„Staatskirchenrecht unter Veränderungsdruck“

Jurist Prof. Dr. Walter erwartet mehr religiöse Konflikte vor deutschen Gerichten

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Prof. Dr. Christian Walter

Vor deutschen Gerichten sind nach Experteneinschätzung zunehmend Streitfragen mit religiösem Hintergrund zu erwarten. „Die Pluralisierung bringt immer mehr Konflikte innerhalb religiöser Gruppierungen mit sich sowie Fragen nach deren Rechtsstatus“, sagte Jurist Prof. Dr. Christian Walter vom Exzellenzcluster „Religion und Politik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) am Dienstagabend in der Ringvorlesung des Forschungsverbundes. Als Beispiele nannte er Konflikte aus Deutschland und anderen europäischen Ländern um die Genehmigung von rituellem Schächten, die finanzielle Förderung jüdischer Gemeinden und Anträge auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts etwa von den Zeugen Jehovas.

Trotz solcher Herausforderungen hält der Wissenschaftler das deutsche Staatskirchenrecht für zukunftsfähig. Allerdings sei es vor allem durch die Einwanderung von Muslimen stark unter Veränderungsdruck geraten. „Wir müssen die juristischen Instrumente großzügiger interpretieren, wenn wir Gleichheit garantieren wollen.“ Das bisherige Modell orientiert sich laut Prof. Walter an den Strukturen der christlichen Kirchen. „Das passt nicht zum Selbstverständnis des Islam, der nicht mitgliedschaftlich organisiert ist.“ So fehle dem Staat ein einheitlicher Ansprechpartner zur Einführung von islamischem Religionsunterricht an Schulen und islamischer Theologie an Universitäten. „Die großen Islamverbände werden als Religionsgemeinschaften anzusehen sein. Nur so lässt sich Pluralität abbilden und einbinden.“

Prof. Walter arbeitet gemeinsam mit dem Münsteraner Juristen Prof. Dr. Janbernd Oebbecke an einem Entwurf zur Gründung eines Beirats aus Islam-Vertretern an Hochschulen. Dabei geht es darum, welche Personen und Organisationen einem Beirat angehören könnten, nach welchen Regularien das Gremium über Hochschullehrer und Studieninhalte entscheiden sollte und wie erreicht werden kann, dass die Entscheidungen in der muslimischen Gemeinschaft breit getragen werden.

Mit der Frage religiöser Rechtskonflikte beschäftigt sich im September auch der 68. Deutsche Juristentag in Berlin. Die Sektion Öffentliches Recht diskutiert das Thema „Neue Religionskonflikte und staatliche Neutralität – Erfordern weltanschauliche und religiöse Entwicklungen Antworten des Staates?“.

Am Donnerstag und Freitag dieser Woche findet am Exzellenzcluster eine internationale Tagung über das Staat-Kirche-Verhältnis in Großbritannien und Deutschland statt. Die Teilnehmer betrachten das Thema historisch, diskutieren aber auch, ob sich das deutsche Staatskirchenrecht auch für nicht-christliche Religionsgemeinschaften wie den Islam eignet. Die Veranstaltung ist Teil des Cluster-Projektes C13 „Integration von Muslimen als Transformationsfaktor für die Staat-Kirche-Beziehungen in England?“, das Prof. Walter leitet.

In der öffentlichen Ringvorlesung des Exzellenzclusters geht es kommende Woche um „Normgeltung und Normumgehung. Vom Zinsverbot zum Islamic Finance“. Der Vortrag von Jurist Prof. Dr. Matthias Casper beginnt um 18.15 Uhr im Hörsaal F2 des Fürstenberghauses am Domplatz 20-22. Die Ringvorlesung beschäftigt sich dieses Semester unter dem Titel „Gewohnheit, Gebot, Gesetz“ mit Normen in Geschichte und Gegenwart. (vvm)