AB 1: Anthropomorphisierungen in der Privatrechtsdogmatik
Im ersten Arbeitsbereich geht es um Anthropomorphisierungen in der Privatrechtsdogmatik und die Untersuchung, ob mit ihrer Hilfe rechtsdogmatische Fragestellungen adäquat gelöst werden können.
Zum Beispiel im Rahmen der Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte. Kann ein „Verschulden“ des KI-Systems gem. § 278 BGB analog zugerechnet werden? Die meisten ziehen zur Beantwortung dieser Frage einen Mensch-Maschine-Vergleich heran – und das ist sicherlich naheliegend.
Allerdings können dabei auch die Besonderheiten künstlicher Entscheidungen und auch die spezielle Interaktion zwischen KI und Mensch aus dem Blick geraten. Auch wenn anthropomorphisierende Lösungsansätze zunächst Orientierung bieten, sollten sie zunehmend durch stärker technik-responsive Ansätze ersetzt werden.