Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert die interdisziplinäre Forschungsgruppe „Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens“ mit 4,5 Mio € für zunächst vier Jahre. Im Rahmen dieser Forschungsgruppe untersucht der Lehrstuhl OWMs im Teilprojekt “Möglichkeiten und Grenzen maschinellen Entscheidens im Strafverfahren“ mögliche Voraussetzungen für den Einsatz und die Akzeptanz Künstlicher Intelligenz in Strafverfahren. Dabei arbeiten wir eng mit den Rechtwissenschaftlern Prof. Michael Heghmanns (Univ. Münster) und Prof. Frank Zimmermann (Univ. Freiburg) zusammen.
Der 3. Theory Building Workshop der DGPs Fachgruppe Arbeits-, Organisations- & Wirtschaftspsychologie in Münster war wieder sehr inspirierend und fruchtbar. Vielen Dank an alle Teilnehmenden, insb. an Matthew Cronin von der George Mason University als Facilitator.