Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Institut für Materialphysik und die AG Salinga sind bemüht, die Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 01.10.2020

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Stellenweise fehlen Alternativen oder Alternativtexte für Bilder oder grafische Elemente beziehungsweise Bedienelemente.
  • Eingebundene Dokumente, wie etwa PDF-Dokumente, liegen nicht durchgängig in einer barrierefreien Form vor.

Gründe:

  • Die aufgeführten Artikel konnten bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt 1. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene E-Mail-Adresse.

Kontaktangaben

Wenn Sie auf unserer Website Inhalte entdecken, die nicht den Anforderungen der behindertengerechten Zugänglichkeit entsprechen, können Sie unsere Online-Redaktion informieren. Wir bitten Sie, in der Betreffzeile das Stichwort "Barrierefreiheit" einzugeben und in Ihrer Nachricht unbedingt die entsprechende URL anzugeben, damit wir den Inhalt, auf den Sie sich beziehen, finden können. Wir werden uns bemühen, die Angelegenheit zu klären.

Kontakt:

AG Salinga
Web-Administration
E-Mail: marmuncas@uni-muenster.de
Telefon: +49 251 83-25310

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf