Übergang Vorbereitungsdienst / Referendariat

Nachdem Sie den Bachelor und den Master of Education abgeschlossen haben, ist der nächste Schritt auf Ihrem Weg in den Schuldienst der 18-monatige Vorbereitungsdienst (auch Referendariat genannt). Diesen absolvieren Sie an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und einer Ausbildungsschule. Den Vorbereitungsdienst schließen Sie mit dem Staatsexamen ab. Mit dieser Staatsprüfung sind Sie befähigt, als Lehrer*in an einer öffentlichen Schule tätig zu werden.

Vorbereitungsdienst /Referendariat in NRW

  • ZLB-Infoveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst

    Sie möchten demnächst in den Vorbereitungsdienst starten oder sind grundsätzlich interessiert und möchten sich einen Einblick in das neue Tätigkeitsfeld verschaffen? Dann sind Sie herzlich zu unseren ZLB-Infoveranstaltungen zum Referendariat eingeladen. Die Infoveranstaltungen bieten wir passend zu den Einstellungsterminen in NRW im Frühjahr und im Herbst an.

    Aktuelle Informationen und Termine

  • Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW

    Sie bewerben sich für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) online über die Plattform SEVON.
    Die Einstellung erfolgt zum Mai und zum November.

    Zur Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz in NRW informieren wir gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW ausführlich in den ZLB-Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst.
    Einige Informationen können Sie auch den begleitenden Downloads zur Veranstaltung entnehmen.

  • Studienabschlussplanung und Fristen

    Bei der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst müssen Sie verschiedene Termine beachten: den Termin zur Einstellung, die Frist zur Bewerbung und die Frist zum Nachweis des Studienabschlusses. Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Zeiträume aufgelistet. Die genauen Termine werden jeweils zum Bewerbungszeitraum bekannt gegeben.

    Einstellungstermine und Bewerbungsfristen in NRW

    • Einstellung zum Mai:
      Bewerbungszeitraum: ca. Oktober bis Mitte November
    • Einstellung zum November:
      Bewerbungszeitraum: ca. Ende April bis Anfang Juni

    Nachreichfrist für das Masterzeugnis (und bestimmte weitere Unterlagen)

    Liegt das Masterzeugnis zum Bewerbungsschluss noch nicht vor, so können Sie sich trotzdem bewerben. Sie senden zur Bewerbungsfrist zunächst das Abschlusszeugnis zum Bachelor ein. Für das Einreichen des Zeugnisses zum Master of Education wird eine verlängerte "Nachreichfrist" gewährt.

    • Ohne Zulassungsverfahren:
      spätester Nachreichtermin ca. 2-4 Wochen vor dem Einstellungstermin
    • Mit Zulassungsverfahren:
      spätester Nachreichtermin ca. 10 Wochen vor dem Einstellungstermin
      (Ein Zulassungsverfahren ist notwendig, wenn die Zahl der Bewerbungen größer ist als die Zahl der Ausbildungsplätze. In den letzten Jahren konnte allerdings allen Bewerber*innen ein Ausbildungsplatz angeboten werden. Aktuell spricht das Ministerium für Schule und Bildung NRW von einer "Ausbildungsgarantie".)

    Elektronische Datenübermittlung zur Fristwahrung

    Informationen zur Erstellung der Abschlussdokumente finden Sie auf den Seiten Ihres Prüfungsamtes

    Zur Studienabschlussplanung informieren wir ausführlich in den ZLB-Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst.
    Einige Informationen können Sie auch den begleitenden Downloads zur Veranstaltung entnehmen.

  • Anerkennung bei Lehramtsqualifikationen aus anderen Bundesländern

    Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern bedürfen vor einer Einstellung in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungs- oder Schuldienst der Anerkennung.

    Lehramt an Berufskollegs und Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

    Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Real-, Sekundar- und Gesamtschulen, Lehramt für sonderpädagogische Förderung

    Informationen der Kultusministerkonferenz zur Lehrer*innenmobilität

  • Rechtsgrundlagen zum Vorbereitungsdienst in NRW

    • Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP)
      Die OVP enthält Vorschriften über die Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und Ausbildungsschulen und die Organisation der Staatsprüfung, die den Vorbereitungsdienst abschließt.
      Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen - OVP
    • Kerncurriculum
      Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für Lehrämter in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in den Ausbildungsschulen
      Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst
    • Lehramtszugangsverordnung (LZV)
      Die LZV definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die Bachelor-/Master-Studiengänge.
      LZV NRW

    • Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (LABG)
      Das "Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen" gilt für die Bachelor- und Masterstudiengänge zur Lehrkräfteausbildung in NRW.
      LABG NRW

Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern

  • Information und Beratung in anderen Bundesländern

    Grundsätzlich sollte es möglich sein, dass Sie den Vorbereitungsdienst auch in einem anderen Bundesland absolvieren können. Hierbei muss die Anerkennung Ihres Abschlusses geprüft werden. Wenn Sie nach dem Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland arbeiten wollen, sollten Sie sich vor dem Wechsel im Bundesland Ihrer Wahl beraten lassen, da sich die Einstellungsbedingungen unterscheiden.

Qualifikationsmöglichkeit zum Schulformwechsel für Absolvent*innen des Masters of Education GymGe (Seiteneinstieg)

  • Schulformwechsel (G, HRSGe, sF) über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS in NRW

    Absolventen eines lehramtsbezogenen Master-Studiengangs für das Lehramt Gymnasium/Gesamtschule können in NRW einen Schulformwechsel anstreben. Anstelle eines grundständigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) im Lehramt Gym/Ge erfolgt die Qualifikation im Seiteneinstieg zur neuen Schulform über den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach OBAS.

    Beim angestrebten Schulformwechsel nutzen Sie "nicht das Portal Seminareinstellung Online (SEVON)".

    Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zum Land Nordrhein-Westfalen als Lehrer*in im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Berufsbegleitend zu Ihrer Tätigkeit als Lehrkraft stehen für die Ausbildung durchschnittlich sieben Ausbildungsstunden pro Woche zur Verfügung. Für die Teilnahme an der Ausbildung erhalten die Lehrkräfte in Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit durchschnittlich sechs Anrechnungsstunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung.
    Durch diese Maßnahme wechseln Sie das Lehramt und erwerben ausschließlich die Lehramtsbefähigung für die neue Schulform.

    Um an dieser Maßnahme teilnehmen zu können, bewerben Sie sich auf die Stellenausschreibung einer konkreten Schule.
    Die entsprechenden Stellen, die für Bewerber*innen des Seiteneinstiegs geöffnet sind, finden Sie im Einstellungsportal für Lehrkräfte im Seiteneinstieg Lois.NRW.

    Beratung zum Seiteneinstieg in den Schuldienst in NRW

    • Auskünfte zum Seiteneinstieg erhalten Sie bei der Beratungsstelle für Lehrämter an Schulen
      Tel: 0231 / 9369 7770
      Montag, Mittwoch und Freitag jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr,
      Dienstag und Donnerstag jeweils in der Zeit von 12 bis 16 Uhr.
      Außerhalb dieser Zeiträume ist eine telefonische Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
      Beratung (per E-Mail):  beratung@lehrkraft-werden.nrw