Eine Entscheidung, die „Schule macht“? Parlamentsvorbehalt für Kreuze – Anm. zu VGH München, Urt. v. 08.07.2025, Az. 7 BV 21.336

Autor/innen

  • Dr. Damian Patting

DOI:

https://doi.org/10.17879/zkr-2025-9007

Schlagworte:

Religionsfreiheit, Staatliches Neutralitätsgebot, Kruzifix Urteil, religiöse Symbole

Abstract

Der Artikel setzt sich kritisch mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juli 2025 auseinander, das die Weigerung der Schule zur Entfernung eines Kreuzes im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums als rechtswidrig bewertet. Es wird hervorgehoben, dass der VGH zentrale Aspekte des Falls – insbesondere die spezifische Konstellation schulischer Grundrechtsausübung und die staatliche
Neutralität – nur unzureichend berücksichtigt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung in die bestehende verfassungsrechtliche und europarechtliche Judikatur ein und diskutiert die Verbindung zum Kruzifixerlass.

Autor/innen-Biografie

Dr. Damian Patting

Damian Raphael Patting (geb. 1989), Dr. iur., ist Referent beim Land Nordrhein-Westfalen. Zuvor war er für drei Jahre Juristischer Referent in der Brüsseler Dienststelle des Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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Veröffentlicht

2026-02-04

Ausgabe

Rubrik

Urteilskommentar