„Flüchtlingshilfe ist kein Akt moralischen Großmuts“

Matthias Hoesch zur Migrationsethik Kants und zeitgenössischer Philosophen

Matthias Hoesch
Dr. Matthias Hoesch
© Natalia Frumkina

Was die Philosophie zur aktuellen Flüchtlingsdebatte beitragen kann, beleuchtet der Philosoph Dr. Matthias Hoesch vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ (FR) und den „Kölner Stadt-Anzeiger“. Er legt darin Beiträge der klassischen und zeitgenössischen Philosophie zur Migrationsethik dar und bezieht sich insbesondere auf Ausführungen des Philosophen Immanuel Kant (1724-1804).

Die Migrationsethik Kants könne die Diskussion über die Aufnahme von Flüchtlingen bereichern, schreibt der Wissenschaftler in dem FR-Beitrag mit dem Titel „Prinzipielle Chancengleichheit“. Laut Kant gebe es „nicht nur eine abstrakte moralische Hilfspflicht, Notleidenden ein Aufenthaltsrecht zu gewähren“, so der Wissenschaftler. „Jeder Staat, der einen Teil der Erde als Staatsgebiet exklusiv für sich beansprucht, tut nichts weiter als seine Schuldigkeit, wenn er eine angemessene Verantwortung gegenüber der Menschheit im Ganzen übernimmt.“ Für die öffentliche Diskussion ergebe sich die Schlussfolgerung, dass Flüchtlingshilfe „kein Akt moralischen Großmuts“ sei, sondern die angemessene Reaktion auf menschenrechtliche Ansprüche von Fremden.

Dr. Hoesch ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Cluster-Projekt A2-1 Die materialistische Weltanschauung im europäischen Kontext des 18. Jahrhunderts. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die praktische Philosophie Kants und die politische Philosophie der Gegenwart. Eine Habilitationsschrift zum Zusammenhang von Territorialrechten und Migrationsethik ist in Vorbereitung. (ska/vvm)