TP4: Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Zivilprozess

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Teilprojekt 4 untersucht, ob das Zivilprozessrecht seinen Kernfunktionen wie der Sicherung von Rechtsfrieden und dem Schutz von Grundrechten besser gerecht werden kann, wenn Entscheidungen teilweise oder vollständig von einer KI übernommen werden.

Zunächst hinterfragen wir, inwieweit gerade im Zivilprozess ein Bedürfnis nach menschlichen Entscheidungen besteht (Anthropozentrismus). Wir verfolgen einen positiven Denkansatz und überlegen, ob es Bereiche gibt, in denen KI die Qualität und die Akzeptanz von Entscheidungen erhöht. Dabei nehmen wir bewusst breit gefächerte Referenzgebiete in den Blick: die Schmerzensgeldbemessung und kindschaftsrechtliche Verfahren.

Wir legen dann einen Schwerpunkt auf zwei Probleme jeden Einsatzes von KI: Zum einen besteht die Gefahr, dass Richter*innen sich zu stark auf KI-Empfehlungen verlassen (Automation Bias). Gerade diese Frage ist im Zivilprozess jedoch komplexer als bisher üblicherweise diskutiert. Denn es besteht auch die Gefahr, dass Richter*innen den Vorschlag einer KI zu schnell verwerfen und so hergebrachte Biases fortschreiben. Zum anderen ist unklar, wie der Einsatz von KI bei Abwägungsentscheidungen die Akzeptanz von Urteilen in der Bevölkerung beeinflusst: Akzeptieren Menschen derartige Urteile, in denen KI involviert ist, mehr oder weniger?

Diese Problematiken werden wir umfassend in drei empirischen Studien beleuchten:

  1. Vignetten-Studien, die allgemein die Bereitschaft untersuchen, KI-Empfehlungen in zivilrechtlichen Fällen zu nutzen
  2. Verhaltensorientierte Experimente mit Richter*innen zur Schmerzensgeldbemessung, in denen wir analysieren, ob und wie sich der Automation Bias bei KI-basierten Abwägungen auswirkt
  3. Verhaltensorientierte Experimente zur Akzeptanz von KI-basierten Schmerzensgeldentscheidungen in der Bevölkerung