Regelungen zu Prüfungen

 

Anzahl Versuche einer Klausur

Antrag 200pxEin Studium gilt als endgültig nicht bestanden, wenn eine prüfungsrelevante Klausur (Prüfungsleistung) oder Modulabschlussprüfung 3 Mal nicht bestanden wurde. Gemäß Prüfungsordnung zählt jeder Versuch (ganz gleich ob Klausur und Nachklausur) als jeweils ein Versuch, sobald ihr Euch für diesen angemeldet habt. Eine Anmeldung über QISPOS oder eine schriftliche Anmeldung beim Dozenten gilt als verbindlich.

Es gibt Veranstaltungen, bei denen Studierende bei einmaliger Anmeldung zwischen der Klausur und Nachklausur wählen können. Wenn ihr Euch 1x anmeldet und 1x zur Prüfung antretet, gilt dies als ein Versuch. In Einzelfällen haben Dozenten individuelle Regelungen für Prüfungen festgelegt, die nicht der Regelung in der Prüfungsordnung folgen. Auf diese individuellen Regelungen gibt es keinen Rechtsanspruch und sie sind nicht automatisch auf andere Veranstaltungen übertragbar.
Zur Prüfungsordnung

Prüfungsleistung / Studienleistung

In der alten Prüfungsordnung (gültig für alle Studierende mit Studienbeginn vor WS09/10) ist jede Klausur eine prüfungsrelevante Klausur. In der neuen Prüfungsordnung (gültig für Studierende mit Studienbeginn ab WS09/10) wird unterschieden zwischen:

  • Klausuren als Studienleistung
  • prüfungsrelevante Klausuren (Prüfungsleistungen)
  • Modulabschlussprüfungen

Klausuren, die reine Studienleistungen sind, können beliebig oft wiederholt werden (z.B. Mathematik für Informatiker / Physiker 1, Informatik 1, Einf. in die Geostatistik). Gemäß Prüfungsordnung ist eine bestandene Klausur Mathematik 1 / Informatik 1 / Einf. in die Geostatistik notwendige Zulassungsbedingung für die entsprechenden Modulabschluss-prüfungen. Zudem sind die Module häufig Voraussetzung für spätere Veranstaltungen, so dass das Nicht-Bestehen den Studienverlauf nicht unerheblich verzögern kann.

Muss ich bei Nichtbestehen einer Klausur die Übungen wiederholen?

Grundsätzlich ja. Manche Dozenten erkennen die Übungsleistung aus dem vorherigen Semester an. Es besteht aber kein Anspruch auf die Anerkennung vorheriger Übungsleistungen.

Anmeldung über QISPOS

Studierende müssen sich zu jeder Prüfungsleistung in QISPOS anmelden. Der Anmeldezeitraum wird durch das Prüfungsamt bekannt gegeben. Prüfungsleistungen werden nur anerkannt, wenn der Studierende sich zuvor zu der Prüfung angemeldet hat. Technische Probleme sollen bereits am Anfang des Anmeldezeitraums gemeldet werden.

Noten

Schriftliche Prüfungsleistungen müssen nach 8 Wochen benotet werden. Habt ihr noch keine Note bekommen, wendet euch bitte zunächst an den Dozenten, erst danach an den Studienfachberater.