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- Lehrende/r: David Benedikt Wirthmüller
- Lehrende/r: David Benedikt Wirthmüller
- Lehrende/r: Nina Sophie Baron
- Lehrende/r: Verena Wecker
- Lehrende/r: Nina Sophie Baron
- Lehrende/r: Verena Wecker
Vorlesung: Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland
Mit Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Welchen Ideen und Leitbildern folgt die Gründung der zweiten deutschen Demokratie?
Welche Institutionen prägen das damit geschaffene politische System Deutschlands?
Welche Akteure agieren hier in welchen Arenen?
Wie versucht die Politikwissenschaft dieses System zu beschreiben, zu analysieren und zu verstehen?
Anhand der Geschichte der Bundesrepublik von Wirtschaftswunder über SPIEGEL-Affäre bis hin zur EURO-Krise sollen diese Fragen beantwortet werden. Ziel ist, dass am Ende fundierte politische und politikwissenschaftliche Kenntnisse über das politische System Deutschlands stehen, auf die das weitere Studium der Politikwissenschaft aufbauen kann.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme:
regelmäßiger Besuch der Veranstaltung und eines Tutoriums
Klausur
Die 90-minütige Abschlussklausur wird am .............., .......... Uhr geschrieben.
Die 90-minütige Nachschreibeklausur wird am ..............., ..............Uhr geschrieben.
- Lehrende/r: Johannes Keil
- Lehrende/r: Klaus Schubert
The arrival of Christianity in the Pacific was truly stormy. After long voyages, missionaries not only encountered miraculous island worlds and foreign ethnic groups, but also manifold difficulties: cultural misunderstandings, local chiefs demanding western arms, cannibalism, homosexuality and incest. But also loneliness, isolation and conflicts between the missionaries shaped their lives. The first Catholic as well as Protestant missionaries in the South Seas not only tried to convert the islanders, but also to re-create them according to Western ideas. Faced with the challenges some missionaries gave up, some adopted local customs and married domestic women, others prayed for martyrdom, tried to survive, and eventually won converts. The seminar examines the beginnings and developments of Christian missions in the South Seas in the 19th and early 20th centuries. The seminar will be accompanied by didactic visits to the exhibition "From Westphalia to the South Seas. Catholic mission in German colonies "(Stadtmuseum Münster). Here, students meet for the first extensive presentation on the Catholic mission during the colonial era, which went from Münster to the South Seas.
Beginn des Seminars am 16.10.2018.
Die Ankunft des Christentums im Pazifik war wahrhaft stürmisch. Missionare trafen nach langen Seereisen nicht nur auf wunderbare Inselwelten und fremde Ethnien, sondern auch auf vielfältige Schwierigkeiten: kulturelle Mißverständnisse, lokale Häuptlinge, die westliche Waffen forderten, Kannibalismus, Homosexualität und Inzest. Aber auch Einsamkeit, Isolation und Konflikte zwischen den Missionaren prägten ihr Leben. Die ersten katholischen wie auch protestantischen Missionare in der Südsee versuchten die Inselbewohner nicht nur zu bekehren, sondern sie nach westlichen Vorstellungen neu zu erschaffen. Angesichts der Herausforderungen gaben manche Missionare auf, einige nahmen lokale Bräuche an und verheirateten sich mit einheimischen Frauen, andere beteten für das Martyrium, versuchten zu überleben – und gewannen schließlich Konvertiten. Das Seminar geht den Anfänge und Entwicklungen christlicher Missionen in der Südsee im 19.und Anfang des 20.Jahrhunderts nach. Das Seminar wird begleitet von fachdidaktischen Besuchen der Ausstellung „Aus Westfalen in die Südsee. Katholische Mission in deutschen Kolonien” (Stadtmuseum Münster). Hier treffen Studierende auf die erste umfangreiche Präsentation zur katholischen Mission während der Kolonialzeit, die von Münster aus in die Südsee ging.
- Lehrende/r: Norbert Hintersteiner
Auf 35 Studierenden begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erforderlich!
In diesem Seminar lernen Sie sowohl die methodologischen Grundlagen der hermeneutischen Wissenssoziologie als auch den Herkunftssprachenunterricht (HSU) in Nordrhein Westfalen (NRW) kennen. Ziel des Seminars ist es, den HSU aus der Perspektive der Wissenssoziologie zu betrachten, welches zugleich einen Blick in das Selbstverständnis des deutschen Bildungssystems erlaubt.
Das Seminar basiert auf Schreibübungen und kontinuierlichen seminarbegleitenden Schreibprozessen und -erfahrungen. Ich begrüße daher eine kritisch fragende und neugierig forschende Studienhaltung.
- Lehrende/r: Aslı Can Ayten
Interdisziplinarität gilt in der Scientific Community als unumgängliches Gebot. Ihre Verwirklichung ist an den Dialog der Wissenschaften auf Augenhöhe gebunden. Eine fruchtbare Kooperation ist mehr als die Anwendung einer fachfremden Methodik, sie muss vielmehr auf der Basis der aus differenten Perspektiven gewonnenen Erkenntnisse aufbauen, um neue Konvergenzen zu erzeugen. Die Kanonistik ist von ihrem Wesen als Teil der Theologie interdisziplinär angelegt, denn die „Rechtswissenschaft der Theologischen Fakultät“ arbeitet unter anderem mit systematisch-, praktisch-, historisch-, wie auch bibeltheologischen Erkenntnissen. Dieser innertheologische Dialog gestaltet sich als ein ebenso intensives wie umfängliches Vorhaben. Darüber hinaus hat das Kirchenrecht als religiöses Recht unumstritten zahlreiche Berührungspunkte mit außertheologischen Wissenschaften, die verstärkt als Anknüpfungspunkte für einen interdisziplinären Austausch genutzt werden sollten, um aus jenem Diskurs Erkenntnisse für die je eigenen Forschungsvorhaben zu gewinnen. Aus diesem Grund tritt das Kirchenrecht im Rahmen der Tagung „Kirchenrecht im Dialog“ anhand aktueller Forschungsfragen mit der Rechtswissenschaft, der Psychologie, der Soziologie und der Geschichtswissenschaft in einen intensiven Dialog. An der Universität als Wissenschaftsgemeinschaft ist dieser Dialog zwingend anzustreben.
Zum Setting
In vier thematisch unterschiedlich ausgerichteten Panels werden jeweils ein Vertreter / eine Vertreterin der Kanonistik und ein fachfremder Wissenschaftler / eine fachfremde Wissenschaftlerin die Thematik aus ihrer jeweiligen theoretischen Perspektive betrachten. Im Anschluss an die ersten beiden Vorträge wird der Referent / die Referentin des dritten Vortrags die Erkenntnisse der Theorie für die Praxis fruchtbar machen bzw. ihre praktische Umsetzung analysieren. Im Anschluss an die drei Vorträge wird unter Anleitung eines Moderators / einer Moderatorin die Diskussion für das Plenum eröffnet. Die Tagung schließt mit einem gemeinsamen Mittagessen bei Tischgesprächen zum vertieften Austausch mit den Referentinnen und Referenten.
1. Panel: Recht zwischen Kontingenz und überhistorischer Relevanz
Abstract:
In diesem Panel soll es um die mögliche Konvergenz historischer und kanonistischer Erkenntnisse gehen. Sofern sich Historiographen mit rechtlichen Themen und Kanonisten mit historischen Themen beschäftigen, scheinen in den meisten Fällen die Forschungen isoliert voneinander stattzufinden. Der Kanonist hat jedoch einen besonderen Blick und dadurch auch ein eigenes Verständnis normativer Gegebenheiten, welches theologisch geprägt ist. Der Historiker wiederum hat einen besonderen Blick und daraus resultierendes Verständnis historischer Phänomene und Prozesse in ihrem jeweiligen Kontext. Der Rekurs aus rechtlicher Perspektive auf Rechtstraditionen ist ein viel bemühtes Mittel um Reformen auf der Grundlage der Geschichte anzustreben. Die Analyse normativer Texte ermöglicht dem Historiker die Analyse gesellschaftlicher, ritualtheoretischer oder weiterer Prozesse und Phänomene. Die Frage in Bezug auf das Thema der Tagung ist, inwiefern eine Rechtstradition aus historiographischer Perspektive kontingent ist und daher nicht ohne ahistorische Konsequenzen in heutige Rechtssysteme integriert werden kann und weiterhin die Frage, ob Recht aufgrund seines Entstehungskontextes als überkommen gelten müsste. Auf der anderen Seite steht die Frage, ob es aus kanonistischer Perspektive Rechtsprinzipien wie „quod omnes tangit ad omnibus approbari debet“ gibt, die eine über die historische Situation hinausweisende Bedeutung haben und bis heute das Rechtssystem der Kirche prägen, also letztendlich nicht kontingent sind. Im dritten Vortrag soll auf die Praxis der Ehelehre hin eine Synthese der beiden Disziplinen erfolgen und die aus historiographischen Erkenntnissen resultierende Chancen für das geltende Eherecht dargelegt werden.
2. Panel: Recht zwischen Globalität und Partikularität in Staat und Kirche
Abstract:
In dem Panel geht es um zwei gegensätzliche Prozesse im staatlichen und kirchlichen Rechtsbereich. Im staatlichen Rechtsbereich firmiert unter dem Schlagwort „Globalisierung des Rechts“ das Bestreben übernationales Recht, möglichst auf globaler oder zumindest auf der Ebene von transnationalen Zusammenschlüssen durchzusetzen. Als Ursprung des transnationalen Rechts gilt hier der europäische Rechtsraum, jedoch muss hierbei beachtet werden, ob es sich wirklich um globales Recht handelt, oder nur um eine Kolonisierung durch das europäische Recht, welches den außereuropäischen Rechtssystemen fremd ist. Es gilt die Frage zu klären wie die Transformation zu globalem Recht gelingen kann. Beispiele hierfür sind ein gemeinsames Wirtschafts-, Umweltrecht oder eine gemeinsame Vereinbarung über die Menschenrechte. Auf der anderen Seite ist nicht erst seit Papst Franziskus unter dem Schlagwort der „heilsamen Dezentralisierung“ die entgegengesetzte Tendenz weg vom globalen bzw. universalen Recht hin zum partikularen Recht zu beobachten. Ein besonderes Beispiel für eine starke Dezentralisierung in partikulare Rechtsräume sind die unierten Ostkirchen, die mit dem CCEO ein wirkliches universales Rahmenrecht besitzen, welches weitgehende partikulare Ausgestaltungen erfährt. In Bezug auf das Thema der Tagung soll hier der Vergleich und Erfahrungsaustausch ermöglicht werden welche Vor- und Nachteile sich aus einer Globalisierung/Universalisierung des Rechts und einer Partikularisierung des Rechts ergeben können. Im dritten praxisorientierten Beitrag soll aus der Perspektive der Judikative eines übernationalen Gerichts berichtet werden, welche Prinzipien bei der Klärung religionsrechtlicher Fragen angewendet werden, wenn diese durch einen Urteilsspruch für ein bestimmtes Land auch Konsequenzen für weitere Länder haben können, die dieses Gericht anerkennen. Welche partikularen/lokalen Gesetze und Rechtssprechungstendenzen müssen beachtet werden und welche transnationalen Überlegungen fließen dabei mit in die Urteilsfindung ein.
3. Panel: Herausforderungen der Pluralisierung der Gesellschaft für das geltende Religionsrecht
Abstract:
In diesem Panel geht es in den ersten beiden Vorträgen um die rechtswissenschaftliche Analyse aktueller religionspolitischer Phänomene. Konkret geht es um die Frage, wie adäquat auf die religiöse Pluralisierung der Gesellschaft mit religionsrechtlichen Mitteln reagiert werden kann. Hat die Pfadabhängigkeit des deutschen Religionsverfassungsrechts Konsequenzen für dessen Anwendbarkeit auf nicht-christliche Religionsgemeinschaften und werden die christlichen Kirchen durch nicht-grundgesetzliche Gesetzgebungen gegenüber anderen Religionen stark bevorzugt? Auf der anderen Seite soll die Analyse der religionsrechtlichen Gesetzgebung eines islamisch geprägten Landes wie Syrien oder dem Libanon stehen, in dem der religiöse Einfluss selbst das Privatrecht prägt bzw. die Anwendbarkeit religiösen Rechts durch den Staat eingeräumt wird. Im dritten auf die Praxis hin orientierten Vortrag soll aus soziologischer Perspektive betrachtet werden, welche Prozesse zu dem starken Einfluss religiöser Vorstellungen auf das staatliche Recht geführt haben und ob eine Säkularisierung der Gesellschaft ebenfalls eine Säkularisierung des Rechts zur Folge hat. Weiterhin soll analysiert werden, welche Konsequenzen die Migration bestimmter religionsrechtlicher Prägungen in ein anderes religionsrechtliches System haben. Konkret wie z. B. islamisch-rechtliche Vorstellungen gesellschaftlich und damit aber auch letztendlich rechtlich in das deutsche Religionsverfassungsrecht integriert werden können.
4. Panel: Rechtlicher Umgang mit und Gründe für Scheitern
Abstract:
In diesem Panel geht es um den rechtlichen Umgang der kirchlichen Autoritäten mit Scheitern und Fehlverhalten, sei es moralisch oder strafrechtlich sanktioniert. Beispiele hierfür sind die erneute Eheschließung nach ziviler Scheidung, sexueller Missbrauch durch Kleriker, die Grundordnung im kirchlichen Dienstrecht sowie der Verlust des klerikalen Standes strafweise oder auf dem Verwaltungsweg. Über welche straf- und disziplinarrechtlichen Mittel verfügt die Kirche und wie werden diese angewendet. Auf der anderen Seite steht die psychologische Analyse der möglichen Gründe für das Scheiter / Fehlverhalten und eine Einschätzung wie diesen Verhaltensformen aus psychologischer Perspektive adäquat begegnet werden kann. In Bezug auf das Thema der Tagung soll reflektiert werden, ob der kontemporäre rechtliche Umgang ausreicht, um die Ziele des Strafrechts (c. 1341 CIC/1983), die Behebung des Ärgernisses, die Herstellung der Gerechtigkeit und die Besserung des Täters zu verwirklichen, oder für die Prävention und fortlaufende Behandlung der Sache psychologische Erkenntnisse einbezogen werden müssten. Im dritten Vortrag soll auf die Praxis hin ausgerichtet aus der Perspektive der systematischen Theologie der Versuch unternommen werden, ein Modell einer Theologie des Scheiterns zu entwerfen. Im religiösen bzw. kirchlichen Bereich deutet das mehr der Religion an, dass nicht nur ein rechtlicher Umgang, sondern ein theologisch fundierte Handlungsweise erforderlich ist, um das Problem des Scheiterns aufzufangen.
- Lehrende/r: Thomas Neumann
- Lehrende/r: Thomas Schüller
Auf 35 Studierenden begrenzte Teilnehmerzahl, Anmeldung erforderlich!
In diesem Seminar lernen Sie sowohl die methodologischen Grundlagen der hermeneutischen Wissenssoziologie als auch den Herkunftssprachenunterricht (HSU) in Nordrhein Westfalen (NRW) kennen. Ziel des Seminars ist es, den HSU aus der Perspektive der Wissenssoziologie zu betrachten, welches zugleich einen Blick in das Selbstverständnis des deutschen Bildungssystems erlaubt.
Das Seminar basiert auf Schreibübungen und kontinuierlichen seminarbegleitenden Schreibprozessen und -erfahrungen. Ich begrüße daher eine kritisch fragende und neugierig forschende Studienhaltung.
- Lehrende/r: Aslı Can Ayten
Der Eneasroman Heinrichs von Veldeke ist um 1170/80 entstanden und stellt als erster höfischer Roman in deutscher Sprache ein Schlüsselwerk der mittelalterlichen Literatur dar. Gottfried von Straßburg konstatiert im Literaturexkurs seines Tristan, dass Veldeke […] daz erste rîs / in tiutischer zungen [inpfete], Wolfram von Eschenbach beklagt den Tod des wîsen Dichters. Veldekes Eneasroman gehört zur Gattung des Antikenromans und erzählt auf Grundlage des anonymen altfranzösischen Roman d’Eneas und ebenso in der Stofftradition der Aeneis Vergils die Geschichte des Venussohns Eneas, der aus Troja flieht, um eine neue Heimat zu finden. Eneas trifft zunächst nach Irrfahrten in Karthago auf die Königin Dido, die sich nach seinem Aufbruch verzweifelt das Leben nimmt. In einer Unterweltsfahrt wird ihm die Zukunft (seiner Herrschaft) gezeigt und schließlich erreicht Eneas Latium, sein zukünftiges Reich. Dort herrscht Latinus, dessen Tochter Lavinia in Liebe zu Eneas entbrennt – allerdings ist sie Turnus versprochen. Eneas setzt sich in schweren Kämpfen gegen selbigen durch und erringt schließlich die Hand Lavinias und die Herrschaft in Latium.
Schwerpunkte der gemeinsamen Diskussionen sollen unter anderem die Angleichung des Stoffes an die zeitgenössische höfische und damit christliche Kultur, mythologische Elemente, Herrschaftserwerb und ‑legitimation, Minnekonzeptionen sowie die Thematik des Entscheidens sein. Das Seminar möchte auf Grundlage einer intensiven Lektüre des mittelhochdeutschen Werkes auch eine Aufarbeitung aktueller Forschungstendenzen zum Eneasroman leisten.
Das Seminar wird durch einen Learnweb-Kurs begleitet.
Textgrundlage (bitte zu Seminarbeginn anschaffen):
Heinrich von Veldeke: Eneasroman. Mittelhochdeutsch/Neuhochdeutsch. Nach dem Text von Ludwig Ettmüller ins Neuhochdeutsche übersetzt, mit einem Stellenkommentar und einem Nachwort von Dieter Kartschoke. Stuttgart: Reclam 1997 (= RUB, 8303).
- Lehrende/r: Susanne Spreckelmeier
Weil er uns immer wieder neue, spannende Perspektiven eröffnet, wird der Blick über den Tellerrand der deutschen Forschungscommunity zunehmend unumgehbar. Die französische Forschung hat sich in den Geschichtswissenschaften immer wieder als wichtiger Ideengeber hervorgetan; wir wollen uns daher mit aktuellen Ansätzen der mediävistischen Forschung in Frankreich beschäftigen.
In der Veranstaltung werden wir uns den Arbeiten einiger französischer Mediävisten nähern, ihre Texte lesen und besprechen und im Rahmen der Vortragsreihe "Junge französische Mediävisten ..." schließlich auch mit ihnen selbst über ihre Forschungstätigkeit diskutieren. Die Übung dient dabei als Einführung in die französische Mittelalterforschung; zugleich vermittelt sie grundlegende Fertigkeiten für das Verständnis und den Umgang mit fremdsprachiger Forschungsliteratur.
Die französischsprachigen Vorträge im Rahmen der Vortragsreihe „Junge französische Mediävisten zu Gast in Münster“ (insg. 4 Termine, jeweils montags 18-20 h) sind integraler Bestandteil der Veranstaltung. Grundlegende Kenntnisse der französischen Sprache sind Voraussetzung.
Die Teilnahme an der bilingualen Veranstaltung kann auf Wunsch vom Interdisziplinären Frankreichforum (IFF) der WWU zertifiziert werden.
- Lehrende/r: Nils Bock
- Lehrende/r: David Benedikt Wirthmüller
The Research Colloquium invites everybody who is interested in jointly discussing current projects (Master theses, PhD theses, Habilitationsprojekte, other projects) and theoretical texts. The colloquium will be held as a block seminar from January 25th to January 27th, 2017. Multiple forms of presentation are possible: oral communication, discussion of a thesis chapter or other text submited in advance, joint brainstorming etc.
Personal registration required (until October 15th) per email: ndlmwe@uni-muenster.de
- Lehrende/r: Irene Husser
Die Frankfurter Schule steht bis heute fast als Synonym für Kritische Theorie in den deutschen Sozialwissenschaften. In den 1960er und 70er Jahren erlebten die Vertreter – es waren alles Männer – des Instituts für Sozialforschung eine mediale Aufmerksamkeit, welche der Sozialwissenschaft bis heute kaum mehr zu Teil wird. Dies macht die Arbeiten der Frankfurter Schule einerseits zu einem bedeutenden Zeitdokument, anderseits sind viele der Texte bis heute hoch aktuell. Führt man sich vor Augen, dass sich die studentischen Proteste ab Mitte der 1960er Jahre auch gerade gegen die Kommerzialisierung des Hochschulbetriebs wanden, wird aus Sicht des heutigen BA/MA-Systems deutlich, aus welchem politischen Interesse die Arbeiten der Frankfurter Schule für die Studierendenschaft eine so immense Bedeutung erlangten.
Entlang von drei bedeutenden Vertretern – Max Horkheimer, Theodor W. Adorno und Herbert Marcuse – soll die Bedeutung der Frankfurter Schule und deren Wirken für die heutige Sozialforschung rekonstruiert werden. Der Kurs richtet sich an Studierende in der Frühphase ihres Studiums, die Interesse an der Kritischen Theorie haben. Der Kurs wird sich der Theorie sowie der Textlektüre widmen. Dies schließt die Lektüre von Originaltexten mit ein.
Am Kurs kann natürlich aus Interesse teilgenommen werden, aber es können selbstverständlich auch Leistungspunkte erworben werden.
Als Studienleistung muss neben der Anwesenheit ein Referat gehalten werden. Eine Prüfungsleistung erfordert zusätzlich eine Hausarbeit.
Hinweise: Die Teilnahme am Kurs setzt die Bereitschaft voraus, sich aktiv in die Veranstaltung einzubringen und auch in Lern- und Arbeitsgruppen mitzuarbeiten. Hierzu gehört auch die körperliche Anwesenheit. Die Referate werden in der ersten Sitzung vergeben, nicht per E-Mail vorab. Politikwissenschaft ist ein Lesestudium! Für die Teilnahme am Kurs wird die Bereitschaft zum Lesen der notwendigen Texte vorausgesetzt. Informationen, Materialien und der Ablauf der Veranstaltung werden rechtzeitig über das LearnWeb bereitgestellt. Bitte schaut Euch die Unterlagen in Ruhe an und informiert Euch hier vorab, ob Euch das Format und der Inhalt ansprechen.
- Lehrende/r: Ulrich Hamenstädt
Diese Leichtathletik-Veranstaltung orientiert sich an den Richtlinien des Deutschen Leichtathletikverbandes und den Lehrplänen der Schulen in NRW. Sie thematisiert neben ausgewählten Disziplinen vor allem die Aufarbeitung und Erprobung von Themen einer vielschichtigen und motivierenden Schul- und Vereins-Leichtathletik. Durch die Kooperation mit Münsteraner Schulen und Vereinen können auch schul- und vereinspraktische Erfahrungen gesammelt werden.
Die erste Seminarsitzung findet im Seminarraum der Leichtathletikhalle statt.
Wichtiger Hinweis. Der Blocktermin ist verbindlich! Wer am Blocktermin nicht erscheinen kann, kann den Kurs nicht anerkannt bekommen, da insgesamt eine 80%ige aktive Anwesenheitspflicht besteht! Ebenso ist ein Wechsel des Blocktermins auf den zweiten LA-Kurs nicht möglich!!! Bitte das unbedingt bei der Kurswahl bedenken!
Im laufenden Semester werden Teilprüfungen abgelegt. Am Ende des Semesters erfolgt während der beiden Prüfungswochen eine praktische und schriftliche Prüfung. Die praktische Prüfung (Technikprüfung) findet zur Seminarzeit in der ersten Prüfungswoche, die Klausur in der zweiten Prüfungswoche statt.
Im Rahmen der Veranstaltung ist es möglich einen Kampfrichterausweis zu erwerben (gilt nur für das Sommersemester!). Der Lehrgang findet an einem Wochenende Freitag( von 18-21 Uhr) und Samstag (von 09-16 Uhr) statt und wird Herrn Rainer Jütte geleitet und durchgeführt. Der genaue Termin wird zum Blocktermin bekanntgegeben.
Aufgrund der Kooperationsmöglichkeiten mit der Sportmedizin, dem HSP sowie Schulen und Vereinen können 3-4 Sondertermine innerhalb des Semsters am Nachmittag stattfinden.
- Lehrende/r: Andreas Klose
Diese Leichtathletik-Veranstaltung orientiert sich an den Richtlinien des Deutschen Leichtathletikverbandes und den Lehrplänen der Schulen in NRW. Sie thematisiert neben ausgewählten Disziplinen vor allem die Aufarbeitung und Erprobung von Themen einer vielschichtigen und motivierenden Schul- und Vereins-Leichtathletik. Durch die Kooperation mit Münsteraner Schulen und Vereinen können auch schul- und vereinspraktische Erfahrungen gesammelt werden.
Die erste Seminarsitzung findet im Seminarraum der Leichtathletikhalle statt.
Wichtiger Hinweis. Der Blocktermin ist verbindlich! Wer am Blocktermin nicht erscheinen kann, kann den Kurs nicht anerkannt bekommen, da insgesamt eine 80%ige aktive Anwesenheitspflicht besteht! Ebenso ist ein Wechsel des Blocktermins auf den zweiten LA-Kurs nicht möglich!!! Bitte das unbedingt bei der Kurswahl bedenken!
Im laufenden Semester werden Teilprüfungen abgelegt. Am Ende des Semesters erfolgt während der beiden Prüfungswochen eine praktische und schriftliche Prüfung. Die praktische Prüfung (Technikprüfung) findet zur Seminarzeit in der ersten Prüfungswoche, die Klausur in der zweiten Prüfungswoche statt.
Im Rahmen der Veranstaltung ist es möglich einen Kampfrichterausweis zu erwerben (gilt nur für das Sommersemester!). Der Lehrgang findet an einem Wochenende Freitag( von 18-21 Uhr) und Samstag (von 09-16 Uhr) statt und wird Herrn Rainer Jütte geleitet und durchgeführt. Der genaue Termin wird zum Blocktermin bekanntgegeben.
Aufgrund der Kooperationsmöglichkeiten mit der Sportmedizin, dem HSP sowie Schulen und Vereinen können 3-4 Sondertermine innerhalb des Semsters am Nachmittag stattfinden.
- Lehrende/r: Andreas Klose
Im Klappentext zu Christoph Kuhlmanns mit dem Theoriepreis der Deutschen Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft (DGPuK) ausgezeichneten Werks heißt es:
„Christoph Kuhlmann vertritt in seiner Habilitationsschrift die These, dass sich aus dem Konzept des Weltbezugs eine allgemeine Theorie der Kommunikation entwickeln lässt. Wahrnehmungen, Emotionen, Meinungen, Vorstellungen, Handeln und Verhalten sind Formen des Weltbezugs. Auch wer kommuniziert, teilt seine Weltbezüge (oder die anderer Akteure) mit und bezieht sich so indirekt auf Welt.
Aber nicht nur die Inhalte von Kommunikation lassen sich als Bezug auf Welt beschreiben: Obige Kategorien kennen wir auch als Wirkung von (Medien-)Kommunikation. Und so ist mit dem Weltbezugsansatz eine Perspektive gewonnen, aus der sich Absichten von Kommunikationsteilnehmern, Kommunikationsinhalte und Kommunikationswirkungen beschreiben und analysieren lassen. Indem er vor allem Medieninhaltsforschung und Medienwirkungsforschung integriert, eröffnet der Ansatz neue Optionen einer systematischen Verknüpfung von Medieninhalten und ihren möglichen Wirkungen.
Theorien wie Agenda-Setting oder Medialisierung erscheinen in neuem Licht. Aber auch die parallelen Weltbezüge eines Mediennutzers, der (vielleicht) das Medium wahrnimmt, zugleich in der Wohnung handelt, Tagträumen nachhängt und emotionale Bezüge auf den Partner erlebt, hat die Theorie im Blick.“
Im Seminar werden wir Kuhlmanns Theorie kritisch in den Blick nehmen, die Anwendung vor der Folie bekannter Wirkungsforschungsansätze diskutieren und methodische Implikationen reflektieren.
Die Seminarsprache ist deutsch – dennoch werden Fachartikel ggf. auch in englischer Sprache zu lesen sein.
Literatur:
Kuhlmann, Christoph (2016): Kommunikation als Weltbezug. Köln: Herbert von Halem Verlag.
Kuhlmann, Christoph (2018): Kommunikation und andere Weltbezüge. In: Publizistik 63: 29-51.
Studienleistung: Präsentation und aktive Teilnahme an den Sitzungen inkl. Vorbereitung der Pflichtlektüre
Prüfungsleistung: Abgabe mehrerer Abstracts während der Vorlesungszeit
- Lehrende/r: Julia Völker
Anhand von vier Fragestellungen möchte das Seminar einen Überblick zur jüdischen Präsenz in den deutschen Landen des Mittelalters vermitteln. Ausgehend vom Begriff „Aschkenas“, der hebräischen vormodernen Bezeichnung für die deutschen Lande, wollen wir uns zunächst mit der jüdischen Wahrnehmung der geographischen und politisch-geographisch Umgebung der Juden beschäftigen. In einem zweiten Schritt, wollen wir uns der jüdischen Siedlungsgeschichte im deutschen Reich des Hoch- und Spätmittelalters zuwenden. Hierzu gehört ebenso die Analyse der Ausprägungen von regionalen Organisationsformen jüdischer Niederlassungen und ihre Interdependenz in das allgemeine territoriale Gefüge der deutschen Lande. In einem dritten Schritt wollen wir uns auf die verschiedenen Siedlungstypen jüdischer Niederlassungen konzentrieren. Hierbei richten wir unser Hauptaugenmerk auf die „Stadt“ als wichtigstem, wenn auch nicht einzigen Lebensraum jüdischer mittelalterlicher Existenz. Neben allgemeinen Analysen zu den verschiedenen, mittelalterlichen Stadttypen, sollen vor allem ausgewählte Fallbeispiele von jüdischen Gemeinden in Städten der deutschen Lande (Köln, Trier, Mainz, Speyer, Worms, Erfurt, Regensburg, Wien u.a.) vorgestellt werden. Wir werden die topographische Situation des jüdischen Viertels innerhalb der genannten Städte und die Beziehungen dieser Judenviertel zur jeweiligen christlichen Stadtgemeinde analysieren. In einen letzten Schritt wollen wir uns den verschiedenen gemeindlichen Institutionen der genannten Judenviertel und ihrer baulichen Ausformungen zuwenden. Hierbei werden u.a. die heute archäologisch erforschten Synagogen der genannten Städte im Vordergrund stehen.
Ziele: Die Studierenden werden mit Quellen vertraut gemacht, die sowohl eine äußere wie auch eine innerjüdische Perspektive vermitteln. Gleichzeitig nimmt die Auseinandersetzung mit kulturellen Zeugnissen einen breiten Raum ein.
- Lehrende/r: Rainer Josef Barzen
Auf 35 Studierende begrenzte Teilnehmerzahl; Anmeldung erforderlich!
Das Seminar 'Lern- und Sozialisationsprozesse in Schule und Unterricht: Anforderungen, Wahrnehmungen und Grenzen' beleuchtet neben den drei großen Kategorien Bildung, Erziehung und Sozialisation der Erziehungswissenschaft aktuelle Problemstellen im deutschen Schulsystem, die einen direkten Einfluss auf die Entwicklung und Sozialisation von Schüler*innen haben. Dabei kann die Lehrer*innenrolle nicht außer Acht gelassen werden.
Eine Festlegung auf thematische Schwerpunkte erfolgt in der ersten Sitzung. Sie sind herzlich eingeladen, in der ersten Sitzung Themenvorschläge und -wünsche vorzustellen, denen wir uns auch bzw. zusätzlich und ergänzend widmen sollten. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Grundlagenliteratur wird erwartet!
- Lehrende/r: Patrick Gollub
- Lehrende/r: Fabian Gräsel
Sprachwissenschaft und Übersetzungswissenschaft sind zwei eigenständige Disziplinen mit unterscheidbaren Erkenntnisinteressen und mit inzwischen oft auch institutioneller Trennung an Universitäten. Da das Übersetzen aber eine Handlung darstellt, die auf Sprachliches ausgerichtet ist, weisen die wissenschaftliche Untersuchung des Übersetzungsprozesses und seines Ergebnisses sowie die seriöse Formulierung von Übersetzungskritik eine linguistische Komponente auf. Um diesen Beitrag, den die Linguistik zur sprachpaarbezogenen Übersetzungsforschung und zur Übersetzungskritik leisten kann, wird es in diesem Seminar gehen. Auf der Grundlage ausgewählter Übersetzungstheorien werden Sie als Studierende selbst Ausgangs- und Zieltexte (Übersetzungen aus dem Spanischen ins Deutsche oder aus dem Deutschen ins Spanische) vergleichen und die Übersetzungen bewerten. Dabei werden Sie Ihre Kenntnisse aus unterschiedlichen linguistischen Teildisziplinen anwenden und eventuell vertiefen können. Behandelt werden Exemplare verschiedener Textsorten, auch sogenannte audiovisuelle Texte wie Spielfilme.
- Lehrende/r: Andreas Blum
Die sprachliche Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ist im Unterricht eine Herausforderung und Chance zugleich. Zuerst werden in der Lehrveranstaltung diverse Aspekte der Mehrsprachigkeit und des Deutschen als Zweitsprache im Blick auf den Religionsunterricht und seine Spezifik thematisiert. Verschiedene Konzepte zum Umgang mit der sprachlichen Heterogenität werden mit Bezug auf den Religionsunterricht erörtert. In einem weiteren Schritt wird gemeinsam nach Wegen gesucht, die Mehrsprachigkeit der Kinder und Jugendlichen als Ressource im Religionsunterricht zu entdecken und in Lernprozessen aktiv zu nutzen. Die Studierenden werden dabei begleitet, Materialien zum Umgang mit sprachlicher Heterogenität selbständig zu entwickeln.
- Lehrende/r: Yauheniya Danilovich
Die sogenannten Minne- und Aventiureromane des späten Mittelalters wurden von der literaturwissenschaftlichen Forschung lange Zeit als epigonenhaft und trivial abgestempelt. Häufig orientiert am über Legenden vermittelten Schema des spätantiken Liebesromans erzählen sie von der meist früh einsetzenden Liebe eines jungen Paares, das infolge widriger Umstände getrennt wird und erst nach langer Zeit abenteuerlicher Bewährung wieder zueinander findet. Damit sind weit ausschweifenden und von mitunter wilder Fabulierkunst geprägten Erzählungen Tür und Tor geöffnet: Erzählt wird von verzauberten Mädchen, von merkwürdigen Mischwesen und magischen Dingen, von jungen Helden auch, die es in ferne Länder verschlägt oder durch Jenseitswelten reisen. Und bei aller Fremdartigkeit verhandeln die Romane dennoch zentrale Fragen von Liebe und Identität, von Macht, Genealogie und Religion, Fragen mithin, an die sich ein auffallendes Interesse an Medialität, an Sichtbarkeit und Schriftlichkeit, anschließt. Das Seminar möchte diesen und anderen Fragen vor dem Hintergrund einer sich im späten Mittelalter wandelnden Erzählkultur nachgehen. Anhand verschiedener mittelhochdeutscher Romane des 13. bis 15. Jahrhunderts soll der Fokus somit auf die spezifischen narrativen Entwürfe der Romane gerichtet werden, um sie weniger in ihrer Epigonalität als vielmehr in ihrer spezifischen Intermedialität und Alterität gegenüber klassischen Erzählkonzepten zu untersuchen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Blockseminar ist die Anwesenheit bei der Vorbesprechung am 04.12.2018, bei der Arbeitsgruppen eingeteilt werden, sowie die Bereitschaft, sich mit teils einsprachigen mittelhochdeutschen Ausgaben der zu besprechenden Romane aktiv auseinanderzusetzen.
Ein Reader mit Texten zum Seminar (zumeist einsprachige Auszüge mittelhochdeutscher Romane sowie Forschungsliteratur) wird zur Vorbesprechung des Seminars vorliegen.
- Lehrende/r: Ulrich Hoffmann