Eine Entscheidung, die „Schule macht“? Parlamentsvorbehalt für Kreuze – Anm. zu VGH München, Urt. v. 08.07.2025, Az. 7 BV 21.336
DOI:
https://doi.org/10.17879/zkr-2025-9007Schlagworte:
Religionsfreiheit, Staatliches Neutralitätsgebot, Kruzifix Urteil, religiöse SymboleAbstract
Der Artikel setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2025 auseinander, das die Weigerung der Schule zur Entfernung eines Kreuzes im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums als rechtswidrig bewertet. Es wird hervorgehoben, dass der VGH zentrale Aspekte des Falls – insbesondere die spezifische Konstellation schulischer Grundrechtsausübung und die staatliche
Neutralität – nur unzureichend berücksichtigt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in die bestehende verfassungsrechtliche und europarechtliche Judikatur ein und diskutiert die Verbindung zum Kruzifixerlass.
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