(A16) Das Ethos der Religionsfreiheit. Politisch-ethische und theologische Dimensionen

Religion, so Friedrich Wilhelm Graf, „bleibt auch in den Wissensgesellschaften des 21. Jahrhunderts eine ebenso ambivalente wie vitale Potenz kultureller Vergesellschaftung, eine nur um den Preis hart bestraften Realitätsverlustes zu ignorierende Ressource individueller Identitätsbildung wie kollektiver Sinnstiftung“.

Der kontroversen Debatte um die gesellschaftliche Rolle und Bedeutung von Religion(en) und um ihre tatsächliche oder vermeintliche Gefährlichkeit eignet eine Tiefendimension, die das Verständnis der Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens angesichts der Phänomene weltanschaulicher und religiöser Globalisierung betrifft; und sie weist breite Schnittstellen zu der epochalen Auseinandersetzung um das Verhältnis von Freiheit bzw. Freiheitsrechten und Sicherheit bzw. Sicherheitsbedürfnissen in liberalen Gesellschaften unter den Bedingungen globaler Unsicherheit auf. 

Zugleich legen die gesellschaftlichen Kontroversen um Status und öffentlichen Anspruch von Religion den „sperrigen“ Kern (H. Bielefeldt) des Rechtes auf Religionsfreiheit für die Religionsgemeinschaften selbst frei, insofern religiöser Wahrheitsanspruch und bürgerliches Freiheitsrecht zwar nicht zwingend zueinander in Widerspruch geraten müssen, aber von der Sache selbst her keineswegs spannungsfrei zueinander stehen können.
Ziel des Forschungsprojektes ist es,

  1. die Provokationen des Menschenrechts auf Religionsfreiheit für Gesellschaft, Staat und Religionsgemeinschaften in sozialethischer Hinsicht zu identifizieren und auf ihre ethischen Problemkerne hin zu reflektieren, um dann
  2. Konturen eines Ethos der Religionsfreiheit für den Kontext weltanschaulich und religiös pluraler europäischer Gesellschaften zu erarbeiten; damit soll zugleich
  3. anhand der Schlüsselfrage der Religionsfreiheit eine exemplarische Sondierung zu den sozial-kulturellen und gesellschaftspolitischen Potentialen christlicher Kirche(n) für den Prozess der europäischen Einigung geleistet werden.

Das Projekt bearbeitet den Zusammenhang von Religionsfreiheit als Recht und als sozialethische Herausforderung zweigleisig: Zum einen bezogen auf die „Innenseite“ der (verfassten) Religion, zum anderen bezogen auf die rechtliche Rahmensetzung für die freiheitliche Religionsausübung in religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaften.

Das Vorhaben ist deshalb in zwei Projektstränge gegliedert, die aus unterschiedlicher Richtung die Thematik fokussieren.

  • (A) von der „Innenseite“ der Religion aus: Es wird untersucht, wie sich die Anerkennung des Rechtes auf Religionsfreiheit durch die Kirchen selbst als Provokation an Kohärenz und Konsistenz von religiöser Lehre und (institutioneller) Praxis auswirkt, und welche Anforderungen an das Ethos der individuellen und kollektiven Religionsausübung daraus erwachsen.
  • (B) Von der „Außenseite“ der Religion aus: Es wird – vor allem anhand einschlägiger Urteile des BVerfG – untersucht, mit welchen Vorverständnissen im Recht als institutionellem Regulativ freier Religionsausübung auf Religion rekurriert wird, welche Eigenschaften, Dynamiken etc. dabei den Religionen bzw. religiösen Akteuren zugeschrieben werden und wie sich dies mit einem theologischen Verständnis von Religion (aus christlicher Perspektive) verträgt.


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