brauche ich?
    Sprachkenntnisse sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hier geht es zur Übersicht der benötigten Sprachkenntnisse.

    Für die Universität Sheffield gilt: Englisch mind. C1+ Niveau.

    Wann ist die Bewerbungsfrist?
    Reguläre Frist ist immer der 15. Januar, für das Wintersemester und das Sommersemester.

    Was mache ich nach einer erfolgreichen Bewerbung und Zusage?
    Für die weiteren Schritte nach der Zusage für einen Erasmus-Platz beachten Sie bitte den Link Internationale Mobilität - Erasmus - Studierende - Outgoing.

    Was gehört in meine Bewerbungsunterlagen?

    • Deckblatt des Instituts für Erasmus-Outgoings, Deckblatt als pdf zum Download
    • Motivationsschreiben mit Gründen für die Wahl der jeweiligen Gastuniversität
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Notenübersicht der bisherigen Leistungen im Studium
    • Sprachnachweis (C-Test)
    • Für den Sheffield-Austausch gilt: Das Motivationsschreiben sowie der Lebenslauf sind auf Englisch zu verfassen.

     

  • Formulare

    Welche Formulare müssen zusätzlich ausgefüllt und eingereicht werden?

    1. Learning Agreement und Transcript of Records: 
      Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen wird vor dem Auslandsaufenthalt abgesprochen und im so genannten "Learning Agreement" dokumentiert. Für die Anrechnung im Ausland erbrachter Leistungen und für die Erstellung des Learning Agreements ist das Studienbüro des Germanistischen Instituts zuständig; ihre Ansprechpartnerin im Studienbüro ist Frau Johanna Meyer.

      Das Learning Agreement muss von der Koordinatorin oder dem Koordinator der Gastuniversität unterschrieben werden. Vor Ort und in Absprache mit dem Koordinator oder der Koordinatorin besteht die Möglichkeit, Änderungen in der Planung vorzunehmen.

      Bitte erstellen Sie Ihr Online Learning Agreement (kurz: OLA) online über die Plattform learning-agreement.eu. Weitere Informationen zur Erstellung Ihres Online Learning Agreements finden Sie auf der Webseite des International Office und der dortigen  Anleitung zum Ausfüllen des OLAs.
    2. Data-Sheet oder auch Certificate of Attendance:
      In diesen Nachweis trägt die Gastuniversität das Immatrikulations- und Exmatrikulationsdatum ein. Das Formular können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen: Link zum Formular Data Sheet.
    3. Nach (!) Ihrem Aufenthalt: Fragebogen oder Ihr Erfahrungsbericht:
      Der Fragebogen dient als eine Art Kurzbericht über Ihre Erfahrungen an der auswärtigen Universität. Er bietet wertvolle Informationen, die sowohl zukünftigen Studierenden nützen als auch zur ständigen Verbesserung des Programms beitragen. Hier geht es zum Leitfaden für Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium.

    Informationen, insbesondere zu Impfungen oder Versicherungen für das Ausland etc., finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes sowie den Seiten des DAAD.

    Nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts müssen Learning Agreement, Transcript of Records, Data-Sheet und der Fragebogen (=Erfahrungsbericht) im International Office eingereicht werden.

  • Anrechnung

    Sowohl die Kursauswahl als auch die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt über das Studienbüro des Germanistischen Instituts.

    Nachstehend finden Sie eine Orientierungshilfe für Anrechnungsfragen, differenziert nach dem Studienstart und der für Sie geltenden Prüfungsordnung (PO).

    Orientierungshilfe Anrechnungsmöglichkeiten (PO 2020 -2026)

    Orientierungshilfe Anrechnungsmöglichkeiten (PO ab 2026)