Ein theologisches Plädoyer für neue Wege bei gescheiterter Liebe hielt Andreas Uwe Müller am Freitag (15.6.) in seiner Antrittsvorlesung. Der Professor für Dogmatik und Freiburger Diözesanpriester stellte sich hinter das Anliegen der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz in der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Eucharistie. "Im Horizont einer Hermeneutik der Reform kann die Kirche mehr tun", so der Theologe.
Müller stellte die pastorale Frage nach dem Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen in einen weiten Zusammenhang. Ausgehend von der momentan starren Haltung der Amtskirche skizzierte er die biblische Vielfalt in Sachen Ehescheidung anhand der Stellen aus dem Markus- und dem Matthäus-Evangelium. Während bei Markus Scheidung eindeutig abgelehnt wird, gibt es in Matthäus 19,9 mit der sogenannten "Unzuchtsklausel", offenbar eine Ausnahme zum Scheidungsverbot. "Mit welchem Recht orientiert sich das Kirchenrecht ausschließlich an dem einen Text, nämlich an der Markus-Tradition", fragte Müller. "Das wiederspricht der inneren Weite der Verkündigung Jesu".
Müller stellte heraus, dass die kirchliche Tradition stets der kritischen Überprüfung und des Fortschritts bedarf. Immer wieder bezog er sich dabei auf einen seiner Lehrstuhl-Vorgänger, den "jungen Ratzinger". Der vertrat auch in der Frage der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Eucharistie eine andere Position als heute. "Damit geben wir das Zielgebot nicht auf, dass sakramental geschlossene Ehen unauflöslich sind", so Müller. Aber die Tradition der Kirche sei keineswegs so eindeutig wie mitunter dargestellt wird.
Zuvor hatte Dekan Klaus Müller seinen Namensvetter und Amtskollegen herzlich im Namen der Fakultät begrüßt. Die Ansprache können Sie hier lesen. Die gesamte Antrittsvorlesung, die mit großem Beifall aus dem Publikum endete, wird an späterer Stelle in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlicht.

























