
Dipl.-jur. Lioba Ilona Luisa Welling
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht
Lebenslauf:
| 1985 | geboren in Münster, Westfalen |
| 2002 | High School Diploma an der Randolph High School in Huntsville, Alabama, USA |
| 2004 | Abitur in Münster, Westfalen |
| 2004-2009 | Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster |
| 2004-2006 | Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für JuristInnen (Englisch) |
| Juli 2009 | Erste juristische Staatsprüfung |
| September 2009 bis März 2010 | Wissenschaftliche Hilfskraft und Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht, Prof. Dr. Thomas Gutmann, M.A., an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster |
| Seit April 2010 | Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Graduiertenschule des Exzellenzclusters "Religion und Politik in den Kulturen der Vormoderne und der Moderne" an der WWU Münster, assoziiert an die Kollegforschergruppe "Theoretische Grundlagen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik" |
Promotionsprojekt:
Genetisches Enhancement. Grenzen der Begründungsressourcen des säkularen Rechtsstaates?
Die dynamische Entwicklung der Lebenswissenschaften unterwirft in zunehmendem Maß auch die menschliche Natur der Möglichkeit technischer Intervention. Dieser scheinbar auf ein „Ende der Natur“ (Anthony Giddens) zielende Prozess erreicht mit der Option „verbessernder“ Eingriffe in die genetische Ausstattung des Menschen eine neue Dimension. Diese Entwicklung hat wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Selbstverständnis des Gemeinwesens ethische, politische und zunehmend auch rechtliche Debatten ausgelöst, in denen tiefgreifende normative Dissense sichtbar werden. Hierbei sind es insbesondere religiöse oder von religiösen Gehalten zehrende Argumente, die strikte Grenzen der Verfügbarkeit der menschlichen Natur zu begründen versuchen.
Die hier skizzierte Arbeit ist juristischer und rechtsphilosophischer Natur. Sie wird als rechtswissenschaftliche Untersuchung zunächst die Zulässigkeit von Maßnahmen des genetischen Enhancements bzw. der „liberalen positiven“ Eugenik anhand des geltenden deutschen Rechts erörtern sowie, auch mit rechtsvergleichenden Bezügen, Regelungsoptionen de lege ferenda prüfen. Hierbei wird von der Überlegung auszugehen sein, dass ein liberaler Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland einen prima-facie-Vorrang individueller Freiheitsrechte garantiert und somit ein umfassendes oder teilweises Verbot genetischen Enhancements – insbesondere, wenn dieses mit den Mitteln des Strafrechts durchgesetzt werden soll – der Rechtfertigung im Medium des Rechts bedarf.
In seiner rechtsphilosophischen Dimension zielt mein Promotionsvorhaben in diesem Rahmen auf eine Fragestellung, die jedenfalls aus juristischer Sicht mit im Zentrum des gegenwärtigen Verhältnisses von Religion und Politik steht: Ist die Begründung einer Unverfügbarkeit der Natürlichkeit des menschlichen Genoms mit Argumenten, die sich im Rahmen einer säkularen, religiös „neutralen“ Rechtsordnung als rechtliche formulieren lassen, möglich oder gelangen die Begründungsressourcen des säkularen Rechtsstaats hier an systematische Grenzen? Trifft die Vermutung zu, dass Rechtsordnungen, die sich als strikt säkular verstehen, hinsichtlich möglicher Eingriffe in das menschliche Genom auf Permissivität „programmiert“ sind und die Vorstellung eines schlechthin unverfügbaren natürlichen Substrats des Menschen nur von einem Staat um- und durchgesetzt werden kann, der nicht auf jede religiös-transzendente Verankerung des Rechts verzichtet? Ist mit diesem Befund ein Defizit der Theorie des politischen Liberalismus (exemplarisch: John Rawls) benannt, die religiöse und anderweitig transzendente Gehalte aufgrund des Erfordernisses der public justification strikt und auch dann als Begründungsressourcen für staatlich gesetzte Normen sperren will, wenn solche Gehalte in „profane“ Semantik, in funktionelle Äquivalente religiöser Argumentationsmuster, übersetzt werden?
Das Promotionsvorhaben versteht sich als Beitrag zum Forschungsfeld „Normativität“. Es steht daher im Arbeitszusammenhang mit dem Projekt A3 – Prof. Dr. Thomas Gutmann und hofft, auch zum Projekt A4 – Prof. Dr. Ulrich Willems beitragen zu können. Zudem bestehen einzelne Bezüge zum Forschungsfeld „Inszenierung“. Thematisch ist die Dissertation darüber hinaus an die Kollegforschergruppe "Theoretische Grundlagen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik“ assoziiert.
Arbeits- und Interessenschwerpunkte:
- Assoziiertes Mitglied der Kollegforschergruppe "Theoretische Grundlagen der Normenbegründung in Medizinethik und Biopolitik"
Beteiligung am Exzellenzcluster:
- Mitglied der Arbeitsgruppe Multiple Modernities
- Mitglied der Arbeitsgruppe Grenzarbeiten am religiösen Feld
Vorträge:
- „Limited Sources of Normative Justification in the Secular Constitutional State? On the Role of Religiously Motivated Arguments in Bioethical Debates”, 2nd Annual Graduate Conference „Norms in Conflict“ des Exzellenzclusters „The Formation of Normative Orders” an der Goethe-Universität Frankfurt am Main, 3. bis 5. Dezember 2010.
Publikationen:
- Limited Sources of Normative Justification in the Secular Constitutional State? On the Role of Religiously Motivated Arguments in Bioethical Debates, in: Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik, Band 16 (2011), herausgegeben von Ludger Honnefelder und Dieter Sturma, De Gruyter, Berlin, S. 41-63.
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