Geld

Finanzierung

Ein ERASMUS-Studienplatz garantiert Ihnen ein gebührenfreies Studium an der Gastuniversität, d. h. Sie bezahlen keine Studiengebühren; es kann jedoch ein Sozialbeitrag, wie beim Studium in Münster, erhoben werden.

Zudem erhalten Sie einen sogenannten Mobilitätszuschuss, welchen Sie nicht zurückzahlen müssen (monatliches Stipendium).  Die Mobilitätszuschüsse werden nach Ländergruppen (drei Gruppen) ausgezahlt und sind somit den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes angepasst. Hinzukommen kann auch eine Sonderförderung für Studierende mit Behinderung (mind. 20%) oder chronischer Krankheit, für Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus und Studierende, die ihren Nebenjob fürs Erasmus-Studium aufgeben müssen.

Das International Office behält sich vor den genaue Betrag des Mobilitätszuschusses kurzfristig bekantzugeben, da die Berechnung abhängig von der Teilnehmendenzahl ist.  Eine Kombination aus ERASMUS-Studienaufenthalt und ERASMUS-Praktikum im Anschluss ist möglich und ermöglicht so auch eine längeren Förderung des Auslandsaufenthalts.

Zudem können Nicht-BAföG-Empfänger*innen sowie BAföG-Empfänger*innen zur Deckung der Reise- und Aufenthaltskosten einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen.