Zulassungsvoraussetzungen
Eignungsprüfung
Termine auf einen Blick:
- Anmeldungen zur Eignungsprüfung sind ab dem 10.02.2025 möglich.
- Anmeldeschluss ist Freitag, der 23.05.2025 (Poststempel).
- Die freiwilligen Vorbereitungstage der Fachschaft sind:
- Samstag, der 17.05.2025
- Sonntag, der 18.05.2025
- (Anmeldung per Mail an harmonielehre-tutorium.mupae@uni-muenster.de / Näheres auch bei Termine der Fachschaft)
- Prüfungstermine:
- Klausuren: Montag, 23.06.2025, 09-13 Uhr
- Praktische Prüfungen: Montag, 23.06 - Freitag, 27.06.2025
Bestandteile der Eignungsprüfung
Der Nachweis der besonderen studiengangsbezogenen Eignung besteht aus den Bereichen
- „Künstlerische Praxis“ mit den Teilbereichen „Hauptinstrument“ und „Stimme“ sowie den Bereichen „Schulpraktisches Instrument“ und „Angewandte Musiktheorie und Gehörbildung“.
- Dazu kommt ein kurzes Kolloquium zur Überprüfung der berufswunschbezogenen und musikspezifischen Ausdrucksfähigkeiten
- sowie eine Klausur in Musiktheorie und Gehörbildung.
Die Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen mit Literaturvorschlägen zu den einzelnen Schwierigkeitsgraden können Sie beim Bosse-Verlag erwerben oder in unserer Fachbibliothek einsehen. Selbstverständlich können auch Stücke ähnlichen Schwierigkeitsgrads gespielt werden, die nicht in den Lehrplänen aufgeführt sind.
Die einzelnen Elemente der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Details zu den Inhalten der Eignungsprüfungen siehe unten!
Detailinformationen zur Prüfung
Bachelor für das Lehramt an Grundschulen
Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
Bachelor für das Lehramt sonderpädagogische Förderung
Bachelor für das Lehramt an Grundschulen
1. Künstlerische Praxis
a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1) 1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe2; Mediengestützte Live-Performance (z. B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z. B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschiedener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3(insgesamt 10-12 Minuten)
b) Stimme
- Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet); entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
- Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)
(insgesamt ca. 5 Minuten)
2. Schulpraktisches Instrument
a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)(jeweils ca. 5 Minuten)
3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
a) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
b) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
(Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)(insgesamt ca. 6-7 Minuten)
4. Kolloquium
Z. B. Kommentierung der gespielten Stücke (z.B. bzgl. Stilmerkmalen, Besonderheiten o. Ä.); Fragen zu Studienwahl, Motivation und Berufszielen etc.
(insgesamt ca. 5 Minuten)
5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)
- Musiktheorie: Inhalte sind z.B. das Aussetzen einer vorgegebenen Kadenz, wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop-)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen, Ermittlung eines Modus
- Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen, Notieren eines vorgespielten Satzes
(jeweils ca. 30 Min.)
Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.
2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20-minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.
3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.
Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
1. Künstlerische Praxis
a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1)1 , die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe2; Mediengestützte Live-Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschiedener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3(insgesamt 10-12 Minuten)
b) Stimme
- Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet); entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
- Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)
(insgesamt ca. 5 Minuten)
2. Schulpraktisches Instrument
a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)(jeweils ca. 5 Minuten)
3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
a) Spiel einer leichten Kadenz in mehreren Tonarten (unvorbereitet)
b) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
c) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
(Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)(insgesamt ca. 10 Minuten)
4. Kolloquium
Z.B. Kommentierung der gespielten Stücke (z.B. bzgl. Stilmerkmalen, Besonderheiten o.Ä.); Fragen zu Studienwahl, Motivation und Berufszielen etc.
(insgesamt ca. 5 Minuten)
5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)
- Musiktheorie: Inhalte sind z.B. das Aussetzen einer vorgegebenen Kadenz, wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop-)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen, Ermittlung eines Modus
- Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen, Notieren eines vorgespielten Satzes
(jeweils ca. 30 Min.)
Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.
2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20-minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.
3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.
Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs / Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Zwei-Fach-Bachelor)
1. Künstlerische Praxis
a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im mittleren Schwierigkeitsgrad (M1 bis M2)1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe2; Mediengestützte Live-Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschiedener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3(insgesamt 10-12 Minuten)
b) Stimme
- Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet); entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
- Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig).
(insgesamt ca. 5 Minuten)
2. Schulpraktisches Instrument
a) Vorspiel eines leichten bis mittelschweren Stückes auf dem Klavier; entfällt, sofern Klavier bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem Klavier, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)(jeweils ca. 5 Minuten)
3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
a) Spiel einer leichten bis mittelschweren Kadenz in mehreren Tonarten (unvorbereitet)
b) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
c) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
(Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)(insgesamt ca. 10 Minuten)
4. Kolloquium
Z. B. Kommentierung der gespielten Stücke (z.B. bzgl. Stilmerkmalen, Besonderheiten (o.Ä.); Fragen zu Studienwahl, Motivation und Berufszielen etc.
(insgesamt ca. 5 Minuten)
5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)
- Musiktheorie: Inhalte sind z.B. das Aussetzen einer vorgegebenen Kadenz, funktionale Analyse eines klassischen Satzes und harmonische Analyse eines (Pop-)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen, Ermittlung eines Modus
- Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen, harmonisches Hören, Notieren eines vorgespielten Satzes
(jeweils ca. 30 Min.)
Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.
2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.
3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.
Bachelor für das Lehramt sonderpädagogische Förderung
1. Künstlerische Praxis
a) Hauptinstrument (Instrument, Gesang oder Producing & Digitale Musikpraxis)
Instrument oder Gesang: Vortrag von 3 Stücken im leichten bis mittleren Schwierigkeitsgrad (U2 bis M1)1, die unterschiedliche Stilistiken abdecken. Ein Stück kann ersetzt werden durch eine künstlerische Präsentation nach Wahl (z.B. Medienproduktion, Tanz, Performance, Improvisation, Eigenkomposition oder Ähnliches).
Producing: Erstellung und Präsentation einer Produktion vor Ort nach Vorgabe;2 Medien-gestützte Live- Performance (z.B. DJing, Arranging, Spiel virtueller Instrumente oder Apps), die auch andere Elemente (z.B. Tanz, Performance, Improvisation, o.Ä.) beinhalten kann; Gespräch über eine Compilation verschie- dener Eigenproduktionen, die unterschiedliche Stilistiken abdeckt.3
(insgesamt 10-12 Minuten)b) Stimme
- Vortrag eines (Pop-)Songs, Volks- oder Kunstlieds (a cappella oder begleitet);
entfällt, sofern Gesang bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist - Vortrag eines Gedichts oder kurzen Prosa-Textes (gelesen oder auswendig)
(insgesamt ca. 5 Minuten)
2. Schulpraktisches Instrument
a) Vorspiel eines leichten Stückes, wahlweise auf der Gitarre oder dem Klavier; entfällt, sofern das hier gewählte Instrument bereits als Hauptinstrument geprüft worden ist
b) Spiel eines (Pop-)Songs oder Volkslieds anhand eines Leadsheets auf dem gewählten Schulpraktischen Instrument, die Melodie kann gesungen oder mitgespielt werden (unvorbereitet)
(jeweils ca. 5 Min.)
3. Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
a) Nachsingen oder Nachspielen einer vorgegebenen Melodie
b) Gestalten einer musikalischen Vorgabe
(Beispiele für Gestaltungsaufgaben: Melodie variieren oder fortsetzen, Begleitstimmen ergänzen, zu einer Akkordfolge nach dem Gehör improvisieren)
(insgesamt ca. 6-7 Minuten)
4. Kolloquium
Z.B. Fragen zu Studienwahl, Berufszielen, musikpädagogischen Vorerfahrungen etc.
(insgesamt ca. 5 Minuten)5. Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)
- Musiktheorie: Inhalte sind z.B. wahlweise funktionale Analyse eines klassischen Satzes oder harmonische Analyse eines (Pop)Songs, Transposition einer Melodie, Notation von Intervallen.
- Gehörbildung: Inhalte sind z.B. Intervalle, Akkorde, Dreiklänge, D7, Melodie-Diktat, Rhythmen.
(jeweils ca. 30 Min.)
Regelungen zum Bestehen
Die Teilnahme an Bereich 5 ist Voraussetzung für die Zulassung zu den anderen Bereichen der Eignungsprüfung.
Die einzelnen Bereiche der Prüfung werden als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
- Im Bereich 1 „Künstlerische Praxis“ müssen beide Teile (a und b) bestanden werden.
- Im Bereich 2 „Schulpraktisches Instrument“ müssen beide Teile bestanden werden.
- Im Bereich 3 muss mindestens ein Teil (a oder b) bestanden werden (kann durch Bestehen von Bereich
5 kompensiert werden).
- Der Bereich 4 „Kolloquium“ muss insgesamt bestanden werden.
- Der Bereich 5 „Musiktheorie und Gehörbildung (Klausur)“ muss insgesamt bestanden werden (kann durch Bestehen beider Teile (a und b) von Bereich 3 kompensiert werden).
1 Der Schwierigkeitsgrad kann analog der Lehrpläne des Verbands der Musikschulen (VDM) eingeschätzt werden.
2 Die Produktion vor Ort wird am eigenen Gerät mit einer App/Software eigener Wahl in einer 20minütigen Vorbereitungszeit durchgeführt; die Aufbauzeit beträgt etwa 20 Minuten.
3 Die Aufnahme sollte eine Länge von 4 bis 5 Minuten haben und muss bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung eingereicht werden.
Anmeldung
Alle Infos zur Anmeldung für die Eignungsprüfung
(NICHT für den Studienplatz... das kommt nochmal gesondert!)
Liebe Studieninteressierte,
bitte schicken Sie Ihre Anmeldeunterlagen auf dem Postweg (kein Einschreiben!) an:
Universität Münster
Fachbereich 15 - Musikhochschule
Institut für Musikpädagogik (Lehramt Musik)
Stichwort: Eignungsprüfung
Philippistraße 2
48149 Münster- Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Bitte füllen Sie das Formular elektronisch im Adobe-PDF-Reader oder einem anderen PDF-Software aus und drucken es dann!
- Tabellarischer Lebenslauf
- Musikalischer Werdegang
Das Zeugnis der Hochschulreife sowie andere Zeugnisse (Praktika, Musikschule etc.) bitte nicht eingereichen!
Der Eingang Ihrer Anmeldung wird Ihnen per Mail zeitnah bestätigt.
Sie erhalten ca. 10 Tage vor den Prüfungsterminen eine Einladung mit Terminschiene und weiteren Hinweisen per Mail.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zu allen Prüfungsteilen mit!
Achtung!
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung beinhaltet nicht die Bewerbung auf einen Studienplatz!
Eine bestandene Eignungsprüfung garantiert nicht den Erhalt eines Studienplatzes!
Eine Bewerbung müssen Sie gesondert über das Online-Portal des Studierendensekretariats innerhalb der angegebenen Fristen vornehmen.Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an den zuständigen Studienfachberater Dr. Ulrich Haspel
Instrumentenwahl
Je nach gewähltem Studiengang gelten die folgenden Besonderheiten:
Bachelor für das Lehramt an Grundschulen: Es wird ein Hauptinstrument und ein schulpraktisch orientiertes Harmonieinstrument (Klavier, Keyboards oder Gitarre) gewählt. Ist das Hauptinstrument ein Harmonieinstrument, ist kein zweites Instrument erforderlich.
Bachelor für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Bachelor für das Lehramt an Berufskollegs, Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Zwei-Fach-Bachelor): Es wird ein Hauptinstrument und das Klavier als schulpraktisches Instrument gewählt. Ist das Hauptinstrument ein Tasteninstrument, ist kein zweites anderes Instrument erforderlich.
Alle Dozenten der Instrumente sind auf der Seite der Lehrbeauftragten zu finden. Zur Auswahl stehen die folgenden Instrumente mit den jeweiligen Profilen (Klassik und Jazz/Rock/Pop), wobei die Eignungsprüfung dem bei der Anmeldung angegebenen Profil entsprechen muss (weitere Instrumente auf Anfrage):
- Akkordeon
- Blockflöte
- E-Bass (Jazz/Rock/Pop)
- Fagott
- Gesang (Jazz/Rock/Pop)
- Gesang (Klassik)
- Gitarre (Jazz/Rock/Pop)
- Gitarre (Klassik)
- Harfe
- Horn
- Klarinette
- Klavier (Jazz/Rock/Pop)
- Klavier (Klassik)
- Kontrabass (Klassik)
- Oboe
- Orgel
- Posaune (Jazz/Rock/Pop)
- Posaune (Klassik)
- Producing & Digitale Musikpraxis
- Querflöte
- Saxophon (Jazz/Rock/Pop)
- Saxophon (Klassik)
- Schlagzeug
- Trompete (Jazz/Rock/Pop)
- Trompete (Klassik)
- Viola
- Violine
- Violoncello
Im Studium besteht am Institut für jedes dieser Instrumente stets die Möglichkeit, Überäume zum Üben und Proben zu nutzen (Klaviere, Schlagzeuge, Gitarren, Bässe, PAs etc. vorhanden).
FAQs
Werden Eignungsprüfungen anderer Universitäten oder Hochschulen anerkannt?
Eine generelle Anerkennung von Eignungsprüfungen anderer Universitäten kann nicht ausgesprochen werden.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Prüfungsausschuss.
Eine kurzfristige Anerkennung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Im Fall einer Anerkennung ist eine kurze Prüfung zur Einstufung in das Fach „Schulpraktisches Instrument“ notwendig.Wie sieht die Eignungsprüfung aus?
Die Eignungsprüfung besteht aus 5 Prüfungsteilen:
- Musiktheorie und Gehörbildung (Klausuren)
- Künstlerische Praxis
- Schulpraktisches Instrument
- Angewandte Gehörbildung und Musiktheorie
- Kolloquium
Ausführliche Informationen zum Ablauf und Inhalt der Eignungsprüfungen für die einzelnen Studiengänge finden Sie hier: Detailinformationen zur Prüfung
Ist eine Anmeldung zur Eignungsprüfung kostenpflichtig?
Nein, eine Gebühr wird nicht erhoben.
Muss dem Anmeldeformular ein Anschreiben beigefügt werden?
Nein, es kann aber ein Anschreiben oder Motivationsschreiben den Unterlagen beigefügt werden.
Muss das Programm der Eignungsprüfung vorher eingereicht werden?
Nein. Bitte bringen Sie das Programm in zweifacher Ausfertigung zur Prüfung mit.
Müssen zu den vorgetragenen Stücken der Eignungsprüfung vorher Noten eingereicht werden?
Nein. Bitte bringen Sie lediglich Ihr eigenes, für die Prüfung genutztes Notenexemplar mit.
Gibt es einen Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung?
Vorbereitungskurse für Musiktheorie und Gehör sind in Planung.
Die Termine werden auf der Homepage des Instituts hier und unter den Terminen für die Eignungsprüfung veröffentlicht.Kann die Eignungsprüfung an einem Tag meiner Wahl stattfinden?
Aus organisatorischen Gründen können Wunschtermine nicht berücksichtigt werden.
Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Im Fall einer Erkrankung zum Prüfungstermin ist eine Abmeldung von der Prüfung erforderlich, ein ärztliches Attest kann nachgereicht werden.
Im Fall einer Erkrankung kann ein Ersatztermin vor dem nächsten Einschreibungstermin angeboten werden.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung gilt die Prüfung als nicht bestanden.Wann sollte ich am Tag meiner praktischen Eignungsprüfung da sein?
Die genaue Prüfungszeit und auch die Einspielzeit werden Ihnen ca. 10 Tage vor der Prüfung per Mail mitgeteilt.
Wo kann ich mich am Tag der Prüfung einspielen/einsingen?
Am Tag der Eignungsprüfung stehen Räume zum Einspielen und Einsingen zur Verfügung.
Ist es möglich, Instrumentalbegleitung für die Eignungsprüfung zu bekommen?
Eine Begleitung kann grundsätzlich nicht gestellt werden. Eine eigene Begleitung (max. 1 Person) kann mitgebracht werden.
Die technischen Möglichkeiten zur Verwendung eines Playback (Handy/CD) sind vorhanden.Meine Begleitung ist kurzfristig erkrankt. Kann ich meine Aufnahmeprüfung auch ohne Begleitung absolvieren?
Ja, die Eignungsprüfung kann auch ohne Begleitung stattfinden.
Ist es möglich ein Playback als Begleitung zu nutzen?
Ja, Playbacks können als Begleitung genutzt werden.
Welche Möglichkeiten zum Abspielen meiner Audiodateien habe ich in den Prüfungsräumen?
Die Prüfungsräume sind mit CD-Player und Mini-Klinke Anschlüssen fürs Handy ausgestattet. Sie können auch selber eine Bluetooth-Box mitbringen, wenn Ihnen diese klanglich für die Räumlichkeiten geeignet scheint.
Was bedeutet im Hauptinstrument „Vortrag von 3 Stücken … die unterschiedliche Stilistiken abdecken“?
Bei einer Bewerbung mit dem Profil Klassik sollten die 3 Stücke verschiedene Epochen abdecken, z.B. Barock, Klassik/Romantik und Moderne.
Bei einer Bewerbung mit dem Profil Jazz/Rock/Pop sollten drei verschiedene Stile vorgestellt werden.
Wer sich stilübergreifend vorstellen wollen, kann den Bereich "Präsentation nach Wahl" in Anspruch nehmen –
die Angabe "oder Ähnliches" gestattet eine gewisse Flexibilität.Welchen Schwierigkeitsgrad sollten die vorzutragenden Stücke haben?
Hinsichtlich der geforderten Schwierigkeitsgrade verweisen wir auf die einschlägigen Lehrpläne des Verbands deutscher Musikschulen, die Sie in der Bibliothek des Instituts für Musikpädagogik Münster oder in einer dem VDM angeschlossenen Musikschule einsehen können.
Werden die Teilleistungen meiner Eignungsprüfung benotet?
Alle Teilleistungen werden entweder als bestanden oder nicht bestanden beurteilt, Noten gibt es nicht.
Wann erfahre ich, ob ich die Eignungsprüfung bestanden oder nicht bestanden habe?
Die Ergebnisse werden spätestens 4 Wochen nach der Eignungsprüfung schriftlich per Post mitgeteilt.
Wird der Wert meiner Abiturdurchschnittsnote mit bestandener Eignungsprüfung verbessert?
Nein, die Abiturdurchschnittsnote wird mit bestandener Eignungsprüfung nicht verbessert.
Kann ich die Eignungsprüfung bei Nichtbestehen wiederholen?
Ja, Sie können die Eignungsprüfung zwei Mal wiederholen.
Die Teile, die sie im Vorjahr bereits bestanden haben, müssen nicht erneut absolviert werden.Erhalte ich bei bestandener Eignungsprüfung automatisch einen Studienplatz?
Nein. Für die Vergabe eines Studienplatzes ist bei bestandener Eignungsprüfung oder bei Anerkennung einer an einer anderen Universität / Hochschule erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung eine fristgerechte Bewerbung über das Online-Portal des Studierendensekretariats der WWU erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie hier.Wenn ich bestanden habe: Ist eine spätere Einschreibung möglich?
Die bestandene Eignungsprüfung verliert nach zwei Jahren ihre Gültigkeit und muss dann erneut absolviert werden.