Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor-Studium

 

Folgende Ordnungen gelten für Studierende, die nach dem WS 18/19 ein Bachelor-Studium begonnen haben:

Zwei-Fach Bachelor inkl. Erweiterungsstudium (u.a. für LA an Gymnasium und Gesamtschule) (seit Wintersemester 2018/19)

Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen innerhalb des Zwei-Fach-Modells an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 12. Oktober 2018 vom 1. Juli 2020

Zweite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen innerhalb des Zwei-Fach-Modells an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 12. Oktober 2018 vom 30. März 2021

Der 2-Fach-Bachelor ist ein sogenannter "polyvalenter" Studiengang, der für die Aufnahme einer Tätigkeit in verschiedenen Bereichen befähigt. Im Bereich der Lehramtsausbildung ist der 2-Fach-BA die Voraussetzung für den Master of Education-Studiengang (MEd) für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Der 2-Fach-BA kann seit dem Wintersemester 2018/2019 nicht mehr ohne Graecum studiert werden (erforderlich für das Proseminar NT). Für die Zulassung zum MEd muss zusätzlich ein Latinum oder Hebraicum vorgelegt werden. Nähere Informationen entnehmen sie bitte den Modulbeschreibungen.

Bachelor Berufskolleg inkl. Erweiterungsstudium (seit Wintersemester 2018/19)

Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen innerhalb des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 12. Oktober 2018 vom 1. Juli 2020

Der Bachelor Berufskolleg ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Berufskollegs. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen. Der Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der FH Münster gestaltet, das zweite Studienfach muss ein berufsbildendes Fach sein.

Bachelor Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen inkl. Erweiterungsstudium (seit Wintersemester 2018/19)

Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen innerhalb des Studiums für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 12. Oktober 2018 vom 1. Juli 2020

Der Studiengang Bachelor Haupt-, Real und Gesamtschulen ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.

Bachelor Grundschullehramt inkl. Erweiterungsstudium (seit Wintersemester 2018/2019)

Der Studiengang Bachelor Grundschule ist Voraussetzung für den Studiengang Master of Education, Lehramt an Grundschulen. Es gibt keine Sprachvoraussetzungen.

Bachelor Lehramt für sonderpädagogische Förderung (seit Wintersemester 2023/2024)

 

Folgende Ordnungen gelten für Studierende, die vor dem WS 18/19 ein Bachelor-Studium begonnen haben:

Zwei-Fach Bachelor (u.a. für LA an Gymnasium und Gesamtschule) (seit Wintersemester 2011/12)

Bachelor Berufskolleg (seit Wintersemester 2011/12)

Bachelor Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (seit Wintersemester 2011/12)

Bachelor Lehramt an Grundschulen (seit Wintersemester 2011/12)