Tagung „Konkurrenz und wechselseitiger Einfluss divergenter Rechtsordnungen im Alten Orient“


Das Centrum für Geschichte und Kultur des östlichen Mittelmeerraums, das Institut für Altorientalische Philologie und Vorderasiatische Altertumskunde und das Alttestamentliche Seminar laden ein zur Frühjahrstagung 2008 unter dem Titel

„Konkurrenz und wechselseitiger Einfluss divergenter Rechtsordnungen im Alten Orient“
vom 12.-14. März 2008 im Liudgerhaus, Überwasserkirchplatz 3, 48143 Münster.

Die Rechtskulturen der Antike standen seit frühester Zeit infolge politischer und ökonomischer Beziehungen der Völker des Alten Orients nicht isoliert nebeneinander, sondern gerieten im Zuge des interkulturellen Austauschs auf unterschiedliche Weise in Kontakt. Im Falle der Eroberung einer Region durch eine fremde Macht traten die Rechtssysteme der jeweiligen Herrscher in Konkurrenz zu den lokalen Rechtstraditionen bzw. in Konflikt mit ihnen und mussten daher Strategien der rechtlichen Distinktion bzw. Integration entwickeln. Im Zuge der Ausbildung der Großreiche entfalteten Assyrer, Babylonier, Perser und Griechen dabei unterschiedliche Systematiken mit jeweils durchaus spezifischen Auswirkungen auf die lokalen Rechtskulturen der unterworfenen Völker. Die Entwicklung des alt-israelitischen Rechts ist in diesem Zusammenhang ein aufschlussreiches Beispiel für die Ausformung regionaler Rechtssysteme unter den Bedingungen einer eingeschränkten politischen Souveränität.
Die Tagung wendet sich an alle interessierten Altorientalisten, Ägyptologen, Alttestamentler, Historiker und Rechtshistoriker, um den komplexen Fragen nach den Mechanismen, die im Aufeinandertreffen divergenter Rechtsordnungen erkennbar werden, nachzugehen. Dabei wird es in der Diskussion auch um Prozesse der Entwicklung des Vertrags- und Privatrechts, der Rechtsprechung, das Problem der Rechtsvereinheitlichung sowie letztlich auch um die Wurzeln des Völkerrechts in der Antike gehen.
Die Publikation der Beiträge erfolgt in der „Zeitschrift für Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte“ (ZAR) 16 (2010).

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