Promotionsstudium

Im Mittelpunkt der Promotion steht die Bearbeitung eines wissenschaftlichen Promotionsprojektes, das von einem Promotionskomitee betreut wird und das von einem individuellen, projektorientierten, strukturierten Promotionsstudium (von i.d.R. mindestens sechs Semestern Dauer) innerhalb eines strukturierten Promotionsprogramms begleitet und unterstützt wird. Ziel des strukturierten Promotionsstudiums ist es, die Promovierenden bei der Durchführung ihres Promotionsprojektes und bei der Vorbereitung auf eine wissenschaftliche Karriere innerhalb oder außerhalb der Universität zu unterstützen.
Das Promotionsstudium muss gewisse Mindeststandards erfüllen, die in der Promotionsordnung festgelegt sind. Es ist daher unabdingbar, die gültige Promotionsordnung zu kennen! Zum Promotionsstudium gehören demnach die Teilnahme an Seminaren, Fachtagungen oder Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen sowie der regelmäßige Besuch eines Arbeitsgruppen-übergreifenden wissenschaftlichen Seminars, die Teilnahme an einer Arbeitsgruppen-übergreifenden Veranstaltung zur Guten Wissenschaftlichen Praxis, die Mitbetreuung von grundständigen Lehrveranstaltungen in Studiengängen des Fachbereichs Biologie im Gesamtumfang von mindestens 5 SWS sowie jährliche Treffen des Promotionskomitees. All dies bildet das Pflichtprogramm, das jede/r Doktorand*in absolvieren muss.  Die Ausgestaltung des Promotionsstudium im Detail regeln die verschiedenen Strukturierten Promotionsprogramme, die zusätzliche, über die Promotionsordnung hinausgehende Vorgaben machen können. Neben der Promotionsordnung ist also auch die Ordnung des jeweiligen Strukturierten Programmes, in dem die/der Doktorand*in Mitglied ist, wichtig!

Die drei Bereiche im SP BioSciences
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Am 03.10.2020 wurde die Ordnung des SP BioSciences veröffentlicht, in denen die Details des Promotionsstudiums in diesem Programm geregelt sind. So ist hier über den Pflichtbereich der Promotionsordnung hinaus der aktive Besuch einer nationalen oder internationalen Konferenz Pflicht. Das bedeutet, dass jede/r Kandidat*in, die oder der Mitglied im SP BioSciences ist, Ergebnisse ihres/seines Promotionsprojekts auf einer Tagung z.B. im Rahmen einer Summer School in Form eines Posters oder eines Vortrags präsentieren muss (= aktiver Konferenzbesuch).
Neben diesem erweiterten Pflichtprogramm umfasst das Promotionsstudium im Rahmen unseres strukturierten Promotionsprogramms BioSciences verschiedene Elemente aus den Bereichen Wissenschaftliche Kompetenzen und Professionelle Kompetenzen. Diese bilden die beiden Teile des Wahlpflichtprogramms, d.h. hier muss jede/r Doktorand*in bestimmte Anforderungen erfüllen, kann dafür aber aus einem breiten Angebot Veranstaltungen aussuchen, die ihr/ihm spezifisch zusagen. Diese Anforderungen sind in der Ordnung des SP BioSciences definiert.

  • Die drei Bereiche

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  • Der Pflichtbereich

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    4 Zertifikate

    > Arbeitsgruppenübergreifende Seminare
    > Jährliche Treffen des Promotions-Komitees
    > "Gute Wissenschaftliche Praxis"
    > Beteiligung an grundständiger Lehre

     

  • Wissenschaftliche Kompetenzen

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    3 Zertifikate

    > Besuch einer wissenschaftlichen Konferenz (Pflicht)
    > Wissenschaftliche Publikation im Peer-Review Verfahren
    > Teilnahme an einer fachlichen Lehrveranstaltung
    > Mitorganisation einer wissenschaftlichen Veranstaltung
    > Labor-Rotation, zusätzliche Lehrveranstaltungen, etc.

  • Professionelle Kompetenzen

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    2 Zertifikate

    > Academic and Societal Impact Training
    > Management Training
    > Career Development Training