Modulbeauftragter
Voraussetzungen

Studierende, die entsprechend § 6 Abs. 4 Angleichungsstudien absolvieren müssen, können erst nach Abschluss der Angleichungsstudien zugelassen werden. Als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zu diesem Modul müssen im Falle eines Angleichungstudiums mindestens die lebensmittelchemischen Grundpraktika erfolgreich abgeschlossen sein.

Termine (Vorbesprechungen, Veranstaltungsbeginn etc.)
Vorlesungszeiten
Praktikum
Seminar
Übungen

Klausur / Nachklausur

(Termine und Klausureinsicht)

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