Leistungsanmeldung

Die bildungswissenschaftlichen Module bestehen in der Regel jeweils aus mehreren Lehrveranstaltungen (Ausnahme: Praktikumsmodule im Bachelor). Im Rahmen eines Moduls sind zudem verschiedene Leistungen - meist jeweils Studienleistungen und eine Modulabschlussprüfung - zu absolvieren. In den Modulbeschreibungen der für Sie geltenden Prüfungsordnung finden Sie die Art der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung, ihren Umfang und deren mögliche Anbindung an eine Lehrveranstaltung.

Alle Lehrveranstaltungen und Leistungen im Rahmen eines Moduls müssen im Prüfungsverwaltungssystem QISPOS – bzw. von Studierenden im Bachelor für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (BA sF) im neuen Campus Management System (SLcM) – angemeldet werden. Nur bei fristgerechter Anmeldung der Leistungen können Ihnen diese in der Leistungsübersicht Ihres Studienkontos verbucht werden.

  • Anmeldungen und Abmeldungen von Lehrveranstaltungen und Leistungen eines Semesters müssen in der Regel zwischen der dritten und zehnten Vorlesungswoche in QISPOS bzw. SLcM (nur BA sF) getätigt werden. Das Buchen von Lehrveranstaltungen ist für Studierende im BA sF unabhängig von dieser Frist, auch bereits ab Mitte des Vorsemesters, im System möglich; die Studien- und Prüfungsleistungen können hingegen ebenfalls nur in der zentralen Frist (dritte bis zehnte Vorlesungswoche) gebucht werden.
  • Abmeldungen von Leistungen können darüber hinaus bis zwei Wochen nach Ablauf der zentralen Frist ohne Angabe von Gründen in QISPOS bzw. SLcM (nur BA sF) vorgenommen werden.
  • Abmeldungen von Prüfungsleistungen, für die laut Prüfungsordnung als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist, sind ohne Angabe von Gründen bis zum siebten Kalendertag vor dem Prüfungstermin möglich.
Sollten Sie sich innerhalb des Belegungszeitraums für bestimmte Lehrveranstaltungen und/oder Leistungen nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte vor Ablauf der Frist an Christiane Averesch.

Wurden alle Lehrveranstaltungen und Leistungen eines Moduls korrekt angemeldet und verbucht, wird dieses mit der Gesamtzahl an Leistungspunkten automatisch in QISPOS bzw. SLcM (nur BA sF) als absolviert erscheinen.

Sollten Sie Leistungen nicht in QISPOS bzw. SLcM (nur BA sF) angemeldet, diese aber trotzdem absolviert haben, können Ihnen diese dennoch nicht verbucht werden. Näheres hierzu finden Sie in den QISPOS-FAQ bzw. SLcM-FAQ (nur BA sF).

Krankheitsfall und Wiederholungsprüfung

Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung aus gesundheitlichen oder anderen triftigen Gründen nicht antreten können, müssen Sie dies beim Prüfungsamt I durch Vorlage eines Abmeldeformulars und z.B. eines ärztlichen Attests glaubhaft machen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Sie können eine Prüfung wiederholen, wenn Sie nicht teilnehmen konnten oder durchgefallen sind. In der Regel müssen Sie sich dafür wiederum bei QISPOS bzw. CMS (nur BA sF) anmelden. Genaues erfahren Sie von Ihrer*Ihrem Prüfer*in. Für das Bestehen einer Prüfungsleistung stehen Ihnen drei Versuche zur Verfügung (die Bachelor- und Masterarbeit können jeweils einmal wiederholt werden). Im Modul EBS und EBB kann einer der drei Versuche zur Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung genutzt werden, wobei nur die bessere Note gewertet wird. Ein entsprechender Antrag ist während der zentralen Anmeldefrist beim Prüfungsamt I zu stellen.