Informationen zur neuen Promotionsordnung
Handreichung zur neuen Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie
Promotionsordnung vom 30. 10. 2019 des Fachbereichs Biologie der WWU Münster
(gültig ab 29.11.2019)
(gültig ab 25.08.2020)
Ordnung des Strukturierten Promotionsprogrammes BioSciences vom 28.09.2020
(gültig ab 03.10.2020)
Am 29. 11. 2019 ist die neue Promotionsordnung des Fachbereichs Biologie in Kraft getreten. Diese neue Ordnung gilt für alle Doktorand*innen, die sich nach diesem Datum zur Promotion angemeldet haben. Für Doktorand*innen, die sich zu diesem Datum bereits in der Promotion befanden, gilt weiterhin die Ordnung, nach der sie ihre Promotion begonnen haben.
(Sie können aber auf Antrag in die neue Promotionsordnung wechseln.)
Am 25.08.2020 haben wir mit der ersten Änderungsordnung zur oben genannten neuen Promotionsordnung das Strukturierte Promotionsprogramm (SP) BioSciences eingeführt, dem nun aller neu beginnende Doktorand*innen automatisch angehören, sofern sie nicht Mitglied in einem anderen SP sind. Damit ist ab jetzt jede/r neue Doktorand*in Mitglied in einem strukturierten Promotionsprogramm.
(Doktorand*innen, die ihre Promotion zwischen dem 29.11.2019 und dem 24.08.2020 angemeldet haben, können auf Antrag Mitglied im SP BioSciences werden. Das gleiche gilt für Doktorand*innen, die aus der alten in die neue PO wechseln. Es gelten dann alle Regeln der neuen PO und des SP BioSciences.)
Am 03.10.2020 wurde die Ordnung des SP BioSciences veröffentlicht, in denen die Details des Promotionsstudiums in diesem Programm geregelt sind. Die Regeln für das Promotionsstudium in anderen Promotionsprogrammen sind in deren Ordnungen festgelegt. Derzeit sind dies die folgenden: CiM/IMPRS, MGSE, OCC, EvoPAD, CRC 1348.
Das SP BioSciences
Das Strukturierte Promotionsprogramm BioSciences (SP BioSciences) ist eine Einrichtung des Fachbereichs Biologie für seine Promovierenden mit dem Ziel, die Graduiertenförderung am Fachbereich Biologie nachhaltig zu stärken und Qualitätsstandards für die Promotion zu sichern und weiter zu entwickeln.
Das SP BioSciences bietet einen Rahmen zur Unterstützung der Promovierenden bei der Entwicklung ihrer wissenschaftlichen Kompetenzen und der Erarbeitung hochwertiger Forschungsergebnisse. Insbesondere sollen die Promovierenden zudem befähigt werden diese Kompetenzen und Ergebnisse in die Gesellschaft zu tragen.
Das SP BioSciences trägt zu einem Umfeld bei, das eine zügige Promotion bei hohen wissenschaftlichen Standards ermöglicht; angestrebt wird eine Promotion innerhalb von drei bis vier Jahren.
Dazu etabliert das SP BioSciences ein überfachliches Qualifizierungsprogramm, um die Karriere der Promovierenden zu fördern.
- Ordnung SP BioSciences vom 28.09.2020
Mitglieder des Leitungsgremiums des SP BIOSCIENCES
Prof. Dr. Karin Busch Sprecherin, Themenstellerin FB 13
Prof. Dr. Markus Schwarzländer Stellv. Sprecher, Themensteller FB 13
Prof. Dr. Sylvia Kaiser Ordentliches Mitglied, Themenstellerin FB 13
Prof. Dr. Carsten Grashoff Ordentliches Mitglied, Themensteller FB 13
Prof. Dr. Shuqing Xu Stellv. Mitglied, Themensteller FB13
Prof. Dr. Tanja Kuhlmann Ordentliches Mitglied, Themenstellerin FB 5
Prof. Dr. Nicholas Schwab Stellv. Mitglied, Themensteller FB 5Jos David Cox Vertreter der Promovierenden
Lara Marie Siebert-Kuss Stellv. Vertreterin der Promovierenden
Strukturiertes Promotionsprogramm BioSciences (SP BioSciences)
Das Programm besteht aus einem Pflichtbereich und zwei Wahlpflichtbereichen in den Themengebieten Wissenschaftliche Kompetenzen und Professionelle Kompetenzen
Pflichtbereich
Der Pflichtbereich erfordert:
- Regelmäßige Teilnahme an Arbeitsgruppen-übergreifenden Seminaren (insgesamt 20 Stunden)
- Durchführen jährlicher Treffen des Promotions-Komitees
- Teilnahme an Veranstaltungen zur „Guten Wissenschaftlichen Praxis“ (1 Tag oder 1 SWS)
- Beteiligung an grundständiger Lehre (Umfang insgesamt 5 SWS)
Wissenschaftliche Kompetenzen
Im Wahlpflichtbereich Wissenschaftliche Kompetenzen müssen drei Zertifikate erworben werden, z.B. durch:
- Wissenschaftliche Publikation im Peer-Review Verfahren
- Aktiver Besuch einer nationalen oder internationalen wissenschaftlichen Konferenz (mindestens 1 Tag)
- Teilnahme an einer fachlichen Lehrveranstaltung (1 Tag oder 1 SWS)
- Mitorganisation einer wissenschaftlichen Veranstaltung (mindestens 2 Tage)
- Labor-Rotation, zusätzliche Lehrveranstaltungen, etc. (1 Woche; 5 SWS)
Professionelle Kompetenzen
Im Wahlpflichtbereich Professionelle Kompetenzen müssen zwei Zertifikate im Gesamtumfang von drei Tagen aus folgenden Bereichen erworben werden:
- Academics and Societal Impact Trainings
- Management Trainings
- Career Development Trainings