Schlagwort-Archive: Ethik

Neue Online-Bücher von Springer im Juni und Juli 2014


Alle in der Universität Münster zugänglichen Springer e-Books finden Sie in dieser Liste. Im Buchkatalog der Universitätsbibliothek, kann man gezielt nach Online-Büchern suchen. Die Bibliothek hat die Lehrbücher unter den obigen Titeln der Liste aller Online-Lehrbücher hinzugefügt. Zugänglich sind diese Bücher nur im Hochschulnetz der Universität.

Ethikberatung in der Medizin

‘Ethikberatung in der Medizin’ von Andreas Frewer, Florian Bruns, Arnd T. May

Ethikberatung ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil im Gesundheitswesen und leistet – durch einen einzelnen Berater oder ein ganzes Team – einen wertvollen Beitrag bei schwierigen medizinischen Entscheidungen. Führende Experten und Vorreiter auf diesem Gebiet geben Ihnen im vorliegenden Buch einen systematischen Überblick über den aktuellen Stand der Ethikberatung in Deutschland. Das Werk richtet sich an alle, die in der Ethikberatung tätig sind und an diejenigen, die eine Ethikberatung in einer Einrichtung aufbauen möchten: Ärzte, Pflegende, Philosophen, Ethiker, Theologen, Juristen, Sozialarbeiter und Seelsorger.


Alle 1.200+ medizinischen Springer e-Books finden Sie unter dieser Adresse (hier die Biomedizin u. Life Sciences und Chemie u. Materialwiss.). Im OPAC, dem Buchkatalog der Universitätsbibliothek, kann man gezielt nach Online-Büchern suchen. Die Bibliothek hat die Lehrbücher unter den obigen Titeln der Liste aller Online-Lehrbücher hinzugefügt. Zugänglich sind diese Bücher nur im Hochschulnetz der Universität.

Neue Online-Bücher von Springer im Juni


Alle 1.200+ medizinischen Springer e-Books finden Sie unter dieser Adresse (hier die Biomedizin u. Life Sciences und Chemie u. Materialwiss.). Im OPAC, dem Buchkatalog der Universitätsbibliothek, kann man gezielt nach Online-Büchern suchen. Die Bibliothek hat die Lehrbücher unter den obigen Titeln der Liste aller Online-Lehrbücher hinzugefügt. Zugänglich sind diese Bücher nur im Hochschulnetz der Universität.

Reprint-Anfragen der „Central Library of Medicine Foundation“

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In letzter Zeit haben Fakultätsmitglieder häufiger Artikelanfragen einer so genannten „Central Library of Medicine Foundation“ bekommen, die anscheinend im Auftrag südamerikanischer Ärzte tätig war.

Während Forscher meist gerne private, unmittelbare Anfragen von Kollegen bedienen, gibt es hier natürlich eine gewisse Skepsis, da man nicht weiss, ob dieser Service den anfragenden Arzt etwas kostet oder wie sich die „Central Library of Medicine Foundation“ finanziert.

Nach einigen Anfragen bei südamerikanischen sowie spanisch sprechenden Kollegen ergibt sich folgendes Bild: Die „Central Library of Medicine Foundation“ aka „Fundación Biblioteca Central de Medicina“ aka „Red Informática de Medicina Avanzada“ (RIMA) – Internetseite www.rima.org – ist eine nicht-bibliothekarische Organisation mit Sitz in Buenos Aires. Sie bieten Ärzten und Forschern an, gegen Gebühren (in unbekannter Höhe) Artikel zu besorgen. RIMA kauft die Artikel nicht beim Verlag oder kopiert sie in einer ortsansässigen Bibliothek (die sich wahrscheinlich keine Zeitschriften leisten kann), sondern bedient die Anfragen durch Weiterleitung an die Autoren, in vielen Fällen Münsteraner Fakultätsmitglieder. Dabei wird wohl der Name „Central Library of Medicine Foundation“ benutzt, um die selbstlose Tätigkeit einer nicht-kommerziellen Bibliothek vorzutäuschen.

Jeder muß natürlich selber wissen, wie er damit umgeht. Einen Reprint per Email zu verschicken kostet nur einen Knopfdruck und man hilft ja auch letztendlich einem Kollegen, der sicher nicht so gut mit Zeitschriften versorgt ist wie man selber. Andererseits profitiert eine kommerzielle(?) Mittlerorganisation in irgendeiner Weise davon, das mag man ja auch nicht unterstützen. Aber vielleicht handelt es sich auch nur um eine clevere Geschäftsidee von 10 arbeitslosen argentinischen Ärzten, denen man so immerhin zu Lohn und Brot verhilft…

So soll es nicht sein!

Es ist für die Bibliothek immer wieder ein Trauerspiel, wenn Bücher zurückgegeben werden, die durch Unterstreichungen und handschriftliche Anmerkungen verunstaltet wurden. Im Grunde ist es eine Unverschämtheit den Kommilitonen gegenüber, Bücher, mit denen alle irgendwann einmal lernen müssen, so zu verschandeln und unbrauchbar zu machen. Ganz zu schweigen davon, dass diese Lehrbücher aus öffentlichen Mitteln und Studienbeiträgen bezahlt worden sind. Ein besonders abschreckendes Beispiel von Buchverschandelung sehen Sie oben dargestellt – die Unterstreichungen und Randnotizen waren nicht etwa die Ausnahme, sondern auf allen 250 Seiten dieses Buches zu finden! Für alle anderen Studierenden, die sorgsam mit den ihnen anvertrauten Bibliotheksbüchern umgehen, und zu Recht erwarten, ein gepflegtes und brauchbares Exemplar mit nach Hause nehmen zu können, ist dieses Verhalten ihrer Kommilitonen vollkommen unverständlich und unakzeptabel.

Erstveröffentlichung gut, Zweitveröffentlichung schlecht

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(c) Nature PG

Keine Fachzeitschrift, die etwas auf sich hält, möchte Artikel publizieren, die zuvor bereits woanders eingereicht und veröffentlicht wurden. Dieser Grundsatz ist nach dem ehemaligen Herausgeber der NEJM auch als Ingelfinger Rule bekannt (Details). Bisher waren die Möglichkeiten zum Aufspüren von Plagiaten und Wiederveröffentlichungen jedoch begrenzt. Verlage, Herausgeber und Editoren waren im Wesentlichen auf den Spürsinn der Peer Reviewer angewiesen. Doch diese Überwachung ist lückenhaft und auf Zufallsfunde angewiesen. Erstveröffentlichungen in exotischen, randständigen Zeitschriften sind schwierig nachzuweisen und noch schwieriger im Volltext einzusehen.

Laut Nature@News vom 23.1.2008 könnte sich das jedoch bald ändern. Zwei Forscher der University of Texas haben eine Datenbank mit 70.000 verdächtigen Duplikat-Artikeln aus Medline mit Namen Déjà vu online gestellt. In einem Nature-Artikel wiesen sie zudem auf einen Weg hin, Wiederveröffentlichungen in Medline selbst zu finden:

As many as 200,000 of the 17 million articles in the Medline database might be duplicates, either plagiarized or republished by the same author in different journals. In almost three quarters of cases […] the duplicate article also cropped up in Medline itself as the ‘most related article’.

Wissenschaftler könnten sich nun schneller am Déjà vu-Pranger wiederfinden, als ihnen lieb ist. In Zukunft sollen Zweitverwertungen aber schon im Ansatz verhindert werden. Verleger planen die genaue Kontrolle eingereichter Manuskripte. Zu dieser Gruppe zählen mit ACM, BMJ, Elsevier, IEEE, NEJM, Taylor & Francis und Wiley-Blackwell einige der größten Wissenschaftsverlage weltweit. Sie wollen noch in 2008 ein „Anti-Plagiarism Tool“ mit Namen CrossCheck benutzen, das auf Algorithmen zum Textvergleich der Softwarefirma iParadigms aufsetzt.

Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.