Wichtige Dokumente

  • Fragen zum Pflichtbereich

    Was ist das abteilungsübergreifende akademische Seminar, das ich besuchen muss?
    Während Ihres Promotionsstudiums müssen Sie regelmäßig an einem Seminar teilnehmen, das von mehreren Gruppenleiter*innen organisiert wird, die in der Regel (aber nicht unbedingt) aus verschiedenen Instituten kommen. In diesen Seminaren berichten meist externe Referent*innen über ihre aktuelle Forschung. Solche Seminarreihen sind z. B. die Pflanzenbiologie-Seminare am Dienstagnachmittag oder die Seminare, die von den meisten strukturierten Promotionsprogrammen angeboten werden. Je nach den Regeln Ihres SP müssen Sie dessen eigenes Seminar besuchen oder auch nicht, oder Sie können Seminare Ihrer Wahl finden, möglicherweise auch Online-Seminare.
    Stellen Sie sicher, dass das "koordinierende Mitglied"(das ist oft der „Biologe“ in Ihrem Komitee) Ihres Promotionskomitees über Ihre Teilnahme informiert ist, denn sie oder er muss bescheinigen, dass Sie während Ihres Promotionsprojekts (von drei bis vier Jahren) mindestens 20 solcher Veranstaltungen besucht haben, und Sie müssen diese Bescheinigung bei der Einreichung Ihrer Dissertation vorlegen.

    Warum haben wir obligatorische jährliche Treffen der Promotions-Komitees eingeführt?
    Die Promotionskomitees wurden eingeführt, um jeder Doktorandin und jedem Doktoranden eine Gruppe von drei Expert*innen zur Seite zu stellen, die sich für ihr oder sein Promotionsvorhaben verantwortlich fühlen. Außerdem sind die Mitglieder des Ausschusses potentielle Ansprechpartner*innen bei Problemen z.B. mit der/dem Betreuer*in (wie z.B. Transparenz gegen Ende des Projekts darüber, was bis zur Abgabe der Dissertation noch zu tun ist, eine häufige Ursache für Probleme und Missverständnisse). In vielen Fällen traten die Komitees jedoch nie zusammen, weil die Sitzungen nicht obligatorisch waren und die Ausschussmitglieder zu beschäftigt waren, um an solchen Sitzungen teilzunehmen (in einigen Fällen bestanden die Betreuer*innen offenbar sogar darauf, dass die Komitees nicht zusammentreten sollten). Aus diesem Grund haben wir diese Sitzungen zur Pflicht gemacht. Einmal im Jahr müssen Sie sich mit Ihrem Komitee treffen, das ist ebensosehr ein Recht wie es eine Pflicht ist.
    Verantwortlich für die Organisation der Komitee-Treffen ist die/der Doktorand*in.
    Es gibt auf unserer Homepage unter „Dokumente“ einen Protokollbogen, den Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Komitee während des Komitee-Treffens ausfüllen sollten. Der Protokollbogen verbleibt bei Ihnen, heben Sie ihn bitte gut auf. Melden Sie nur das Datum, wann das Komitee-Treffen stattgefunden hat, an biosciences@uni-muenster.de. Achten Sie darauf, dass Sie jährlich mindestens ein Komitee-Meeting durchführen.
    (Wenn es Ihnen nicht gelingt, einen Termin zu finden, an dem alle Mitglieder teilnehmen können, können Sie die Sitzung auch - ausnahmsweise - aufteilen und sich mit einem der Mitglieder separat treffen). Die erste Sitzung sollte in der zweiten Hälfte des ersten Jahres der Arbeit an Ihrem Promotionsprojekt stattfinden. In dieser Sitzung sollten Sie die Ausschussmitglieder davon überzeugen, dass Sie das Projekt zu Ihrem eigenen gemacht haben (nicht nur zu dem Ihrer/Ihres Betreuer*ins), indem Sie Ihre eigenen Ideen und Pläne einbringen. Die Sitzung im dritten Jahr dient der Festlegung des Plans für die abschließenden Arbeiten, die vor der Einreichung der Dissertation noch erforderlich sind. Es ist wichtig, so klar und präzise wie möglich zu sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Auch wenn dies in Ihrem strukturierten Promotionsprogramm (das die Regeln für die Ausschusssitzungen festlegt) nicht vorgeschrieben ist, ist es am besten, diesen Plan für die Abschlussarbeiten schriftlich festzuhalten und ihn sowohl von Ihnen als auch von Ihrer/Ihrem Betreuer*in, am besten auch von den anderen Mitgliedern Ihres Komitees, unterschreiben zu lassen.

    Warum haben wir den obligatorischen Workshop über gute wissenschaftliche Praxis eingeführt?
    In den letzten Jahren sind Betrug und wissenschaftliches Fehlverhalten zu Themen geworden, die in der Öffentlichkeit breit diskutiert werden. Als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler (insbesondere als promovierte Wissenschaftlerin oder promovierter Wissenschaftler) haben Sie eine besondere Verantwortung gegenüber der Wissenschaft und der Gesellschaft (ein entsprechendes Gelöbnis müssen Sie bei der Verleihung der Promotionsurkunde ablegen,
    Sie müssen sich zur Einhaltung der GSP-Regeln verpflichten, bevor Sie den Titel Dr. rer. nat. führen dürfen). Während es jedoch feste Regeln dafür gibt, was korrektes wissenschaftliches Verhalten ist und was nicht (wie z.B. in den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis der DFG festgelegt), gibt es auch Entscheidungen, die Sie auf der Grundlage von Werten und nicht nur auf der Grundlage reiner Wissenschaft treffen müssen. Und Entscheidungen, die auf Werten basieren, können sich zwischen verschiedenen Wissenschaftler*innen unterscheiden, je nach ihrem Standpunkt. Der Workshop wird Ihnen helfen, dies zu erkennen und Sie dabei unterstützen, Ihren eigenen Standpunkt zu entwickeln, Ihre eigenen Werte zu definieren und zu verfeinern. Natürlich sollte Ihr/e Vorgesetzte*r ein starkes (und hoffentlich gutes) Vorbild für Sie sein, aber Sie sollten nicht einfach ihren oder seinen Standpunkt und ihre/seine Werte übernehmen, ohne gründlich darüber nachzudenken. Der Workshop kann nur ein Anfang in diesem wichtigen Prozess sein, Ihren eigenen GSP-Kompass zu entwickeln.
    Wir bieten regelmäßig Workshops zu Good Scientific Practice an. Schauen Sie auf unser Workshopprogramm.

    Wie erfülle ich die Verpflichtung zur Mitarbeit in der Lehre in den Studiengängen der Fakultät für Biologie im Umfang von mindestens 5 SWS?
    In der Regel bietet Ihr/e Betreuer*in Laborveranstaltungen für Studierende an, in denen Sie Ihre Lehrverpflichtung leicht erfüllen können (1 SWS = 1 Semesterwochenstunde = 1 h Lehre pro Woche während eines Semesters von 15 Wochen = 15 h Lehre; 5 SWS = 5 x 15 h = 75 h; es zählt nur die direkte Kontaktzeit mit den Studierenden, keine Zeit für Vorbereitung oder Auswertung). Bei der Lehre sollte es sich nicht um eine einfache Einzelschulung einer/eines Studierendenim Labor handeln, sondern vielmehr um die Unterrichtung einer kleinen Gruppe von Studierenden, einschließlich der Vermittlung des theoretischen Hintergrunds dessen, was sie lernen. Aus diesem Grund zählt die Betreuung einer/eines Studierendenwährend einer Bachelor- oder Masterarbeit oder während eines Forschungs-Moduls nicht, während die Lehre in allen Bachelor-Modulen und in Fortgeschrittenen-Modulen unserer Master-Studiengänge zählt. (Allerdings gibt es hier eine Schwachstelle: Viele Fortgeschrittenen-Module, die von Kolleginnen und Kollegen der Medizinischen Fakultät angeboten werden, sind aus verschiedenen Gründen, wie z.B. sehr geringe Größe der Forschungsgruppe oder des Labors, eigentlich nur kurze Forschungsmodule, in denen ein/e einzelne/r Studierende*r an der Forschung einer/eines Promovierenden teilnimmt; wenn wir der obigen Argumentation folgen, sollte die Lehre in einem solchen Modul nicht zählen, aber sie zählt aus formalen Gründen, weil es ein Fortgeschrittenen-Modul ist). Wenn Ihr/e Betreuer/in Ihnen keine Lehrveranstaltung anbieten kann, in der Sie Ihre Lehrverpflichtung erfüllen können, ist es Aufgabe des koordinierenden Mitglieds in Ihrem Komitee, Ihnen bei der Suche nach Möglichkeiten zu helfen.

    Wer ist das "koordinierende Mitglied" in meinem Promotionsausschuss und was sind seine Aufgaben?
    Wenn Ihr/e Betreuer*in ein Mitglied der Fakultät für Biologie ist, ist er oder sie das koordinierende Mitglied. Wenn Ihr/e Betreuer*in nicht Mitglied der Biologischen Fakultät ist, muss mindestens eines der anderen Mitglieder dort Mitglied sein. Dieses Mitglied (oder eines dieser Mitglieder) ist das koordinierende Mitglied. Sie oder er ist dafür verantwortlich, dass die Regeln der Fakultät für Biologie eingehalten werden.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Fragen zum Wahlpflichtbereich I "Wissenschaftliche Kompetenzen"

    Es gibt zwei Wahlpflichtbereiche, nämlich I. Wissenschaftliche Kompetenzen und II. Professionelle Kompetenzen. In den Bereich der Wissenschaftlichen Kompetenzen fallen alle Veranstaltungen zu Themen, die Sie für Ihre Arbeit während der Promotion benötigen, die Ihnen helfen, Ihr Projekt und nach ihren eigenen Vorstellungen strategisch zu planen und erfolgreich zu implementieren.
    In diesem Bereich müssen drei Zertifikate erworben werden. Eines davon ist verpflichtend die
    •    Aktive Teilnahme and einer nationalen oder internationalen Tagung (mindestens 1 Tag)
    „Aktiv“ bedeutet die Präsentation eines Posters oder eines Vortrags.
    Darüber hinaus müssen zwei weitere Zertifikate in zwei der folgenden Kategorien erworben werden (also nicht zwei Zertifikate aus der gleichen Kategorie):

    •    Teilnahme an einer fachlichen Lehrveranstaltung:
    Dabei kann es sich um einen (theoretischen oder praktischen) Workshop zu einem wissenschaftlichen oder technischen Thema handeln, das mit dem Thema der Promotion zusammenhängt. (Das beinhaltet nicht eine Vorlesungsreihe oder eine Kolloquiumsreihe, in der z.B. einzelne Referent*innen jeweils ihre Forschungsarbeit vorstellen. Vielmehr soll es sich um eine zusammengehörige Veranstaltung handeln, in der ein bestimmtes Thema systematisch behandelt wird.) Beispiele wären Mikroskopiekurse, Kurse über Tierversuche oder gentechnische Verfahren. Der „Statistik“-Kurs ist einer davon, ebenso wie „Scientific writring“ sowie der Kurs "Bildverarbeitung mit Fiji/Image" oder „Programmiereinstieg mit Python“.

    Wenn Sie hier ein Seminar gemacht haben, müssen Sie einen Nachweis (Zertifikat) darüber an biosciences@uni-muenster.de schicken! Bitte fordern Sie deshalb von dem Veranstalter ein Zertifikat an. Auf dem Zertifikat sollte die Dauer des Kurses stehen (wieviele Stunden), das Datum, an dem Sie den Kurs absolviert haben und der Name der Referentin/des Referenten sowie die Institution, an derder Kurs stattgefunden hat.

    •    Mitorganisation einer wissenschaftlichen Veranstaltung
    In manchen Arbeitsgruppen können die Doktorand*innen mithelfen, solche Wissenschaftlichen Events zu organisieren.

    •    Laborrotation und zusätzliche Lehre
    Laborrotation: Mitarbeit in einem anderen Labor für mindestens eine Woche
    Derjenige, in dessen Labor Sie mitgearbeitet haben, bestätigt Ihnen die Zeit, in der Sie dort waren und das Thema, an dem Sie mit welchem Ergebnis gearbeitet haben oder das, was Sie gelernt haben oder was Sie in das andere Labor eingebracht haben (das, was Sie den Mitarbeiter*innen in einem anderen Labor beigebracht haben). D.h. der Zweck sollte mitgenannt sein. Mindestaufenthalt ist eine Woche.
    Additional teaching: hier können wir auch die Praktikumsbetreuung für Mediziner*innen anerkennen. Wichtig: Das gilt nur für die zusätzlichen Lehrveranstaltungen.

     

     

  • Fragen zum Wahlpflichtbereich II: "Professionelle Kompetenzen"

    Es gibt zwei Wahlpflichtbereiche, nämlich I. Wissenschaftliche Kompetenzen und II. Professionelle Kompetenzen. In den Bereich der Professionellen Kompetenzen fallen alle Veranstaltungen zu Themen, die Sie für Ihre Arbeit nach der Promotion benötigen, die Ihnen in Ihrem zukünftigen Beruf helfen könnten oder die Sie befähigen, den Übergang von der Universität in das Berufsleben nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Die Veranstaltungen im Bereich der Professionellen Kompetenzen sind in drei Kategorien unterteilt, nämlich 1. Akademische und Gesellschaftliche Verantwortung, 2. Management und 3. Karriereentwicklung
    In diesem Bereich sind zwei Zertifikate im Gesamtumfang von drei Tagen erforderlich.
    Sie können also z.B. einen zweitägigen Workshop aus einer Kategorie und einen eintägigen Workshop aus einer anderen Kategorie absolvieren. Dann erhalten Sie zwei Zertifikate, und insgesamt haben Sie drei Tage absolviert. Beide Zertifikate können auch aus derselben Kategorie stammen.
    Sie müssen nicht aus jeder Kategorie einen Workshop absolvieren.

    Examples for Professional Skills Training

    Category 1: Academics and Societal Impact Training
    Public understanding of science, Science journalism
    The following workshops can also count under the Elective Area Scientific Competences: Statistics, Academic presentation skills, How to write a paper, Managing your PhD Thesis, Applying for funding, Coming to terms with your doctorate

    Category 2: Management Training
    Business and Culture, Project Management for Scientists, Negotiation Training for PhD Students, Entrepreneurial Education, Building Self-Confidence, Self- and Time Management, Industrial Pharma Management

    Category 3: Career Development Training
    Career prospects for PhD students, PhD and then? What companies expect, Industrial Leadership Skills for Scientists, A different approach to job hunting,