Rechtsmündigkeit der Natur oder das Gemeinsame und Commons im Recht
„… für ihn war jedes Geschöpf eine Schwester oder ein Bruder“ (LS 11)
DOI:
https://doi.org/10.17879/jcsw-2025-8921Abstract
Weltweit beschäftigen sich Jurist*innen und zivilgesellschaftliche Akteure, die das Recht für eine sozialökologische Transformation mobilisieren möchten, mit der Frage, wie sich eine Subjektperspektive auf die Natur, wie sie auch in der Enzyklika Laudato si’ von Papst Franziskus aufgeworfen wird, in rechtlicher Perspektive weiterdenken lässt, welche Potentiale darin liegen, aber auch welche Schwierigkeiten möglicherweise damit verbunden sind. Sie setzen sich für die Anerkennung und Etablierung von Rechten der Natur ein. In diesem Beitrag spanne ich einen weiteren Bogen und ordne die Debatte um Rechte der Natur in den Kontext sozialer Bewegungen ein, die für den Erhalt des Gemeinsamen und den Schutz von Commons streiten. Denn ich halte Rechte für Natur nur dann für vielversprechend für einen grundlegenden Wandel, wenn sie als Rechte von Commons konzipiert werden.