| Modulbeauftragte | Prof. Dr. Hans-Ulrich Humpf |
| Voraussetzungen |
Zulassung zum Studiengang MSc Lebensmittelchemie. |
| Termine (Vorbesprechungen, Veranstaltungsbeginn etc.) | - |
| Vorlesungszeiten | - |
| Praktikum | Die Dauer des Industrie- oder Auslandspraktikums beträgt mindestens vier Wochen. Spezifische Arbeitsinhalte können in Absprache mit den Praktikumsunternehmen oder der gastgebenden Forschungsinstitution festgelegt werden. Das Modul wird mit einem mündlichen oder schriftlichen Praktikumsbericht abgeschlossen. |
| Seminar | - |
| Übungen | - |
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Klausur / Nachklausur (Termine und Klausureinsicht) |
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| Links | - |
| Downloads | Zusatzkompetenz (Modul 7a): Genehmigung/Anerkennung Industrie-/Auslands- oder Behördenpraktikum. |
| Sonstiges |
Die Buchung der Lehrveranstaltung und die Anmeldung der Studien- und Prüfungsleistung erfolgt nicht im Campus-Managementsystem, sondern über ein Formular auf der Homepage des Instituts (siehe Downloadlink). Für die Anerkennung des Praktikums ist eine vorherige schriftliche Genehmigung durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses „MSc Lebensmittelchemie“ notwendig. So wird verhindert, dass ungeeignete Praktikumsstellen angetreten werden. Es wird empfohlen, die Praktikumszeit bis spätestens zum Ende des 3. Semesters zu absolvieren. Für den Abschluss des MSc Lebensmittelchemie müssen insgesamt Zusatzkompetenzen im Umfang von 18 LP nachgewiesen werden. Dies ist auch durch eine Kombination von Veranstaltungen der einzelnen Wahlpflichtmodule 7a und b möglich. Auf Wunsch können zusätzlich erbrachte Leistungen im Transcript of Records ausgewiesen werden. Für die Anerkennung des Praktikums ist ein schriftlicher Nachweis des Industriebetriebes, der Behörde oder der Forschungseinrichtung vorzulegen, auf dem der Zeitraum des Praktikums ausgewiesen ist. |