Außercurriculares Studium
Regelungen und Hinweise zum außercurricularen Studium
Wenn Sie gegen Ende Ihres Bachelorstudiums Studienleistungen aus dem Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung vorziehen möchten, können Sie in den sonderpädagogischen Fachrichtungen an einem außercurricularen Studium teilnehmen.
Dies ist nur möglich, wenn die entsprechenden Lehrenden einverstanden sind (sie tun dies freiwillig). Weitere Informationen dazu erhalten Sie zu Beginn der entsprechenden Lehrveranstaltungen. In der Regel schließen Sie mit den Dozierenden eine Kooperationsvereinbarung, indem Sie sich in eine spezielle Gruppe zum außercurricularen Studium im Learnweb der zugehörigen Veranstaltung einschreiben. Bachelorstudierende dürfen zudem ausschließlich Studienleistungen (keine Prüfungsleistungen) aus einem Masterstudium vorziehen. Manche Veranstaltungen sind darüber hinaus generell vom außercurricularen Studium ausgeschlossen, beachten Sie aus diesem Grund bitte die spezifischen Regelungen für die einzelnen Module.
Für die anschließende Anerkennung einer außercurricularen Leistung erstellen die Dozierenden im Falle des Bestehens der Prüfung eine Leistungsbescheinigung. Diese wird direkt an die Geschäftsstelle Sonderpädagogik übermittelt und von uns digital abgespeichert.
Wie reiche ich meine Unterlagen für die Anerkennung ein?
Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung erst erfolgen kann, nachdem Sie in den Master Lehramt für sonderpädagogische Förderung immatrikuliert sind. Beachten Sie dabei, dass wir Ihnen ausschließlich Leistungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen anerkennen können. Für die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studienanteilen sind die entsprechenden Fachvertreter*innen verantwortlich.
Wenn Sie sich außercurricular vorgezogene Leistungen der sonderpädagogischen Fachrichtungen anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- verfassen Sie eine Nachricht an beratung.sonderpaedagogik@uni-muenster.de von Ihrer Mailadresse der Universität Münster, in der Sie Ihr Anliegen formulieren
- fügen Sie der Mail eine Auflistung bei, welche Lehrveranstaltungen sie in welchem Semester außercurricular besucht haben
- fügen Sie der Nachricht Ihre aktuelle Studienbescheinigung als einzelne Datei hinzu
Wir prüfen dann die Anerkennungsfähigkeit Ihrer Leistungen. Da es sich bei einem außercurricularen Studium um ein Studium außerhalb der Prüfungsregularien handelt, haben Sie kein Recht auf eine Anerkennung. Die Anerkennungsfähigkeit hängt von der Prüfungsordnung ab, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung in den entsprechenden Studiengang gültig ist.
Im Falle einer Anerkennungsfähigkeit schicken wir den Anerkennungsantrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen an das Prüfungsamt. Sie als Antragssteller*in erhalten die entsprechende E-Mail in Kopie. Sie müssen nichts weiter unternehmen, sondern einfach auf die Verbuchung der Leistungen in QISPOS bzw. SLcM warten.