TP 1: Künstliches Entscheiden und Anthropozentrismus des Privatrechts

Teilprojekt 1 (TP1) beschäftigt sich mit der Prämisse, dass das Privatrecht anthropozentrisch ausgerichtet ist, denn es stellt den Menschen in den Mittelpunkt, seinen Willen, seine Autonomie, seine Verantwortung, sein Wissen, sein Verschulden und es berücksichtigt auch seine Fehlbarkeit. KI-Systeme können zumindest dem äußeren Anschein nach wie Menschen agieren. „Künstliche Entscheidungen“ allerdings bedeuten Irritationen des Privatrechtssystems. Sie setzen tradierte Begrifflichkeiten und Begründungsmuster unter Druck.
Vor diesem Hintergrund verfolgt TP 1 eine Analyse der anthropozentrischen Dimensionen des Privatrechts, um mittels Erkenntnissen aus Diskursen anderer Disziplinen, wie der Linguistik, der politischen Theorie oder der Techniksoziologie eine informierte Schärfung rechtlicher Konzepte vorzunehmen und schließlich rechtsdogmatisch anschlussfähige Ergebnisse zu erarbeiten.
Das Projekt ist in drei Arbeitsbereiche gegliedert, für die je eine These leitend ist:
- Anthropomorphisierungen können ein Hindernis für ein Technologie-responsives Privatrecht sein. Mehr lesen
- Die Privatrechtswissenschaft muss die anthropozentrisch geprägte Rechtssprache – insbesondere Anthropomorphisierungen und metaphorische Konzepte – genauer reflektieren. Mehr lesen
- Der privatrechtliche Diskurs über künstliche Entscheidungen ist ein politischer Diskurs, in dem es um Machtfragen, sowie Inklusion und Exklusion durch Recht geht. Mehr lesen
Übergreifend wird das TP 1 transdisziplinär die Rolle der Privatrechtswissenschaft im fortlaufenden Prozess des rechtlichen Umgangs mit künstlichen Entscheidungen reflektieren.