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Zuschüsse
Wer mit einer Hochschule in den Benelux-Ländern kooperieren oder eine bestehende Zusammenarbeit intensivieren möchte, kann beim Landesbeauftragten Zuschüsse beantragen, z.B. zu den hiermit verbundenen Reisen und Aufenthalten.
Seit dem 29.5.2002 werden folgende Zuschüsse gewährt:
1. Fahrtkostenzuschuß
Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse mit Zuschlägen im In- und Ausland bis zu 800 km Entfernung
oder
bei PKW-Nutzung eine Wegstreckenentschädigung bis zu 800 km Entfernung in der Höhe von 17 Cent je km.
2. Zuschuß für die Unterkunft
Übernachtungskosten können in der nachgewiesenen Höhe erstattet werden, jedoch höchstens 60 Euro pro Nacht, insgesamt allerdings nur für zwei Nächte.
3. Tagungsgebühren
Tagungsgebühren für Konferenzen etc. werden bis max. 20 Euro übernommen.
Für Exkursionen gelten gesonderte Regeln.
Die Angaben gelten vorbehaltlich der Mittelzuweisung an den Landesbeauftragten.
Das entsprechende Formular finden Sie hier.
(Word-Datei/
pdf-Datei)
Achtung: Momentan können keine Zuschüsse beantragt werden!
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