BAföG: allgemeine Informationen

Die bekannteste und umfangreichste staatliche Studienförderung ist das so genannte BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Grundsätzlich haben alle Studierenden nach dem BAföG einen Rechtsanspruch auf eine Ausbildungsförderung. Nach "Maßgabe dieses Gesetzes" müssen insbesondere zwei Bedingungen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten:

  • Die angestrebte Ausbildung muss nach dem BAföG als förderungsfähig gelten.
  • Ferner müssen die so genannten persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein, wie bspw. Staatsangehörigkeit, Eignung, Alter und die Einkommensverhältnisse.

Ein BAföG-Antrag kann erst gestellt werden, nachdem Sie sich an der Hochschule eingeschrieben haben. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, wird empfohlen, den Antrag sofort nach der Einschreibung zu stellen, um nach Möglichkeit von Anfang an BAföG zu erhalten. Wichtig: BAföG wird nicht rückwirkend bewilligt, sondern erst ab dem Antragsmonat.

Zuständig für die Bearbeitung der BAföG-Anträge ist das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks Münster. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare. Sie stehen auch als Download auf der Website des Bundesministeriums für Bildung bereit.

Studentenwerk Münster

Bundesministerium für Bildung

BAföG-Bescheinigung

Wenn Sie ein Studium beginnen, geht das BAföG-Amt grundsätzlich davon aus, dass Sie für die von Ihnen gewählte Fachrichtung geeignet sind. Dieses wird allerdings einmal während Ihres Studiums überprüft.
Deshalb gibt es gem. § 48 BAföG vom 5. Fachsemester an nur noch BAföG nach Vorlage: eines den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Zwischenprüfungszeugnisses der Hochschule oder einer Bescheinigung der Hochschule auf Formblatt 5, dass die bis zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht wurden.

Diese Bescheinigung wird Ihnen nach Vorlage der Aufstellung aller relevanter Studienleistung von Herrn Mathias Gerstorfer-Harbecke ausgestellt. Kontaktdaten und Sprechstunden finden Sie rechts im Menü.