Vorstand

Leitungsgremium des ZNS

Gemäß der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des ZNS obliegt die Leitung des ZNS dem Vorstand. Dieser entscheidet über Angelegenheiten von allgemeiner oder grundsätzlicher Bedeutung. Der Vorstand tritt mindestens einmal im Semester zusammen. Ihm gehören bis zu vier Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Gruppe der Studierenden an. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer des ZNS nimmt als beratendes Mitgleid an den Vorstandssitzungen teil.

Im Studienjahr 2022/23 gehören dem Vorstand folgende Personen an: