Berufskolleg

Bachelor of Arts für das Lehramt an Berufskollegs
  • Bachelor (mit Prüfungsordnung ab 2018/19)

    Die Einschreibung in diesen Studiengang ist nur zum Wintersemester möglich und unterliegt einigen Zulassungsvoraussetzungen. Diese Prüfungsordnung richtet sich an alle, die ihr Studiem ab dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben oder noch beginnen.

    Dieses Studienfach kann über den Master of Education zum Lehramt am Berufskolleg mit dem Fach Musik führen.
    Alle Informationen zur Einschreibung in den Studiengang sowie fachspezifische Ordnungen und Informationen, wie

    • die Prüfungsordnung für das Studienfach Musik im Bachelor BK,
    • die Rahmenprüfungsordnung für den Bachelor BK
    • sowie andere verpflichtend zu studierende Studienfächer/Bestandteile/Praxisphasen,

    finden Sie auf der entsprechenden Seite zum BA(BK) Musik im Studienführer der Zentralen Studienberatung.

    Studienverlaufsmodell

    Das Studienverlaufsmodell gibt einen Überblick über Module und Prüfungen des Studiums und stellt einen idealtypischen Studienverlauf dar.

    Studienverlaufsmodell BA(BK) Musik (PO 2018)

    Informationen zum erforderlichen bestandenen Eignungsprüfung finden Sie unter der Rubrik Studieninteressierte.

    Prüfungsorganisation - Modulübersicht

    Modul 1

    • Die fachpraktische Modulabschlussprüfung (= „Zwischenprüfung“) muss zusätzlich zu den studierten Lehrveranstaltungen angemeldet werden.
    • Die Prüfungen finden in den letzten beiden Vorlesungswochen eines Semesters statt (regulär im Wintersemester zum Ende des 3. Fachsemesters).
    • Die Prüfungen finden in den Unterrichtsräumen statt.
    • Den Termin für die Prüfung vereinbaren Sie mit Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer.
    • Der Termin soll im o.g. Prüfungszeitraum in Ihrer regulären Unterrichtszeit liegen.
    • Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie hier.
    • Das Formular bitte vollständig ausfüllen, die Prüfungszeit bitte mit der Dozentin/dem Dozenten abstimmen und zwei Unterschriften der Dozentin/des Dozenten einholen.
    • Das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Geschäftszimmer des Instituts für Musikpädagogik, Fr. Krabbe (Raum 114) oder Fr. Khorani (Raum 115), montags-donnerstags abgeben:
      • bei Prüfungen zum Ende des Wintersemesters bis zum 15. Dezember
      • bei Prüfungen zum Ende des Sommersemesters bis zum 15. Juni (in Ausnahmefällen)
    • Eine gesonderte Anmeldung der fachpraktischen Modulabschlussprüfung in QISPOS ist nicht erforderlich.

    Modul 2

    • Die fachpraktische Modulabschlussprüfung (= „Fachpraktische Prüfung“, „Abschlussprüfung“) muss zusätzlich zu den studierten Lehrveranstaltungen angemeldet werden.
    • Die Prüfungen finden in den letzten beiden Vorlesungswochen eines Semesters statt (regulär im Sommersemester zum Ende des 6. Fachsemesters).
    • Für die Prüfungen steht Ihnen als Räume nach Möglichkeit Raum 43 (mit Konzertflügel) sowie in begrenztem Maße auch die Aula (mit Band-Ausstattung, ohne Flügel) zur Verfügung.
    • Eine Raumreservierung bei Frau Krabbe ist hierfür zwingend erforderlich!
      Bitte nehmen Sie im Zuge der Terminvereinbarung mit Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer daher rechtzeitig mit Frau Krabbe Kontakt auf, um sich für Raum 43 bzw. die Aula vormerken zu lassen! Dies können Sie gerne auch tel. unter 0251/83-29246 tun.
    • Den Termin für die Prüfung vereinbaren Sie mit Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer.
    • Der Termin soll im o.g. Zeitraum in Ihrer regulären Unterrichtszeit liegen.
    • Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie hier.
    • Das Formular bitte vollständig ausfüllen, die Prüfungszeit bitte mit der Dozentin/dem Dozenten abstimmen und zwei Unterschriften der Dozentin/des Dozenten einholen.
    • Das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Geschäftszimmer des Instituts für Musikpädagogik, Fr. Krabbe (Raum 115) oder Fr. Khorani (Raum 114), montags-donnerstags abgeben:
      • bei Prüfungen zum Ende des Sommersemesters bis zum 15. Juni
      • bei Prüfungen zum Ende des Wintersemesters bis zum 15. Dezember (in Ausnahmefällen)
    • Eine gesonderte Anmeldung der fachpraktischen Modulabschlussprüfung in QISPOS ist nicht erforderlich.

    Modul 3

    • Die Anmeldungen zu den Modulteilprüfungen in Harmonielehre und Gehörbildung werden zusammen mit der QISPOS-Anmeldung des entsprechenden Kurses getätigt (= „mit Prüfungsleistung“).
    • Die Klausuren finden in der Regel in der letzten oder vorletzten Sitzung in der regulären Seminarzeit statt.
    • Abweichende Prüfungstermine werden Ihnen von der Dozentin/dem Dozenten zu Semesterbeginn bekanntgegeben.

    Modul 4

    • Die Anmeldungen zu den Modulteilprüfungen in Medientechnik und Analyse werden zusammen mit der QISPOS-Anmeldung des entsprechenden Kurses getätigt (= „mit Prüfungsleistung“).
    • Die Abgabefristen für die schriftlichen Studienarbeiten (Ausarbeitungen der Referate) werden von der Dozentin/dem Dozenten zu Semesterbeginn bekanntgegeben.
    • Werden keine Abgabefristen benannt, so gelten
      • für Arbeiten aus dem Wintersemester der 15. April des Folgesemesters
      • für Arbeiten aus dem Sommersemester der 15. Oktober des Folgesemesters.

    Modul 5

    • Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur (120 min.) müssen Sie in QISPOS unter der Prfg.-Nr. 15010 „Modulabschlussprüfung (Klausur)“ zusätzlich zu den QISPOS-Anmeldungen der studierten Lehrveranstaltungen tätigen.
    • Für die Anmeldung gilt die reguläre QISPOS-Frist.
    • Die Klausuren finden in der Regel in der letzten oder vorletzten Sitzung in der regulären Veranstaltungszeit statt.
    • Abweichende Prüfungstermine werden Ihnen von der Dozentin/dem Dozenten zu Semesterbeginn bekanntgegeben.

    Modul 6

    • Die Anmeldungen zu den Modulteilprüfungen in Musikpsychologie und Musikpädagogik (Klausur) und in Musikpädagogik/Musikdidaktik I (Hausarbeit) müssen zusätzlich zu den QISPOS-Anmeldungen der entsprechenden Kurse getätigt werden.
    • Die Klausur (120 min.) findet in der Regel in der letzten oder vorletzten Sitzung in der regulären Veranstaltungszeit statt.
    • Abweichende Prüfungstermine werden Ihnen von der Dozentin/dem Dozenten zu Semesterbeginn bekanntgegeben.
    • Die Modulteilprüfung in Musikpsychologie und Musikpädagogik müssen Sie in QISPOS unter der Prfg.-Nr. 16010 „Modulteilprüfung (Klausur zu Musikpsychologie und Musikpädagogik)“ anmelden.
    • Für die Anmeldung gilt die reguläre QISPOS-Frist.
    • Die Hausarbeit (12-15 S.) in einem Seminar zu Musikpädagogik/Musikdidaktik I müssen Sie in QISPOS unter der Prfg.-Nr. 16020 „Modulteilprüfung (Hausarbeit zu Musikpädagogik/Musikdidaktik)“ anmelden.
    • Sie können hierbei nach vorheriger Rücksprache mit der Prüferin/dem Prüfer eine Lehrveranstaltung wählen, zu der Sie die Hausabeit schreiben.
    • Für die Anmeldung gilt die reguläre QISPOS-Frist.
    • Für die Hausarbeit gelten als Abgabefristen
      • für Arbeiten aus dem Wintersemester der 15. April des Folgesemesters
      • für Arbeiten aus dem Sommersemester der 15. Oktober des Folgesemesters.

    Modul 7

    • Die Anmeldungen zu den Modulteilprüfungen in Musikpädagogik/Musikdidaktik II (Mündliche Prüfung) und in Ensembleleitung/Produktion mit Neuen Medien (Fachpraktische Prüfung) müssen zusätzlich zu den QISPOS-Anmeldungen der entsprechenden Kurse getätigt werden.
       
    • Die mündlichen Prüfungen finden in der ersten Vorlesungswoche des Folgesemesters statt.
    • Studierende, die zum kommende Semester in den Master übergehen, können sich auch zum Ende eines Semesters in den letzten beiden Vorlesungswochen prüfen lassen.
    • Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie hier.
    • Das Formular vollständig ausfüllen und zwei Unterschriften der Erstprüferin/des Erstprüfers einholen.
    • Der genaue Termin wird vom Institut für Musikpädagogik festgelegt, geben Sie bei der Anmeldung den Prüfungszeitraum an.
    • Die Prüfung wird von einer Zweitprüferin/einem Zweiprüfer mit abgenommen, welche/r  vom Institut für Musikpädagogik festgelegt wird.
    • Das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Geschäftszimmer des Instituts für Musikpädagogik, Fr. Krabbe (Raum 115) oder Fr. Khorani (Raum 114), montags-donnerstags abgeben:
      • bis zum letzten Vorlesungstag eines Wintersemesters, wenn die Prüfung in der ersten Vorlesungswoche des folgenden Sommersemesters stattfindet,
      • bis zum 15. Dezember eines Wintersemesters, wenn die Prüfung ausnahmsweise zum Ende desselben Semesters stattfindet,
      • bis zum letzten Vorlesungstag eines Sommersemesters, wenn die Prüfung in der ersten Vorlesungswoche des folgenden Wintersemesters stattfindet,

      • bis zum 15. Juni eines Sommersemesters, wenn die Prüfung ausnahmsweise zum Ende desselben Semesters stattfindet,

    • Eine gesonderte Anmeldung der mündlichen Prüfung als Modulteilprüfung in QISPOS ist nicht erforderlich.
    • Die Prüfungstermine werden spätestens 14 Tage vor dem Prüfungsblock per Aushang sowie per E-Mail oder auf der Homepage des Instituts für Musikpädagogik bekanntgegeben.
       
    • Die fachpraktischen Prüfungen finden in den letzten beiden Vorlesungswochen eines Semesters statt.
    • Die Prüfungen finden in der Regel in den Seminarräumen statt.
    • Den Termin und die Uhrzeit für die Prüfung vereinbaren Sie mit der Dozentin/dem Dozenten.
    • Der Termin soll im o.g. Zeitraum in Ihrer regulären Seminarzeit liegen.
    • Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie hier.
    • Das Formular bitte vollständig ausfüllen, die Prüfungszeit bitte mit der Dozentin/dem Dozenten abstimmen und zwei Unterschriften der Dozentin/des Dozenten einholen.
    • Das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Geschäftszimmer des Instituts für Musikpädagogik, Fr. Krabbe (Raum 115) oder Fr. Khorani (Raum 114), montags-donnerstags abgeben:
      • bei Prüfungen zum Ende des Sommersemesters bis zum 15. Juni
      • bei Prüfungen zum Ende des Wintersemesters bis zum 15. Dezember
    • Eine gesonderte Anmeldung der Modulteilprüfung in QISPOS ist nicht erforderlich.

    Modul 8

    • Die Anmeldung der Hausarbeit (12-15 S.) in einem der Seminare zu Musik, Medien und Gesellschaft müssen Sie in QISPOS unter der Prfg.-Nr. 18010 „Modulabschlussprüfung (Hausarbeit)“ zusätzlich zu den QISPOS-Anmeldungen der Seminare tätigen.
    • Sie können hierbei nach vorheriger Rücksprache mit der Prüferin/dem Prüfer eine Lehrveranstaltung wählen, zu der Sie die Hausabeit schreiben.
    • Für die Anmeldung gilt die reguläre QISPOS-Frist.
    • Für die Hausarbeit gelten als Abgabefristen
      • für Arbeiten aus dem Wintersemester der 15. April des Folgesemesters
      • für Arbeiten aus dem Sommersemester der 15. Oktober des Folgesemesters.
  • Bachelor (mit Prüfungsordnung ab 2011/12)

    Die Einschreibung in die Studiengänge mit Prüfungsordnungen von 2011 ist nicht mehr möglich, da sie sich an alle richtet, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2018/19 begonnen haben.

    Die Prüfungsordnung von 2011 wird in QISPOS für den BA BK nicht mehr verwaltet.