3G, Maskenpflicht und Bistro To Go in der ZB Medizin

Ein Zutritt in die Zweigbibliothek Medizin ist wie bisher nur mit einem 3G-Nachweis möglich.

Es besteht weiterhin auf allen Laufwegen als auch ab sofort an allen Arbeitsplätzen in der Bibliothek, an denen der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, durchgängig Maskenpflicht. Letzteres betrifft dezidiert den Gruppenarbeitsraum im 1.OG – auch ist es hier untersagt, wie in der gesamten Bibliothek, Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

Die Automaten im Bistro sind freigegeben, nicht jedoch der Verzehr von Speisen und Getränken. Der Aufenthalt im Bistro über die Automatennutzung hinaus ist nicht gestattet.

Der Verzehr von Speisen ist nur außerhalb des Gebäudes möglich, Getränke können Sie im Gebäude zu sich nehmen, soweit es sich um auslaufsichere und wiederverschließbare Gebinde handelt.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.