Ich hätte da mal eine Frage: Lehrbücher ausleihen nach Exmatrikulation

Frage:

Ich bin Studentin der Pharmazie hier in Münster und habe aktuell mein Studium mit dem 2.Staatsexamen abgeschlossen. Leider wird mit der Exmatrikulation mein Bibliotheksausweis für Studenten ungültig. Gibt es eine Möglichkeit die Lehrbuchsammlung auch weiterhin zu nutzen (während des Praktischen Jahres bis zum 3.Staatsexamen)?

Antwort:

Wenn Sie Ihr ‚Praktisches Jahr‘ an einer Institution der Universität bzw. des Universitätsklinikums, oder an einem anerkannten Lehrkrankenhaus ableisten, können wir Ihnen einen Benutzerausweis mit B-Kennung ausstellen, der Sie dazu berechtigt auch Bücher aus der Lehrbuchsammlung zu entleihen. Geben Sie dann bitte einen neuen Ausweisantrag und eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages mit der betr. Institution an der Leihstelle ab.