Benutzungsordnungen
Für alle Sportstätten, die im Rahmen der Angebote des Hochschulsports Münster genutzt werden, gelten die jeweiligen Benutzungsordnungen der Sportstätten, die teilweise vor Ort per Aushang veröffentlicht sind, sowie die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Münster.
Außensportanlagen
Der Geltungsbereich dieser Benutzerordnung umfasst alle Außensportanlagen des Hochschulsports Münster. Dazu zählen u.a. die Beachvolleyball-Plätze, der Cage-Soccer-Platz, der Calisthenics-Trainingsplatz (Campus Thenics), die Leichtathletik-Laufbahn, der Padel-Court, die Slackline-Anlage, die Rasen-Sportplätze, die Tennisplätze, der Multifunktionsplatz.
Allgemein
- Die Nutzung ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
- Alle Sportanlagen sind ausschließlich für die sportliche Nutzung vorgesehen und dürfen nicht zweckentfremdet werden.
- Die Nutzung ist nur mit sauberem, geeignetem Schuhwerk gestattet.
- Das Fotografieren oder Filmen ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
- Sämtliche Verschmutzungen sind zu vermeiden. Hierzu zählt das Einbringen von harten Gegenständen (Steinen, etc.) und der Konsum von klebrigen Genussmitteln (Kaugummis, Bonbons, Limonaden, etc.). Verunreinigungen sind schnellstmöglich den Übungsleitenden und/oder anderen das Hausrecht ausübenden Personen mitzuteilen.
- Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten.
- Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
Toiletten, Duschen, Spinde
- Toiletten und Duschen befinden sich in der nahegelegenen Universitätssporthalle (Horstmarer Landweg 51) und Ballsporthalle (Horstmarer Landweg 68b).
- Spinde befinden sich ebenfalls in der Universitäts- und Ballsporthalle. Wir empfehlen, Kleidung, Taschen und/oder Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Umkleidekabinen zu lassen.
Lärm- und Schallschutz
- Die Sportanlagen bitte zügig betreten und verlassen. Ansammlungen nahe der Wohnbebauung sind zu vermeiden.
- Das Abspielen von Musik ist nicht gestattet.
Gewitter, Sturm, Unwetter
- Bei plötzlichen Extremwetterereignissen (Sturm, Gewitter, Starkregen, etc.) sind die Sportanlagen zügig zu verlassen. Im Zweifel können zum Schutz die umliegenden Gebäude (Ballsporthalle, Sportzentrum, etc.) aufgesucht werden.
- Bei frühzeitiger Unwetterwarnung durch den Deutschen Wetterdienst werden Teilnehmende und Übungsleitende im Vorfeld über Kursausfälle per E-Mail und/oder die Website des Hochschulsports Münster informiert.
Darüber hinaus gelten die Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Münster.
Sportzentrum
Der Geltungsbereich dieser Benutzerordnung umfasst alle Angebote im Sportzentrum des Hochschulsports Münster.
- Der Zutritt zur Trainingsfläche und den Kursräumen ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
- Sämtliche Sporträume dürfen nur in sauberen Hallenschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden. Die Schuhe sind erst im Gebäude anzuziehen.
- Während des Trainings ist geeignete und dem Rahmen angemessene Sportkleidung zu tragen. Straßenkleidung, Taschen und Uni-Utensilien müssen in den Spinden deponiert werden.
- Während des Trainings sind aus hygienischen Gründen Matten und Sportgeräte mit einem sauberen Handtuch in ausreichender Größe abzudecken. Alle Räumlichkeiten, insbesondere Umkleiden, Duschen und Toiletten, sind sauber zu hinterlassen. Dies gilt auch für Matten und Sportgeräte auf der Trainingsfläche. Schweiß muss mit den bereitgestellten Papierhandtüchern und dem Desinfektionsmittel beseitigt werden.
- Hanteln, Gewichte und/oder Geräte müssen an ihren ursprünglichen Platz zurückgestellt werden. Dies gilt auch, wenn es bereits im Vorfeld vergessen wurde.
- Die Mitnahme von Getränken in Glasflaschen und Speisen jeglicher Art auf die Trainingsfläche und in die Kursräume ist verboten.
- Das Telefonieren ist auf der Trainingsfläche und in den Kursräumen nicht gestattet.
- Das Fotografieren oder Filmen ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
- Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten.
- Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
Darüber hinaus gelten die Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Münster.
Tanz-Zelt
Der Geltungsbereich dieser Benutzerordnung umfasst alle Angebote im Tanz-Zelt des Hochschulsports Münster.
Allgemeine Hinweise- Der Zutritt zur Trainingsfläche ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet.
- Die Sportfläche darf nur in sauberen Hallen-Tanzschuhen mit nicht färbender Sohle betreten werden. Die Schuhe sind erst im Gebäude anzuziehen. Bänke zum Umziehen, sowie Ablagemöglichkeiten für das Alltagsschuhwerk sind im Eingangsbereich vorhanden.
- Während des Trainings ist geeignete und dem Rahmen angemessene Sportkleidung zu tragen. Straßenkleidung, Taschen und Uni-Utensilien bitte im Bereich der Garderobe lagern.
- Die Mitnahme von Getränken in Glasflaschen und Speisen jeglicher Art auf die Trainingsfläche ist verboten.
- Das Telefonieren ist auf der Trainingsfläche nicht gestattet.
- Das Fotografieren oder Filmen ist grundsätzlich untersagt. Entsprechende Aufnahmen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulsportleitung und mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen zulässig.
- Den Anweisungen der Übungsleitenden sowie anderen das Hausrecht ausübenden Personen ist Folge zu leisten.
- Alle Verhaltensweisen sind zu unterlassen, die dem ordnungsgemäßen Ablauf von Sportveranstaltungen zuwiderlaufen, andere stören oder eine Gefährdung für Personen, Gebäude oder Sachen darstellen.
Toiletten, Duschen, Spinde
- Toiletten und Duschen befinden sich in der nahegelegenen Ballsporthalle (Horstmarer Landweg 68b).
- Spinde befinden sich ebenfalls in der Ballsporthalle. Wir empfehlen, Kleidung, Taschen und/oder Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Umkleidekabinen zu lassen.
Lärm- und Schallschutz
- Das Tanz-Zelt bitte zügig betreten und verlassen. Ansammlungen vor dem Zelt sind zu vermeiden.
- Die Türen sind geschlossen zu halten. Witterungsbedingt können Lüftungspausen eingelegt werden, bei denen die Musik auszuschalten ist.
- Die Lautstärke der Musik im Tanz-Zelt darf den Schwellenwert von 55 Dezibel nicht überschreiten.
Gewitter, Sturm, Unwetter
- Bei plötzlichen Extremwetterereignissen (Sturm, Gewitter, Starkregen, etc.) ist das Tanz-Zelt zügig zu verlassen. Der Strom ist auszuschalten, alle Türen sind zu verschließen. Im Zweifel können zum Schutz die umliegenden Gebäude (Ballsporthalle, Sportzentrum, etc.) aufgesucht werden.
- Bei frühzeitiger Unwetterwarnung durch den Deutschen Wetterdienst werden Teilnehmende und Übungsleitende im Vorfeld über Kursausfälle per E-Mail und/oder die Website des Hochschulsports Münster informiert.
Darüber hinaus gelten die Teilnahmebedingungen des Hochschulsports Münster.