BAföG

Achtung: Diese Informationen gelten ausschließlich für Studierende der Bildungswissenschaften. Studierende anderer Fachrichtungen wenden sich bitte an die zuständigen Fachvertretungen ihrer Studienfächer.


Wenn Sie BAföG beziehen, wird Sie das Amt für Ausbildungsförderung in der Regel nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester zur Einreichung einer Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG – dem sogenannten Formblatt 5 – auffordern. Beachten Sie diesbezüglich bitte folgende Hinweise:

  • Das Formblatt 5 müssen Sie sich in der Regel für jedes Fach ausstellen lassen. In jedem Fach werden Ihre jeweiligen Leistungen im Hinblick auf die bis nach dem dritten bzw. vierten Fachsemester erforderlichen Leistungen überprüft.
  • Die Überprüfung geschieht unabhängig voneinander: Wir überprüfen beispielsweise nur Ihre bildungswissenschaftlichen Leistungen und berücksichtigen die aus Ihren Fächern nicht.
  • Sie sollten sich somit möglichst an den empfohlenen Studienverlaufsplan halten, um eine Bestätigung Ihrer Leistungen zu erhalten.
  • Für Studierende im Zwei-Fach-Bachelor , im Bachelor Berufskolleg sowie im Bachelor für für sonderpädagogische Förderung gilt, dass Sie für eine positive Bestätigung des Formblatt 5 nach dem dritten Fachsemester ein Modul und nach dem vierten Fachsemester zwei Module in den Bildungswissenschaften abgeschlossen haben müssen.
  • Für Studierende im Bachelor Grundschule sowie im Bachelor Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule gilt, dass Sie für eine positive Bestätigung des Formblatt 5 nach dem dritten Fachsemester drei Module bzw. ca. 20 Leistungspunkte und nach dem vierten Fachsemester vier Module bzw. ca. 27 Leistungspunkte in den Bildungswissenschaften absolviert haben müssen.

Wie erhalte ich eine Leistungsbescheinigung (Formblatt 5)?

Um Ihre Leistungen aus dem bildungswissenschaftlichen Studium überprüfen zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Ihre aktuelle Semesterbescheinigung
  • Ihren Leistungsnachweis (i.d.R. QISPOS-Auszug)
  • (falls vorhanden) unterschiebene Bestätigungen zu bereits absolvierten (und unverbuchten) Leistungen (bspw. Praktikumsbescheinigungen)
Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte an ben.kruse@uni-muenster.de. Herr Kruse prüft anschließend Ihr Anliegen und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

Setzen Sie sich bei Fragen oder bezüglich weiterer Bescheinigungen für das BAföG-Amt bitte (frühzeitig) mit uns in Verbindung.

Hilfe für Studierende in Not

Die Universität hat einen Krisenfonds eingerichtet (ehemals Corona-Notfonds), der Studierende unterstützt, die aufgrund aktueller Krisen unverschuldet in Not geraten sind. Informationen zum Fonds und zum Antrag erhalten Sie auf der folgenden Seite: