Zusätzliches Personal

Längere Öffnungszeiten und größere Bestände in den Bibliotheken konnten durch die Studienbeiträge finanziert werden. Insgesamt standen 5,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Foto: Peter Grewer
Knapp 5,5 Millionen Euro aus Studienbeiträgen standen an der Universität Münster im Sommersemester 2008 zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung, etwas weniger als im vorhergehenden Wintersemester 2007/2008 mit 5,7 Millionen Euro. Eingenommen wurden an der WWU im Sommersemester aus Studienbeiträgen zwar über sieben Millionen Euro. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen für den Ausfallsfonds des Landes NRW sowie einer Verwaltungspauschale konnte die zur Hälfte aus Studierenden bestehende Zentrale Verteilungskommission, der insgesamt 653 Bedarfsanmeldungen vorlagen, nur knapp 5,5 Millionen Euro verteilen. Verwendet wurden die Studienbeiträge an der WWU im Sommersemester wie schon im Wintersemester überwiegend für Personalmittel zur Verbesserung der Lehre und Studienbetreuung (66 Prozent), für die Verbesserung der Infrastruktur (26 Prozent) und nur zu einem Prozent für bauliche Maßnahmen. Die Verwaltung der Beiträge und ihre Verwendung schlägt mit sieben Prozent zu Buche.
Aus Studienbeiträgen wurden im Sommersemester insgesamt 1320 Personalmaßnahmen finanziert. Das bedeutet eine wesentliche Steigerung gegenüber dem Wintersemester. Damals konnten nur 880 Personen eingestellt werden. Im Sommersemester wurden 242 wissenschaftliche Mitarbeiter, 182 Lehrkräfte für besondere Aufgaben, 145 wissenschaftliche Hilfskräfte und 751 studentische Hilfskräfte befristet eingestellt. Erhöht wurden mit Hilfe der studentischen Beiträge, die in Münster bei 275 Euro pro Student und Semester liegen, die Anzahl der Arbeitsplätze in Bibliotheken, Labore und Medienräumen. Verbrauchs- und Versuchsmaterialien, etwa für zusätzliche Praktika, wurden angeschafft, ebenso wie zusätzliche Fachliteratur, Zeitschriften und Periodika. Aber auch Exkursionen wurden aus Studienbeiträgen bezuschusst.
Nicht verausgabte Studienbeiträge gehen nicht verloren, sondern werden im nächsten Semester ausgegeben.
Prorektorin Dr. Marianne Ravenstein, die den Bericht im Senat vortrug, wies mehrmals auf die Vorläufigkeit der Zahlen zum gegenwärtigen Zeitpunkt hin. Es werde sicher noch bis zum Jahresende dauern, bis die Verwaltung mit dem Haushaltsabschluss einen endgültigen Überblick habe. Dies gelte vor allem auch für die am Ende des Sommersemesters übrig gebliebenen Reste, die sich zu diesem Zeitpunkt auf rund 19 Prozent beliefen. Man könne aber fest davon ausgehen, dass die Reste in der Endabrechnung deutlich niedriger ausfallen werden. Die Mittel konnten nicht ausgegeben werden, weil es schwierig sei, jemanden für Stellen zu finden, die auf sechs Monate befristet sind. Darüber hinaus wurden Stellen teilweise billiger besetzt als geplant. Im Bereich der Lehrerausbildung gab es zusätzliche Probleme, weil die Bezirksregierungen keine Lehrer mehr abordnen und so weitere Stellen nicht besetzt werden konnten.
Zur Beruhigung vor allem der studentischen Vertreter im Senat wies Ravenstein außerdem darauf hin, dass am Ende eines Semesters nicht verausgabte Studienbeiträge nicht verloren gehen, sondern über ein geschütztes Drittmittelkonto im folgenden Semester für Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen erneut zur Verfügung stehen.
Von den 36.254 Studierenden der WWU waren im Sommersemester 29.673 beitragspflichtig. Davon wurden ganz oder teilweise auf Antrag von Studienbeiträgen 2289 befreit, so dass letztendlich 27.384 Studierende 275 Euro bezahlt haben.
Bei der nächsten Sitzung des Senates wird das Thema "Studienbeiträge" erneut auf der Tagesordnung stehen. Dann muss der Senat entscheiden, ob und in welcher Höhe auch weiter Studienbeiträge kassiert werden, denn die jetzige Ordnung ist auf zwei Jahre befristet. Der Vorsitzende des Senats, Prof. Janbernd Oebbecke sagte bereits vorsorglich, dass er schriftlich abstimmen lassen werde, wenn es wie vor knapp zwei Jahren zu Protesten komme und Senatsmitglieder durch protestierende Studierende an der Teilnahme an der Sitzung gehindert würden.
nf/bn