Matthias Bähr, M. A.

Matthias Bähr, M. A.

Historisches Seminar

 

Lebenslauf:

1982 geb. in Worms, Abitur 2002, Zivildienst 2002/2003
2003-2008 Studium der Geschichte, Politik- und Rechtswissenschaft in Münster und Dublin (University College)
2005-2008 studentische Hilfskraft und Tutor am Institut für Politikwissenschaft der WWU Münster
2007/2008 studentische Hilfskraft im Sonderforschungsbereich 496 (WWU Münster), Teilprojekt „Symbole im Gerichtsverfahren“
Februar 2008 M.A. Thema der Magisterarbeit: Widerstand vor dem Reichskammergericht. Als die „freien Hümmlinger“ nach Wetzlar zogen (1739-1768)
Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes
2008-2011 Doktorand am Historischen Seminar der WWU Münster und Mitglied der Graduiertenschule des Exzellenzclusters „Religion und Politik“
Juli 2008 - Juni 2011 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Exzellenzcluster „Religion und Politik“
Juli 2011 - Dezember 2011 Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes (ideelle Förderung seit Oktober 2009)
Dezember 2011 Disputatio. Thema der Doktorarbeit: Die Sprache der Zeugen. Argumentationsstrategien bäuerlicher Gemeinden vor dem Reichskammergericht (1693-1806)
seit Januar 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Seminar der WWU Münster, Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte I, Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger

Promotionsprojekt

Die Sprache der Zeugen. Argumentationsstrategien bäuerlicher Gemeinden vor dem Reichskammergericht (1693-1806)

In meiner Doktorarbeit habe ich mich mit der Frage beschäftigt, wie und mit welchen Argumenten bäuerliche Gemeinden im Heiligen Römischen Reich den Rechtsweg nutzen konnten, um den Zugriff ihres Grund-, Gerichts- oder Landesherrn abzuwehren. Welche Argumentationsstrategien waren bei Gericht besonders gut anschlussfähig, welche liefen ins Leere? Gab es Konjunkturen bestimmter Argumente? Welche Rolle spielte das gelehrte Recht?

Zentral war die These, dass das Reichskammergericht, eines der beiden höchsten Gerichte im Alten Reich, von den Akteuren immer wieder als Arena genutzt wurde, in der man den lokalen Konflikt bearbeiten konnte, ohne dass es dabei zwangsläufig zu einem Endurteil kommen musste. Aus dieser Perspektive war der Kameralprozess, also das Verfahren vor dem Reichskammergericht, vor allem auch ein Schlichtungsverfahren. Gerade bäuerliche Gemeinden bewegten sich häufig außerhalb der gelehrt-juristischen Spezialsprache und unterhalb der Schwelle des autoritativen Urteils.

Entscheidend für diesen „prozessualen Widerstand“ (Winfried Schulze) waren Zeugen in eigener Sache, die in das dörfliche kommunikative Gedächtnis eingebunden waren und die als politisches Sprachrohr ihrer Gemeinden fungierten. Obwohl diese parteiischen Zeugen für einen belastbaren Zeugenbeweis ungeeignet waren, lassen sich aus den Verhörprotokollen die entscheidenden Argumentationsstrategien der ländlichen Gesellschaft herausarbeiten:

  • Erstens das Argument der korporativen Freiheit, das auf die kaiserliche Gerichts- und Gebotsgewalt verwies. Im Konflikt konnte sich eine Gemeinde gewissermaßen neu erfinden: als Reichsdorf. Damit konnte sie sich lokalen Herrschaftsträgern entziehen und eine Klientelbeziehung zum Kaiser aufbauen. Die gelehrte Debatte um den favor libertatis – also um die Frage nach der Beweislast für Freiheit oder Unfreiheit – führte allerdings Mitte des 18. Jahrhunderts dazu, dass dieses Argument sukzessive an den Rand gedrängt wurde. Wenn jetzt von Freiheit die Rede war, dann verstand man sie als Antagonismus zur Leibeigenschaft, die man entweder abstreifen oder abwehren wollte. Es war anachronistisch geworden, Freiheit im Konflikt als kaiserliche Freiheit zu interpretieren.
  • Zweitens das Argument der „gerechten Nahrung“. Das Nahrungsargument war zwar ein klassischer Topos bäuerlicher Widerständigkeit im Alten Reich, der in der Regel auf den gesamten Lebensunterhalt – also Haus, Hof, Vieh und Werkstatt – bezogen wurde. Allerdings hatte die gerechte Nahrung vor allem im 18. Jahrhundert das Potential, materiell vergleichsweise eng gefasste Gravamina zu entgrenzen. Die Vorstellung einer ständisch differenzierten Bedarfsdeckung geriet dabei zunehmend in Konflikt mit Eigentumsvorstellungen, für die der Willkürgedanke zentral war und in dem es keine Ober- und Untereigentümer mehr gab, die sich gegenseitig bestimmte Pflichten schuldeten. Für das Nahrungsargument war damit kein Platz mehr, wenn es zu grundsätzlicher Herrschaftskritik genutzt wurde.
  • Drittens leiteten die Gemeinden und ihre Zeugen immer wieder konkrete Rechtsvorstellungen aus dem eigenen „sozialen Wissen“ ab, die allerdings in fingierte Beweise gegossen werden mussten, um im Bereich des gelehrten Rechts anschlussfähig zu sein. Lokale Rechtsgewohnheiten wurden vor dem Reichskammergericht als beweisbedürftige Tatsachen behandelt. Dieser Beweis ließ sich allerdings häufig nicht erbringen. Bäuerliche Gemeinden standen also unter einem permanenten Fälschungsdruck. Gleichzeitig waren die Assessoren bemüht, die Konfliktparteien zu disziplinieren und den Konflikt einzuhegen, selbst wenn es keine belastbaren Beweise gab. In diesen Fällen lässt sich die streitschlichtende Funktion des Reichskammergerichts besonders klar erkennen.

Arbeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Protest und Widerständigkeit in der Frühen Neuzeit
  • Gerichtslandschaft Altes Reich
  • Plantation of Ulster bzw. Nordirlandkonflikt

Publikationen:

  • [Rez.] Friedrich Battenberg / Bernd Schildt (Hg.), Das Reichskammergericht im Spiegel seiner Prozessakten. Bilanz und Perspektiven der Forschung, Köln 2010, in: H-Soz-u-Kult, 27.09.2011.
  • Der Zeuge wird politisch: Zeugenverhöre in „Bauernprozessen“ vor dem Reichskammergericht, in: Sibylle Schmidt / Sibylle Krämer / Ramon Voges (Hg.), Politik der Zeugenschaft. Zur Kritik einer Wissenspraxis, Bielefeld 2011, S. 287-309.
  • [Rez.] Julia Haack, Der vergällte Alltag. Zur Streitkultur im 18. Jahrhundert (= Menschen und Kulturen. Beihefte zum Saeculum, Jahrbuch für Universalgeschichte 6), Köln u.a. 2008, in: Zeitschrift für Historische Forschung 36, 2009, S. 715 f.
  • Widerstand vor dem Reichskammergericht. Als die „freien Hümmlinger“ nach Wetzlar zogen (1739-1768), in: Emsländische Geschichte 15 (2008), S. 468-577.

im Erscheinen:

  • „The Planting of Religion“. Konfliktlinien in der „Plantation of Ulster“, erscheint in: Aleksandra Lewicki u.a. (Hg.), Religiöse Gegenwartskultur. Zwischen Integration und Abgrenzung, Münster 2012.
  • Liebe, Friede, Einigkeit. Die Zwölf Artikel von 1525 – ein „Manifest“ der Gewaltlosigkeit?, erscheint im Tagungsband „Denkmuster christlicher Legitimation von Gewalt“ (2012).
  • „Aus dem Munde gefallen“. RKG-Zeugenverhöre – eine Quellenkritik, erscheint in der Reihe „bibliothek altes Reich“ (2012).

Vorträge (Auswahl):

  • „The Planting of Religion“. Konfliktlinien in der „Plantation of Ulster“ (01.10.2008, Religiöse Gegenwartskultur, Göttingen)
  • Der Zeuge wird politisch: Zeugenverhöre in Untertanenprozessen (16.-18. Jahrhundert) (10.07.2009, Die Figur des Zeugen, FU Berlin)
  • Tyrannis, Biblizismus, Altes Recht: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht (15.09.2009, Kulturgeschichtetag 2009, Linz)
  • „Politische Sprachen“ vor dem Reichskammergericht (09.10.2009, Die höchsten Reichsgerichte als mediales Ereignis, Wetzlar)
  • Liebe, Friede, Einigkeit: Recht und Unrecht in den „Zwölf Artikeln“ von 1525 (23.10.2009, Denkmuster christlicher Legitimation von Gewalt, Münster)
  • Talking Politics. Rural Society and „Political Languages“ in Early Modern Germany (08.10.2010, 34th Annual Conference of the German Studies Association, Oakland)
  • Orality Interrupted. Questioning Witnesses at the Imperial Chamber Court (16.07.2011, Gossip, Gospel, Governance: Orality in Europe 1400-1700, London)

Lehrveranstaltungen:

  • Sommersemester 2009:Liebe, Friede, Einigkeit: die Zwölf Artikel – ein politisches Manifest im „deutschen Bauernkrieg“? (Übung; zusammen mit Birgit Näther, Universität Duisburg-Essen)
  • Wintersemester 2009/10:„Proceß-Lust“ im Alten Reich? Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht (Übung)
  • Sommersemester 2012: Zwischen Reformation und Revolution? Der Bauernkrieg von 1525 (Kurs)
  • Sommersemester 2012: Mikrogeschichte (Übung, MA-Theoriemodul)

Kontakt:

Matthias Bähr M. A.
Historisches Seminar Domplatz 20-22 Zimmer 321
D-48143 Münster
Tel.: +49 251 83-23201
Fax: +49 251 83-23340

Betreuerin

Prof. Dr. Barbara Stollberg-Rilinger Historisches Seminar Domplatz 20-22 Zimmer 141
D-48143 Münster
Tel.: +49 251 83-24315
Fax: +49 251 83-24332

Mentorin

Dr. Stefanie Rüther

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