Berichtswesen Klimaneutrale Landesverwaltung

Treibhausgasbilanzierung der Hochschulen in NRW

Die Landesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 ihre Verwaltung klimaneutral zu gestalten (§ 7 Klimaschutzgesetz NRW) und setzt dafür Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur Energieeinsparung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien um. Die Landesregierung lädt die öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ein, diesen Weg gemeinsam zu gehen.

Um die Machbarkeit zur freiwilligen Einbindung der Hochschulen in den Prozess der Datenerfassung und des Berichtswesend der KNLV zu prüfen, wurde im Jahr 2023 ein Pilotprojekt umgesetzt. Die Pilotphase diente dazu, die Bedarfe der Hochschulen zu identifizieren und den eventuell nötigen Anpassungsbedarf zu formulieren, um das von der Landesverwaltung verwendete Tool (KNLV-Tool) hochschulspezifisch weiterzuentwickeln. Neben der Universität Düsseldorf und der Fachhochschule Südwestfalen hat die Universität Münster dabei als Pilothochschule mitgewirkt. Im Januar 2024 haben alle öffentlich-rechtlichen Hochschulen zugestimmt den Berichtsstandard anzwuenden. Im Jahr 2025 soll der erste Bericht aller dieser Hochschulen fertiggestellt werden.