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Urheberrechtliche Fragen


Werde ich als Student gefilmt?

Bei den Aufzeichnungen wird darauf geachtet, möglichst nur die Vortragenden zu filmen. Dazu werden die Kameras in einer Position fest verschraubt, in der die Stühle für die Zuschauer nicht sichtbar sind. Es kann jedoch vorkommen, dass in manchen Hörsälen die Hinterköpfe der Zuschauer in den ersten ein bis zwei Reihen zu sehen sind.


Wieso wird meine Vorlesung nicht aufgezeichnet?

Aufzeichnungen werden immer nur nach einem Auftrag der Vortragenden ausgeführt. Zudem ist die entsprechende Technik bisher nur in wenigen Hörsälen der Universität verbaut und demnach nicht überall verfügbar. Eine Aufzeichnung kann mit dem entsprechendem Formular beauftragt werden.


Die Videos lassen sich nicht abspielen?

Da sich die Webtechnologien für Medienangebote rasant entwickeln, ist es sehr schwierig, eine Lösung anzubieten, die auf allen Endgeräten einwandfrei abspielbar ist - auch wenn wir dies natürlich als Ziel haben.
Aufgrund dieser Schwierigkeiten empfehlen wir bei Abspielproblemen die Verwendung des Google Chrome Webbrowsers. Falls Sie Schwierigkeiten bei der Wiedergabe haben bitten wir Sie, es zuerst noch einmal mit diesem Browser auszuprobieren.
Häufig hilft es auch, einmal den Browser Cache zu leeren.
Firefox im Menü über Chronik --> Neueste Chronik löschen.
Chrome im Menü über Verlauf --> Gesamtverlauf anzeigen --> Browserdaten löschen
Falls weiterhin Probleme auftauchen, helfen wir gerne nach einer E-mail an electures@uni-muenster.de bei der Problemlösung.
Bei folgenden Konfigurationen sind uns Abspielprobleme bekannt:
iPad:
Das iPad kann keine Dual Stream Videos mit dem von uns standardmäßig ausgelieferten Player abspielen. Leider gibt es dafür zur Zeit nur eine etwas umständliche, aber auch nicht so komplizierte Lösung.
Sie müssen die URL (Internetadresse) des aufgerufenen Videos etwas verändern und die Seite erneut aufrufen. Ersetzen Sie dazu in der Adresszeile Ihres Browsers den Teil

/engage/theodul/ui/core
durch
/paella/ui/watch

Komplettes Beispiel:
https://electures.uni-muenster.de/engage/theodul/ui/core.html?id=16ab4774-feab-4a6f-94b6-06555638df5c
https://electures.uni-muenster.de/paella/ui/watch.html?id=16ab4774-feab-4a6f-94b6-06555638df5c


Wo sehe ich, wann aufgezeichnet wird?

Unter der folgenden Adresse sehen Sie eine Übersicht über alle derzeit geplanten Aufzeichnungstermine in den Hörsälen:
electures.uni-muenster.de/room/
Zudem befinden sich in den Eingangsbereichen der mit Aufnahmetechnik ausgestatteten Hörsäle Infoplakate, auf denen sich ein Link zur Übersicht für den jeweiligen Raum befindet.


Sind in Hörsaal XY Aufnahmen möglich?

Eine stets aktuelle Übersicht der bisher mit Aufnahmetechnik ausgestatteten Hörsäle findet sich auf der Informationsseite zu eLectures:
https://www.uni-muenster.de/ZHL/angebote/digitalelehre/electures.html
Bitte beachten Sie, dass auch bei vorhandener Aufnahmetechnik Aufnahmen nur nach einem Auftrag der Vortragenden stattfinden.


Wie binde ich Videos in den Kurs ein, wenn ich diese über den Opencast Videos Block hochgeladen habe (oder dort Videos erscheinen, die ich einzelnd einbinden will)?

Etwas weiter unten finden Sie auch die Anleitung um den Block anzulegen, falls nicht schon im Kurs vorhanden.

Das Video in den Kurs einbinden/nutzen
Sobald Sie ein verfügbares Video im Opencast Videos Block haben (ggf. im Block noch auf "Zur Übersicht" klicken), gibt es mehrere Wege der Einbindung. Wir empfehlen die Möglichkeit 1.
--> hier finden Sie auch eine bebildertes Tutorial im PDF Format

1) Einbindung über die Aktivität "Externes Tool":
Sie speichern zunächst die ID des Videos, indem Sie dieses einmal aufrufen (am besten in einem neuen Tab öffnen).
Aus der Adresszeile des Browsers kopieren Sie alles hinter dem Fragezeichen und ab id=
(zu kopierenden Teil markieren und mit rechter Maustaste -> kopieren zwischenspeichern)
So in etwa könnte der Teil aussehen, den Sie kopieren müssen (fettgedruckt):
https://electures.uni-muenster.de/engage/theodul/ui/core.html?id=1eaa98b5-8b35-49f2-a740-f6f2acd3c754

Nun wechseln Sie zur Hauptseite des Kurses, aktivieren den Bearbeitungsmodus über den grünen Button oben rechts "Bearbeiten einschalten" und klicken im gewünschten Themenbereich auf "Material oder Aktivität hinzufügen". Im aufgehenden Activity Chooser wählen Sie die Aktivität "Externes Tool" aus. Sie landen auf der Seite mit den Einstellungen dieser Aktivität.

--> Sie müssen einen Namen vergeben, also am besten einen aussagekräftigen Namen für das Video wählen.
--> bei der Option "Vorkonfiguriertes Tool wählen Sie "eLectures Aufnahme" und öffnen über "mehr anzeigen" die weiteren Optionen.
--> Hier können Sie nun die vorher von Ihnen kopierte ID des Videos in das Feld "Angepasste Parameter" einfügen.
--> Wählen Sie unter Startcontainer ggf. "Neues Fenster".
--> Abschließend ganz unten mit "Speichern und zum Kurs" die gemachten Einstellungen speichern.

2) Einbettungsoption im Editor:
Wir empfehlen Videos auf diese Weise NICHT auf der Hauptseite einzubetten, sondern immer vorher über "Material oder Aktivität anlegen" eine neue Textseite hinzuzufügen und dort das Video einzubetten
Oder diese Methode an anderen Stellen, z.B. im Beschreibungsfeld einer Aufgabe oder innerhalb einer Lektion zu nutzen, dann ist das Video im Text mit einem Videoplayer eingebettet.

Im Falle einer  neuen Textseite geht diese dann per default wie ein PopUp Fenster auf und der Videoplayer ist darin eingebettet.
Das bietet den Vorteil, neben dem Video weiteren Text hinzuzufügen, z.B. Fragen zum Video oder Anschau-Hinweise etc..
Wenn Sie die Textseite angelegt haben, klicken Sie im Editor auf das eckige Kamerasymbol in der oberen Zeile "Audio/Videodatei einfügen", dann auf den Reiter "Video", dann auf Datei auswählen und haben im folgenden Fenster links unter eLectures Videos alle Videos, die Sie über den Block in den Kurs hochgeladen haben.
Lassen Sie sich bitte nicht davon irritieren, dass die Vorschau noch nicht korrekt angezeigt wird.
Ganz unten speichern und zum Kurs. Dann einmal anschauen, ob es wie gewünscht läuft.
Empfehlungen:
Nutzen Sie auf der Hauptseite des Kurses, direkt in den Themenbereichen, hauptsächlich den oben beschriebenen Weg 1, also eine Einbindung über die Aktivität "Externes Tool".
Gehen Sie eher sparsam mit direkt via Editor eingebetteten Videos um, da hier Ladezeiten erhöht werden.
Videos über den Editor am besten NUR durch hinzüfügen einer Textseite (Material oder Aktivität hinzufügen im Bearbeitungsmodus) bereitstellen. Die Textseite ist standardmäßig als PopUp Fenster eingestellt, so öffnet sich das Video dann in einem kleineren Fenster direkt im Player.

Falls noch kein Opencast Videos Block im Kurs vorhanden ist:
Opencast Videos Block hinzufügen und Dateien hochladen

--> hier finden Sie auch eine bebildertes Tutorial im PDF Format

Sie wechseln in den Bearbeitungsmodus per klick auf "Bearbeiten einschalten".
Dann fügen Sie rechts unter den schon bestehenden Blöcken bei "Block hinzufügen" den neuen Block "Opencast Videos" hinzu

Wenn der Block da ist, können Sie über den Button - "Video hinzufügen" Ihre Videodateien hochladen (Max 5GB), oder über - "Record Video" direkt eine Aufnahme mit Opencast Studio starten und das so erstellte Video direkt in den Opencast Videos Block des Kurses laden (zu Opencast laden).
Opencast Studio ist ein Screenrecorder, mit dem der Bildschirm, einzelne Fenster oder Präsentationen mit Ton und optional Kamerabild aufgenommen werden können.

Bitte beachten! Bei beiden Varianten wird das Video noch intern verarbeitet und erneut encodiert, weswegen Sie etwas warten müssen, bis das Video bereit zur Verwendung ist. In der Spalte Status wird Ihnen durch einen grünen Korrekturhaken signalisiert, dass das Video nun verwendet werden kann.


Wie importiere ich Videos aus "alten" Kursen in meinen neuen Kurs, wenn ich den Opencast Videos Block nutze?

Sie befinden sich in dem Kurs, in den importiert werden soll.
Führen Sie den Mauszeiger im horizontalen Menü über "Administration" und klicken dann den Menüpunkt "Import".
--> Es öffnet sich eine Seite, auf der Sie aus einer Liste den Quellkurs, aus dem Sie die Videos exportieren wollen, auswählen können oder nach diesem suchen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Quellkurs Lehrenden Rechte benötigen/die Lehrenden Rolle zugewiesen haben müssen!

--> Wählen Sie den gewünschten Kurs über die Checkbox an und klicken Sie auf "weiter".
--> Entfernen Sie auf der nächsten Seite alle Haken außer den bei "Blöcke" und klicken dann auf "weiter".
--> Nun müssen Sie ganz nach unten scrollen und dort bei der Checkbox "Backup Opencast Videos" einen Haken setzen und danach erneut auf "weiter" klicken.
--> Auf der Folgeseite ganz unten auf "Import" klicken, der Start des Imports sollte Ihnen dann angezeigt werden. Sobald der Importprozess abgeschlossen ist erhalten Sie eine Rückmeldung und können über "weiter" wieder auf die Kurshauptseite zurückkehren.

Bitte Überprüfen Sie nun über den Opencast Videos Block, ob ein Import stattgefunden hat (Überblick/weitere Videos). In der Übersicht sollten Ihre Videos oder zumindest bereits ein Teil der Videos zu sehen sein und sich in der Verarbeitung befinden. Sobald ein grüner Haken bei "Status" angezeigt wird, können die Videos benutzt werden.
Das kann unter Umständen etwas Zeit in Anspruch nehmen! Bitte haben Sie etwas Geduld und laden die Seite ggf. nach einigen Minuten über die "Neu laden/Aktualisieren" Funktion Ihres Browsers einmal neu. Sollten auch nach 30 Minuten keine Videos in der Liste auftauchen, kontaktieren Sie bitte den Support z.B. per Mail an learnweb@wwu.de.

Bitte beachten! Falls es sich bei Ihrem Kurs um ein Duplikat/eine Kopie aus dem letzten Semester handelt müssen auch die einzelnen Verknüpfungen auf der Hauptseite des Kurses oder in anderen Bereichen neu gesetzt werden. Diese aktualisieren sich nicht automatisch!
Wir empfehlen zur Bereitstellung einzelner Videos die Nutzung der Aktivität "Externes Tool" (Anleitung hier -> klick).
Oder - falls alle Videos an einer Stelle für die Studierenden verfügbar gemacht werden sollen einfach die Funktion "Opencast Serien Aktivität zum Kurs hinzufügen" direkt ganz unten im Opencast Videos Block (grüner Button).


Was muss ich in urheberrechtlicher Sicht bei der Gestaltung meiner Präsentation beachten (in Bezug auf den Text, verwendete Bilder, Grafiken)?

Verwende ich innerhalb meiner Präsentation fremde urheberrechtlich geschützte Inhalte wie z.B. Bilder, Grafiken oder Videos, greife ich damit in die Nutzungsrechte des jeweiligen Urhebers, zum Beispiel in das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG, ein. Um diesen Ein-griff zu rechtfertigen, kann ich mir zum einen Nutzungsrechte an dem Werk von dem Urhe-ber einräumen lassen. Dies stellt wohl die rechtssicherste Lösung dar. Eine entsprechende Vereinbarung sollte zu Beweiszwecken stets schriftlich abgeschlossen werden. Von einer solchen Rechteeinräumung sind auch freie Lizenzen (z.B. Creative-Commons-Lizenzen) um-fasst. Zum anderen kann ich mich auf urheberrechtliche Schranken berufen, die mir eine Nutzung des Werkes auch ohne Erlaubnis des jeweiligen Urhebers ermöglichen. Zunächst kommt dabei das Zitatrecht nach § 51 UrhG in Betracht. Danach ist die Vervielfäl-tigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichen Werkes zum Zwecke des Zitats zulässig, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck ge-rechtfertigt ist. Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass das genutzte Werk bereits ver-öffentlicht sein muss. Des Weiteren ist nach dem sogenannten Zitatzweck eine geistige Auseinandersetzung mit dem verwendeten Werk erforderlich. Die Verwendung eines frem-den Werkes zur reinen Illustration meiner Präsentation beispielsweise ist nicht von § 51 UrhG abgedeckt. Auch der Umfang, in dem ich das fremde Werk verwenden darf, ist auf das für die geistige Auseinandersetzung erforderliche Maß begrenzt. Gemäß § 63 Abs. 1 UrhG muss ich außerdem die Quelle angeben, aus der das fremde Werk stammt. Eine weitere Schranke, auf die ich mich berufen kann, ist § 60a UrhG. Die Vorschrift erlaubt es Lehrenden, Prüfern und Teilnehmern (auch Gastzuhörern) der jeweiligen Veranstaltung, zur Veranschaulichung des Unterrichts und Lehre an Bildungseinrichtungen bis zu 15 % eines veröffentlichen Werkes zu nicht kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglichzumachen oder in sonstiger Weise öffentlich wiederzugeben. Von der Vorschrift umfasst ist auch die Vor-und Nachbereitung des Unterrichts. Voraussetzung ist jedoch wiederum, dass das verwendete Werk bereits veröffentlicht ist. Die Obergrenze der erlaubten Nutzung von 15 % eines Werkes bestimmt sich nach dessen Gesamtumfang (bspw. die Gesamtzahl an nummerierten Seiten eines Druckwerkes). Nach Abs. 2 der Vor-schrift dürfen Abbildungen, einzelne Beiträge aus derselben wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstige Werke geringen Umfangs und vergriffene Werke sogar vollständig genutzt werden. Werke geringen Umfangs sind zum Beispiel Druckwerke mit bis zu 25 Seiten Umfang oder aber Musikstücke oder Filme mit einer Länge von bis zu 5 Minuten. Vergriffene Werke sind solche, die im Handel nicht mehr erhältlich, also nicht mehr lieferbar sind. Liegen die Vo-raussetzungen des § 60a UrhG vor, können fremde Werke erlaubnisfrei genutzt werden. Nach § 60h Abs. 1 UrhG ist die Nutzung grundsätzlich zu vergüten. Die Vergütungspflicht gilt gemäß § 60h Abs. 2 Nr. 1 UrhG jedoch nicht für die öffentliche Wiedergabe für Angehörige von Bildungseinrichtungen. Kann ich mich also auf eine urheberrechtliche Schranke berufen oder habe ich mir vom Ur-heber Nutzungsrechte einräumen lassen, ist die Verwendung fremder Inhalte in der eigenen Präsentation gerechtfertigt.


Darf ich fremde Inhalte (Filmausschnitte, Musiktitel, fremde Videos, Webseiten, Screens-hots) in welchem Umfang zeigen/abspielen oder müssen die Inhalte aus der Aufnahme entfernt werden?

Sind fremde Inhalte wie Musikstücke, Filme oder Videos urheberrechtlich geschützt, stehen dem Urheber die Nutzungsrechte an dem jeweiligen Werk zu. Hierbei ist darauf hinzuwei-sen, dass prinzipiell auch fremde Websites und im Einzelfall sogar Screenshots urheber-rechtlich geschützt sein können. Mit der Aufzeichnung fremder, urheberrechtlich geschützter Inhalte wird erneut eine Kopie der entsprechenden Inhalte angefertigt und somit in das Ver-vielfältigungsrecht des Urhebers gemäß § 16 UrhG eingegriffen. Wird diese Aufnahme mit-samt den fremden Inhalten dann beispielsweise im Inter- oder Intranet veröffentlicht, stellt dies außerdem einen Eingriff in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG dar. Ein solcher Eingriff lässt sich wiederum durch eine individuelle Vereinbarung mit dem Urheber über die Einräumung von Nutzungsrechten oder durch das Eingreifen von urheberrechtlichen Schranken rechtfertigen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zitatfreiheit nach § 51 UrhG bei der Verwendung fremder Inhalte in einer Vortrags- oder Veranstaltungsaufzeichnung nicht einschlägig ist. Zudem gilt die Schranke des § 60a UrhG, die eine Verwendung fremder Inhalte zur Veranschaulichung von Unterricht und Lehre er-laubt, nach Abs. 3 der Vorschrift nicht für die Vervielfältigung durch Aufnahme auf Bild- und Tonträgern und die öffentliche Wiedergabe eines Werkes, während dieses öffentlich vorge-tragen, aufgeführt oder vorgeführt wird. Die Aufzeichnung eines öffentlichen Vortrages samt der Vortragsfolien und der darin enthaltenden fremden Inhalte sowie die spätere Be-reitstellung im Internet ist folglich nicht von der Schranke des § 60a UrhG erfasst. In diesem Fall ist es ratsam, eine schriftliche Vereinbarung über die Einräumung eines Nutzungsrechts mit dem jeweiligen Urheber zu treffen.


Müssen zeitliche Fristen für das Löschen der Aufzeichnung beachtet werden, die aufgrund von verwendeten Inhalten aus den beiden vorherigen Fragen entstehen?

Das Urheberrecht kennt grundsätzlich keine zeitlichen Fristen für die Nutzung fremder urhe-berrechtlich geschützter Inhalte und somit auch nicht hinsichtlich deren Aufzeichnung. Ist die Aufzeichnung urheberrechtlich erlaubt, gilt dies also unbefristet. Etwas anderes kann sich dann ergeben, wenn eine Vereinbarung über eine zeitlich begrenzte Einräumung von Nutzungsrechten getroffen wurde. Ist der Zeitraum, für den die Nutzungsrechte eingeräumt wurden, abgelaufen, muss eine neue Vereinbarung getroffen werden oder es ist zu prüfen, ob eine urheberrechtliche Schranke für die Nutzung der Inhalte eingreift. Ansonsten kann die Aufzeichnung als Eingriff in die Rechte des Urhebers nicht mehr gerechtfertigt und muss folglich gelöscht werden. Beruft man sich bei der Nutzung der Inhalte auf eine urheber-rechtliche Schranke, sollte regelmäßig überprüft werden, ob deren Voraussetzungen weiter-hin vorliegen.